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Scheidung ohne Trennungsjahr? Dazu hat am 26.04.2018 das OLG Oldenburg zu 4 UF 44/18 entschieden, dass einer Ehefrau ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres nicht zuzumuten ist, wenn deren Ehemann häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen war.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Scheidung ohne Trennungsjahr? Dazu hatte das OLG Oldenburg über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Und zwar werde auf Antrag eines Ehepartners wird eine Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist, so das OLG. Dabei sei grundsätzlich ein sog Trennungsjahr abzuwarten. Nur wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde, ist eine frühere Scheidung, eine sogenannte Härtefallscheidung, möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Ob eine solche „unzumutbare Härte“ für eine Härtefallscheidung vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalles. 26 Jahre lang waren die Eheleute verheiratet. Scheidung ohne Trennungsjahr? Und zwar hätte die erwachsenen Kinder vor Gericht ausgesagt, ihr Vater habe sich wie ein „Pascha“ benommen. Er sei häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen. So sei es im September vergangenen Jahres zuletzt zu einem Vorfall gekommen, in der er die Mutter heftig geschüttelt und gröbst beleidigt habe. Danach habe die Mutter einen Krisenanfall bekommen und mit dem Rettungswagen abgeholt werden müssen.

Die Vorinstanz

Scheidung ohne Trennungsjahr? Und zwar sah das Amtsgericht eine „unzumutbare Härte“ iSv § 1565 Abs 2 BGB als bestätigt an und hatte die Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen.

Scheidung ohne Trennungsjahr? Dazu das OLG Oldenburg:

Die Entscheidung

Die durch das Amtsgericht ausgesprochene Ehescheidung hat das OLG Oldenburg bestätigt.

Scheidung ohne Trennungsjahr? Die unzumutbare Härte

Das OLG hat dies im vorliegenden Fall bejaht. Wegen Vorliegen einer „unzumutbaren Härte“ kann die Scheidung als Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres antragsgemäß erfolgen, so das OLG.

Es sei typisch für Gewalttätigkeiten in der Ehe, dass jahrelang Demütigungen ausgehalten würden, bis es zu einem Punkt komme, wo dies nicht mehr gelinge. Dies habe die Ehefrau überzeugend geschildert und sich als „psychisch kaputt“ beschrieben. Auch könne der Ehemann nicht damit gehört werden, dass die groben und tief verletzenden Beleidigungen vor Gericht verfälschend übersetzt worden seien und eine „kulturelle Übersetzung“ erforderlich sei. Wie schwer die Beleidigungen die Kinder und die Ehefrau getroffen hätten, sei hinreichend deutlich geworden. Und zwar habe der Ehemann durch sein Verhalten die Grundlage eines weiteren Zusammenlebens der Eheleute zerstört. Dementsprechend beantwortete das OLG die Frage „Scheidung ohne Trennungsjahr?“ im vorliegenden Fall dergestalt, dass ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres der Ehefrau nicht zuzumuten sei.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 37/2018 v. 17.09.2018 und Juris das Rechtsportal

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

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Rechtsanwalt Marko Rummel: Scheidung ohne Trennungsjahr? Dazu hat am 26.04.2018 das Oberlandesgericht Oldenburg zu 4 UF 44/18 entschieden. Und zwar fragen Sie den Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei