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Intime Fotos nach Beziehungsende zu löschen? Dazu hat das OLG Koblenz am  20.05.2014 – 3 U 1288/13 entschieden. Und zwar stellt die während  einer Beziehung im Einvernehmen erfolgte Fertigung von Lichtbildern und Filmaufnahmen keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person dar, so das OLG Koblenz. Die Einwilligung habe auch zum Inhalt, dass der Andere die Aufnahmen im Besitz hat und über sie verfügt.

Der Widerruf des Einverständnisses sei aber nicht ausgeschlossen. Und zwar dann nicht, wenn zum einen veränderte Umstände eintreten. Und zum anderen, wenn aufgrund dessen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen Vorrang vor dem Umstand zu gewähren ist, dass die abgebildete Person der Anfertigung der Aufnahmen zu irgend einem Zeitpunkt zugestimmt hat. Das sei nach Beendigung der Beziehung der Fall, wenn es sich um intime und damit den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffende Aufnahmen handelt. Der Anspruch auf Löschung digitaler Fotografien und Videoaufnahmen sei auf diesen Bereich beschränkt.

Was ist passiert?

Die Parteien, beide wohnhaft im Lahn-Dill-Kreis, stritten unter anderem über die Verwendung von Lichtbildern und Filmaufnahmen. Der Beklagte ist Fotograf. Während der zwischenzeitlich beendeten Beziehung wurden einvernehmlich zahlreiche Bildaufnahmen der Klägerin gefertigt. Und zwar teilweise auch durch die Klägerin selbst. Darunter befanden sich auch intime Aufnahmen, die sie dem Beklagten in digitalisierter Form überlassen hatte.

Intime Fotos nach Beziehungsende zu löschen? Mit der Klage geltend gemachte Ansprüche es zu unterlassen, die Aufnahmen Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat der Beklagte erstinstanzlich anerkannt.

Das LG hat den Beklagten darüber hinaus verurteilt, die in seinem Besitz befindlichen elektronischen Vervielfältigungsstücke von intimen Aufnahmen der Klägerin vollständig zu löschen. Soweit die Klägerin darüber hinausgehend die vollständige Löschung sie zeigender Aufnahmen beansprucht hat, hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Sowohl die Klägerin als auch der Beklagte hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Beklagte wegen der teilweisen Verurteilung zur Löschung. Und die Klägerin ihrerseits gegen die Ablehnung einer vollständigen Löschung.

Intime Fotos nach Beziehungsende zu löschen? Dazu das OLG Koblenz:

Die Entscheidung

Der zuständige 3. Zivilsenat des OLG Koblenz hat die Entscheidung des Landgerichts nunmehr im vollen Umfang bestätigt.

Intime Fotos nach Beziehungsende zu löschen? Löschungsanspruch trotz Einwilligung

Zwar habe die Klägerin in die Erstellung und Nutzung der Lichtbilder eingewilligt. Soweit es sich um intime Aufnahmen handele, sei die Einwilligung jedoch zeitlich beschränkt worden. Und zwar auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung. Es könne ein Widerruf der Einwilligung erfolgen. Das den Kernbereich des Persönlichkeitsrecht betreffende Interesse der Klägerin an der Löschung der Aufnahmen sei höher zu bewerten als das Eigentumsrecht des Beklagten an der Existenz der Aufnahmen. Da es sich um Bild- und Filmaufnahmen für den privaten Bereich gehandelt habe, liege auch keine Beeinträchtigung des beruflichen Tätigkeitsfelds des Beklagten vor.

Intime Fotos nach Beziehungsende zu löschen? Kein Anspruch auf vollständige Löschung

Die Klägerin habe jedoch bei einer Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Klägerin mit den Eigentumsrechten auf Seiten des Beklagten keinen Anspruch auf vollständige Löschung (Anspruch auf Löschung aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog) . Anders als bei intimen Aufnahmen seien Lichtbilder, welche die Klägerin im bekleideten Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen zeigten, in einem geringeren Maße geeignet, ihr Ansehen gegenüber Dritten zu beeinträchtigen. Es sei allgemein üblich, dass Personen, denen die Fertigung von Aufnahmen bei Feiern, Festen und im Urlaub gestattet werde, diese auf Dauer besitzen und nutzen dürfen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 21. Mai 2014 und Juris das Rechtsportal

Intime Fotos nach Beziehungsende zu löschen?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/kg-berlin-eltern-duerfen-nicht-auf-facebook-account-ihrer-verstorbenen-tochter-zugreifen/ und https://raheinemann.de/scheidung-oder-aufhebung-der-ehe-bei-scheinehe/ und https://raheinemann.de/scheidung-in-deutschland-nach-heirat-im-iran/ und https://raheinemann.de/wird-ehegattentestament-bei-scheidungsantrag-unwirksam/ und https://raheinemann.de/scheidung-vor-ablauf-des-trennungsjahres/ und https://raheinemann.de/kuendigung-wegen-wiederheirat-nach-scheidung-als-diskriminierung/

und weiter: https://raheinemann.de/verletzung-von-anwaltspflichten-bei-scheidung-online/ und https://raheinemann.de/anspruch-eines-arztes-auf-loeschung-seiner-daten-aus-bewertungsportal/ und https://raheinemann.de/bgh-konkretisiert-betreiberpflichten-eines-aerztebewertungsportals/ und https://raheinemann.de/anspruch-eines-arztes-auf-loeschung-seiner-daten-aus-bewertungsportal/ und https://raheinemann.de/bgh-konkretisiert-betreiberpflichten-eines-aerztebewertungsportals/ und https://raheinemann.de/arztbewertung-mit-einem-stern-zulaessig/ und https://raheinemann.de/wer-bekommt-den-ehehund-nach-der-trennung/ und https://raheinemann.de/schenkung-nach-trennung-der-eheleute-rueckabzuwickeln/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Intime Fotos nach Beziehungsende zu löschen? Dazu hat das OLG Koblenz am  20.05.2014 - 3 U 1288/13 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Intime Fotos nach Beziehungsende zu löschen? Dazu hat das OLG Koblenz am  20.05.2014 – 3 U 1288/13 entschieden.