Inhalt
- Wir haben umgebaut!
- BGH: Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig
- Die PIN im Geldbeutel – oder: Zum Anscheinsbeweis für Mitverschulden des Karteninhabers bei Missbrauch der Geldkarte
- SG Stralsund: Krankenhausvergütung – Kodierung der Hauptdiagnose bei mehreren Diagnosen
- OLG Hamm: Schmerzensgeld und keine Nachbesserung bei mangelhaftem Tattoo
- Land Sachsen-Anhalt muss 8.000 Euro Schadensersatz für unerlaubte DVD-Kopien zahlen
- Nach Beziehungsende (nur) Anspruch auf Löschung intimer Aufnahmen
Sehr geehrte Leser,
wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:
Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de
Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann
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Wir haben umgebaut!
Nicht nur unser Newletter erscheint ab sofort in einem moderneren Layout. Wir haben auch unsere Webseiten überarbeitet. Sie finden Ihre Informationen nun noch schneller und bequemer. Klicken Sie doch mal rein!
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BGH: Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei Urteilen vom 13. Mai 2014 – XI ZR 405/12, XI ZR 170/13 entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. Haben Sie solche Gebühren gezahlt, können Sie die Beträge von Ihrer Bank zurückfordern.
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Die PIN im Geldbeutel – oder: Zum Anscheinsbeweis für Mitverschulden des Karteninhabers bei Missbrauch der Geldkarte
Bei unbefugten Abhebungen mit einer Originalkarte mit Eingabe der PIN spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber die PIN grob unsorgfältig verwahrt hat und deshalb ein unbefugter Dritter die PIN erfahren hat. Die Bank ist deshalb nicht zur Erstattung unberechtigt an einen Dritten ausgezahlter Beträge verpflichtet. Das hat das Amtsgericht (AG) München mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 08.02.2013 – 121 C 10360/12 entschieden.
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SG Stralsund: Krankenhausvergütung – Kodierung der Hauptdiagnose bei mehreren Diagnosen
Kommen bei Aufnahme in ein Krankenhaus mehrere Diagnosen gleichermaßen als Hauptdiagnose in Betracht, weisen die Kodierrichtlinien dem behandelnden Arzt die Entscheidungskompetenz zu, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Dabei hat sich der Arzt daran zu orientieren, welche der Diagnosen die meisten Ressourcen verbraucht. Mit dieser Begründung hat das SG Stralsund in seinem Urteil vom 21.03.2014 – S 3 KR 23/11 der Klage eines Krankenhausträgers auf Vergütung stattgegeben.
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OLG Hamm: Schmerzensgeld und keine Nachbesserung bei mangelhaftem Tattoo
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 05.03.2014 – 12 U 151/13, entschieden, dass ein mangelhaft ausgeführtes Tattoo den Tätowierer zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichten kann. Zur Nachbesserung ist er nicht berechtigt.
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Land Sachsen-Anhalt muss 8.000 Euro Schadensersatz für unerlaubte DVD-Kopien zahlen
Das Land Sachsen-Anhalt muss einem Händler von Filmen für den Schulunterricht Schadensersatz von knapp 8.000 € zahlen. Weiterhin hat das Land es zu unterlassen in Zukunft 36 im Einzelnen benannte urheberrechtlich geschützte DVDs unerlaubt zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Das hat das Landgericht (LG) Magdeburg mit Urteil vom 30.04.2014 – 7 O 1088/13 entschieden.
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Nach Beziehungsende (nur) Anspruch auf Löschung intimer Aufnahmen
Die während einer Beziehung im Einvernehmen erfolgte Fertigung von Lichtbildern und Filmaufnahmen stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person dar. Die Einwilligung hat auch zum Inhalt, dass der Andere die Aufnahmen im Besitz hat und über sie verfügt. Der Widerruf des Einverständnisses ist aber nicht ausgeschlossen, wenn aufgrund veränderter Umstände dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen Vorrang vor dem Umstand zu gewähren ist, dass sie der Anfertigung der Aufnahmen zu irgend einem Zeitpunkt zugestimmt hat. Das ist nach Beendigung der Beziehung der Fall, wenn es sich um intime und damit den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffende Aufnahmen handelt. Der Anspruch auf Löschung digitaler Fotografien und Videoaufnahmen ist auf diesen Bereich beschränkt. Dies hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz mit Urteil vom 20.05.2014 – 3 U 1288/13 entschieden.
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