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Enkel als Abkömmling des Erblassers? Am 11.09.2019 hat das OLG Oldenburg zu Az. 3 U 24/18 zu dem in einem Ehegattentestament benutzten Begriff – gemeinschaftliche Abkömmlinge – entschieden, dass dieser auch Enkel und Urenkel umfassen kann. Er sei nicht nur auf Kinder der Erblasser beschränkt.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Ist Enkel Abkömmling des Erblassers? In einem notariellen Testament hatten die Eheleute insbesondere folgende Verfügungen getroffen:

  • Gegenseitige Einsetzung zu Alleinerben.
  • Erben des Letztversterbenden sollten „unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge zu gleichen Anteilen“ sein.
  • Der Überlebende sollte allerdings auch die Erbfolge „unter den gemeinschaftlichen Abkömmlingen abändern“ können.

Die ihren Ehemann überlebende Ehefrau setzte sodann in einem zweiten Testament ihre eine Tochter und deren Sohn zu ihren Erben ein. Dagegen wandte sich die andere Tochter, die der Auffassung war, die Erbeinsetzung der überlebenden Ehefrau sei unwirksam und Erben seien – nach dem ersten, gemeinsamen Testament – daher weiterhin alle Kinder der Eheleute. Dazu führte die andere Tochter aus: Die Eheleute hätten verfügt, dass nur die gemeinschaftlichen Abkömmlinge als Eben eingesetzt werden könnten. Und zwar seien unter gemeinschaftliche Abkömmlinge seien nur die gemeinsamen Kinder zu verstehen. Daher sei eine Erbeinsetzung des Enkelsohns nicht möglich.

Das LG Osnabrück

Enkel als Abkömmling des Erblassers? Das LG Osnabrück gab der anderen Tochter als Klägerin Recht. Die von der Ehefrau eingesetzte Tochter und deren Sohn legten Berufung gegen dieses beim OLG Oldenburg ein. Und zwar vertraten sie vertraten die Ansicht, das Testament der Ehefrau sei wirksam. Sie hätte auch den Enkel einsetzten dürfen.

Enkel als Abkömmling des Erblassers? Dazu das OLG Oldenburg

Die Entscheidung

Die Berufung vor dem OLG Oldenburg war erfolgreich. Das Wort „Abkömmlinge“- so das OLG – sei nicht allein auf Kinder beschränkt. Und zwar würde es auch Enkel, Urenkel usw. umfassen.

Auslegung der gewählten Formulierung

Enkel als Abkömmling des Erblassers? Seien mit dem im Gesetz (§ 1924 BGB) verwendeten Begriff „Abkömmlinge“ nur die Kinder gemeint gewesen, hätten die Eheleute im Testament auch den Begriff „Kinder“ gewählt.

Auch sei plausibel, dass die Eheleute alle ihre zum Zeitpunkt des Erbfalls lebenden Abkömmlinge – ob Kinder, Enkel oder Urenkel – gleichbehandeln wollten. Häufig hätten die eigenen Kinder beim Versterben der Eltern nämlich bereits eine gefestigte Lebensstellung. Dagegen müßten sich die Enkel und gegebenenfalls die Urenkel noch ihr eigenes Lebensumfeld schaffen. Daher hätte sie eher finanzielle Unterstützung nötig.

Auch sei nachvollziehbar, dass die Eheleute alle Abkömmlinge gleich behandeln wollten. Und zwar hätte der Umfang des Erbes der einzelnen Enkelkinder insoweit nicht davon abhängen sollen, ob ihre Eltern noch lebten und wie viele Geschwister sie jeweils hätten.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 1/2020 v. 09.01.2020 und Juris das Rechtsportal

Enkel als Abkömmling des Erblassers? Siehe auch:

https://raheinemann.de/welche-abstammung-hat-ein-kind-von-ukrainischer-leihmutter/ und https://raheinemann.de/ist-der-urlaubsanspruch-vererbbar/ und https://raheinemann.de/wird-ehegattentestament-bei-scheidungsantrag-unwirksam/ und https://raheinemann.de/handlungsbedarf-bei-digitalem-nachlass-wegen-datenschutzproblemen/ und https://raheinemann.de/erblasser-mit-alzheimerdemenz-testierunfaehig/ und https://raheinemann.de/als-vollmacht-bezeichnetes-schriftstueck-ein-testament/ und https://raheinemann.de/kann-schlusserbe-bei-erbeinsetzung-schenkungen-zurueckfordern/ und https://raheinemann.de/hausuebertragung-zu-lebzeiten-was-gilt-es-zu-beachten/ und https://raheinemann.de/kann-erblasser-das-erbe-mit-erfuellung-einer-besuchspflicht-verknuepfen/ und https://raheinemann.de/drei-zeugen-testament-nur-bei-todesgefahr-des-erblassers-wirksam/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Enkel als Abkömmling des Erblassers? Dazu hat am 11. September 2019 das OLG Oldenburg zu Aktenzeichen 3 U 24/18 entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Enkel als Abkömmling des Erblassers? Dazu hat am 11. September 2019 das OLG Oldenburg zu Aktenzeichen 3 U 24/18 entschieden.