von Rolf Heinemann | Jul 7, 2017 | Allgemein, Familien- und Erbrecht, Familienrecht, Kanzlei
Jetzt gesetzliches Verbot von Kinderehen. Dazu hat der Bundesrat am 07.07.2017 einen Gesetzbeschluss des Bundestages gebilligt. Und zwar handelt es sich dabei um einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 01.06.2017 nach dem künftig mindestens 18 Jahre alt sein muss,...