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Vereinfachung des elektronischen Nachweises der Identität im Netz. Dazu hat am 02.06.2017 der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt. Und zwar dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises.

Hintergrund des Gesetzes

Das von der Bundesregierung eingebrachte und vom Bundestag beschlossene Gesetz soll die Nutzung und Verbreitung der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises fördern. Weiterhin soll es die Nutzung des neuen Personalausweises erleichtern und seine Anwendungen erweitern und dadurch die erfolgreiche Umsetzung des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ weiter forcieren. Durch die Vereinfachung des elektronischen Nachweises der Identität im Netz soll die Nutzung der elektronischen Online-Ausweisfunktion vor allem in der Verwaltung vermehrt erfolgen.

Nutzung der eID-Funktion

2010 wurde der Personalausweis mit eID-Funktion, also einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, eingeführt. Und zwar soll diese Funktion Bürgern, Behörden und Unternehmen ermöglichen, sich im Internet verlässlich ausweisen zu können. Bisher sei jedoch die Nutzung der eID-Funktion deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Und zwar aus dem Grund, weil das Verfahren zur Freischaltung aufwendig sei und zu wenige Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden. Die Vereinfachung des elektronischen Nachweises der Identität im Netz bezieht sich insbesondere auf die erleichterte Nutzung der eID-Funktion und deren erweiteret Anwendungsmöglichkeiten.

Moderne Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger durch Vereinfachung des elektronischen Nachweises der Identität im Netz

Vor allem die elektronische Online-Ausweisfunktion soll stärker in der öffentlichen Verwaltung genutzt werden. Und zwar sehe auch der Koalitionsvertrag, der im Kapitel „Moderne Verwaltung“ den weiteren Ausbau des E-Government vorschreibe, dies so vor. Aber auch gegenüber privaten Unternehmen wie Banken oder Versicherungen könnten Bürgerinnen und Bürger ihren Ausweis einsetzen und so den elektronischen Identitätsnachweis erfolgreich führen.

Vereinfachung des elektronischen Nachweises der Identität im Netz – Das neue Gesetz im Überblick

Die Eckpunkte:

Künftig erfolgt die Ausgabe eines jeden neuen Personalausweises mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis.

Um Online-Ausweisfunktionen anzubieten, erhalten Unternehmen und Behörden leichter eine Berechtigung. Die Einhaltung des Datenschutzes überwachen die zuständigen Datenschutzbehörden.

Ist das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich, ist dort künftig der Einsatz des Personalausweises auch zur Beschleunigung des Verfahrens möglich.

Quelle: Juris das Rechtsportal

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/ag-magdeburg-zur-beweislast-beim-ec-kartenbetrug/ und https://raheinemann.de/eu-soll-besseren-schutz-gegen-betrug-beim-online-kauf-ermoeglichen/ und https://raheinemann.de/ag-magdeburg-zur-beweislast-beim-ec-kartenbetrug/ und https://raheinemann.de/freiheitsstrafe-wegen-betruegerischer-erlangung-von-corona-soforthilfen/

RH

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Elektronischer Nachweis der Identität im Netz wird erleichtert. Dazu hat am 02.06.2017 der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt.