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Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres? Dazu hat am 26.04.2018 das OLG Oldenburg zu 4 UF 44/18 entschieden, dass einer Ehefrau ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres nicht zuzumuten ist, wenn deren Ehemann häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen war.

Was ist passiert?

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres?

Auf Antrag eines Ehepartners wird eine Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist. Grundsätzlich ist dabei ein sog. Trennungsjahr abzuwarten. Nur wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde, ist eine frühere Scheidung möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB). Ob eine solche „unzumutbare Härte“ vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalles. 26 Jahre lang waren die Eheleute verheiratet. Die erwachsenen Kinder hatten vor Gericht ausgesagt, ihr Vater habe sich wie ein „Pascha“ benommen. Er sei häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen. Im September vergangenen Jahres sei es zuletzt zu einem Vorfall gekommen, in der er die Mutter heftig geschüttelt und gröbst beleidigt habe. Danach habe die Mutter einen Krisenanfall bekommen und mit dem Rettungswagen abgeholt werden müssen.

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres? Dazu das OLG Oldenburg:

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres?

Die durch das Amtsgericht ausgesprochene Ehescheidung hat das OLG Oldenburg bestätigt.

Das OLG ist der Auffassung, dass eine „unzumutbare Härte“ vorliegt. Es sei typisch für Gewalttätigkeiten in der Ehe, dass jahrelang Demütigungen ausgehalten würden, bis es zu einem Punkt komme, wo dies nicht mehr gelinge. Dies habe die Ehefrau überzeugend geschildert und sich als „psychisch kaputt“ beschrieben. Auch könne der Ehemann nicht damit gehört werden, dass die groben und tief verletzenden Beleidigungen vor Gericht verfälschend übersetzt worden seien und eine „kulturelle Übersetzung“ erforderlich sei. Wie schwer die Beleidigungen die Kinder und die Ehefrau getroffen hätten, sei hinreichend deutlich geworden. Durch sein Verhalten habe der Ehemann die Grundlage eines weiteren Zusammenlebens der Eheleute zerstört. Ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres sei der Ehefrau nicht zuzumuten.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 37/2018 v. 17.09.2018 und Juris das Rechtsportal

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres?

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres? Dazu hat am 26.04.2018 das Oberlandesgericht Oldenburg zu 4 UF 44/18 entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres? Dazu hat am 26.04.2018 das Oberlandesgericht Oldenburg zu 4 UF 44/18 entschieden.