Familienpflegezeit für Arbeitnehmer ab 2012. Dazu hat der Deutsche Bundestag den Weg frei gemacht für ein entsprechendes Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz – FPfZG). Arbeiten und gleichzeitig Angehörige pflegen. Eben dies bringt viele Berufstätige an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Das soll sich zukünftig ändern. Der Deutsche Bundestag hat den Weg frei gemacht für die Familienpflegezeit.
Familienpflegezeit für Arbeitnehmer ab 2012 – Hintergrund zum Erlass des Gesetzes
Die Familienpflegezeit soll Betroffenen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren ohne allzu hohe Einkommenseinbußen hinzunehmen. Dazu tritt das entsprechende Gesetz zum 1. Januar 2012 in Kraft.
In Deutschland beziehen aktuell rund 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Davon werden mehr als 1,5 Millionen Menschen zu Hause versorgt. Und zwar durch Angehörige und ambulante Dienste. Auch 65 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen, stoßen dabei aber häufig noch auf große Schwierigkeiten.
„Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Menschen an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit. Diesen Menschen den zusätzlichen Druck von drohender Arbeitslosigkeit und Altersarmut zu nehmen ist eine Aufgabe, die Unternehmen und Politik gemeinsam angehen müssen“. Und zwar betonte dies Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.
Arbeitszeit verkürzen – Gehaltsvorschuss vom Arbeitgeber
Familienpflegezeit für Arbeitnehmer ab 2012.
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Dies ist möglich über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren.
Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.
Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Aber die Beschäftigten bekommen weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt. Und zwar so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers „abgearbeitet“ ist. „Das ist ein innovatives Modell, das die Bürgerinnen und Bürger entlastet, ohne die Sozialsysteme zusätzlich zu belasten. Mit der Familienpflegezeit stützen wir die Familie als Verantwortungsgemeinschaft“. Und zwar erklärte das Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.
Familienpflegezeit für Arbeitnehmer ab 2012 – Bund gewährt Firmen zinslose Darlehen
Familienpflegezeit für Arbeitnehmer ab 2012.
Den eigentlichen Vertrag über die Familienpflegezeit schließen die betroffenen Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber. Und zwar bietet das Gesetz lediglich den Rahmen, den Arbeitgeber und Beschäftigte ausfüllen. Dadurch können die Menschen auf betrieblicher Ebene individuell und flexibel reagieren.
Die Arbeitgeber sollen durch die Pflegezeit nicht belastet werden. Daher stellt ihnen der Bund mit Hilfe der staatlichen KfW-Bankengruppe ein zinsloses Darlehen für die Aufstockung des Gehalts zur Verfügung. Dieses Darlehen zahlen die Arbeitgeber dann zurück, wenn die Beschäftigten wieder voll arbeiten, aber weiter nur ein reduziertes Gehalt erhalten.
Familienpflegezeit für Arbeitnehmer ab 2012 – Beschäftigte müssen Versicherung abschließen
Und zwar müssen Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, für diesen Zeitraum eine Versicherung abschließen. Damit werden die Risiken Risiken einer Berufs – und Erwerbsunfähigkeit für ihren Arbeitgeber minimiert. Die Kosten dafür sollen bei etwa 10 bis 15 Euro im Monat liegen.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 20. Oktober 2011)
Familienpflegezeit für Arbeitnehmer ab 2012.
Siehe auch: https://raheinemann.de/pflegezeitgesetz-pflegezg-in-kraft-getreten/ und https://raheinemann.de/begleitung-bei-fahrten-zum-arzt-als-pflegezeit/ und https://raheinemann.de/aufteilung-der-pflegezeit-moeglich/und https://raheinemann.de/begleitung-bei-fahrten-zum-arzt-als-pflegezeit/ und https://raheinemann.de/reform-der-gesetzlichen-pflegeversicherung/ und https://raheinemann.de/sg-muenster-pflegebedarf-richtet-sich-nicht-nur-nach-der-stoppuhr/