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Herausgegeben am 25.05.2011

Inhalt

  • AOK darf nicht vor Pflegeheimen warnen
  • Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht zur Abgrenzung einer nichtoperativen-stationären von einer ambulanten Behandlung bei Notfall-Behandlung
  • Apothekenabschlag 2009 gekippt
  • Bankbearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen unzulässig
  • Gewährleistungsausschluss möglich, wenn 3 Yachten binnen eines Jahres zu einem Preis zwischen € 3.000 und € 4.000 bei eBay verkauft werden
  • Kein Wettbewerbsverstoß durch „Gefällt-mir“-Button von Facebook
  • Kein Vertragsschluss bei Missbrauch des eBay-Kontos

Sehr geehrte Leser,
wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

AOK darf nicht vor Pflegeheimen warnen
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 05. Mai 2011 – L 10 P 7/11 B ER entschieden, dass die AOK keine  selbst definierten Risikokriterien und erklärende Warnhinweise für Pflegeheime hinzufügen darf, wenn sie die gesetzlich vorgesehenen Transparenzberichte mit den Prüfergebnissen über die Heime ins Internet stellt. Hierzu fehlt es nach Ansicht des Gerichtes an der notwendigen Rechtsgrundlage.
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Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht zur Abgrenzung einer nichtoperativen-stationären von einer ambulanten Behandlung bei Notfall-Behandlung Das Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht hat mit Urt. v. 24. März 2011 – L 5 KR 50/10 zur Abgrenzung einer nichtoperativen-stationären von einer ambulanten Behandlung, insbesondere im Rahmen der Behandlung von Notfällen, entschieden. Danach muss es sich nicht zwingend um eine ambulante Behandlung handeln, wenn sich die Behandlung nach dem Behandlungsplan der Krankenhausärzte zeitlich in der Vorschau bei Aufnahme des Patienten nicht über mindestens einen Tag und eine Nacht erstreckte und diese auch nicht auf einer Intensivstation stattfand. Vielmehr kommt es bei der Abgrenzung einer nichtoperativen stationären von einer ambulanten Behandlung entscheidend darauf an, in welchem Umfang die Infrastruktur des Krankenhauses neben der Dauer der Behandlung in Anspruch genommen wird.
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Apothekenabschlag 2009 gekippt Mit Urteil vom 27. April 2011 – S 73 KR 135/10 hat das Sozialgericht Berlin den Schiedsspruch vom 21. Dezember 2009 zur Festsetzung des Apothekenabschlags 2009 aufgehoben. Die beklagte Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und Arzneimittelabrechnung habe, so das Gericht, bei ihrer Entscheidung die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums verletzt. Insbesondere habe sie sich nicht mit dem Umstand befasst, dass den gestiegenen Personal- und Sachkosten der Apotheken ein deutlich gestiegener Umsatz gegenüberstand. Das Gericht hat die Schiedsstelle daher zur Neuentscheidung verurteilt.
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Bankbearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen unzulässig Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, wonach für Anschaffungsdarlehen von Verbrauchern eine Bearbeitungsgebühr aus dem Darlehensbetrag in Höhe von 2%, mindestens jedoch in Höhe von 50 Euro geschuldet wird, ist gegenüber Verbrauchern unzulässig. Dies hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 03. Mai 2011 – 17 U 192/10 entschieden und einer Kalge der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. stattgegeben.
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Gewährleistungsausschluss möglich, wenn 3 Yachten binnen eines Jahres zu einem Preis zwischen € 3.000 und € 4.000 bei eBay verkauft werden Mit Urteil vom 02. Mai 2011 – 104 C 2577/10 hat das Amtsgericht Magdeburg entschieden, dass allein der Verkauf von 3 gebrauchten Motoryachten binnen eines Jahres zu einem Preis von je ca. € 3.000 bis € 4.000 € über eBay noch nicht den Anschein für ein unternehmerisches Handeln begründet. Die Kaufvertragsparteien können daher wirksam einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren.
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Kein Wettbewerbsverstoß durch „Gefällt-mir“-Button von Facebook Nach dem Landgericht Berlin (wir berichteten) hat auch das Kammergericht im Beschwerdeverfahren zu Geschäfts Nr. 5 W 88/11 mit Beschluss vom 29. April 2011 die Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons von Facebook auf der Internetseite eines Online-Händlers als wettbewerbsrechtlich unbedenklich angesehen. Dies ergebe sich daraus, dass der Marktauftritt der Wettbewerber durch die Weiterleitung von Daten an Facebook nicht unmittelbar betroffen sei.
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Kein Vertragsschluss bei Missbrauch des eBay-Kontos Kunden von eBay haften nicht, wenn jemand anderes unter ihrem Namen Angebote ins Internet stellt. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Mai 2011 – VIII ZR 289/09 entschieden. Demnach muss es sich der Inhaber eines eBay-Kontos nicht zurechnen lassen, wenn jemand ohne sein Wissen unbefugt das Konto für eine Internet-Auktion nutzt – selbst wenn er die Zugangsdaten nicht sorgfältig aufbewahrt hatte. Ein Vertrag kommt dann nicht zustande.
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