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Herausgegeben am 28.02.2014

Inhalt

  • ArbG Berlin: Hertha-Profi hat keinen Anspruch auf Teilnahme am Training der Lizenzmannschaft
  • BGH: SCHUFA darf Score-Berechnung weiter geheim halten
  • EuGH: Missbräuchliche Klauseln in devisengestützten Kreditverträgen
  • OLG Hamm: Kindesunterhaltsberechnung richtet sich nach fiktivem Vollerwerbseinkommen
  • LSG Niedersachsen-Bremen: Keine kosmetische Brust-Operation auf Kosten der Krankenversicherung
  • AG Oschersleben: € 6.000 Streitwert bei Persönlichkeitsrechtsverletzung auf Facebook

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

ArbG Berlin: Hertha-Profi hat keinen Anspruch auf Teilnahme am Training der Lizenzmannschaft
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 18.02.2014 – 38 Ga 2145/14 den Antrag des Fußballprofis Peer Kluge, am Training der Lizenzmannschaft von Hertha BSC teilnehmen zu können, zurückgewiesen. Hertha BSC hatte Herrn Kluge angewiesen, vorübergehend am Trainings- und Spielbetrieb der 2. Mannschaft teilzunehmen. Mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wollte Herr Kluge erreichen, wieder am Profitraining teilnehmen zu können.
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BGH: SCHUFA darf Score-Berechnung weiter geheim halten Eine Wirtschaftsauskunftei wie die SCHUFA ist nicht dazu verpflichtet, dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft über das Zustandekommen eines Scorewertes – welche Merkmale mit welcher Gewichtung? – zu erteilen. Dies hat der BGH mit Urteil vom 28.01.2014 – VI ZR 156/13 entschieden und damit die Entscheidung des LG Gießen aus der Vorinstanz bestätigt.
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EuGH: Missbräuchliche Klauseln in devisengestützten Kreditverträgen Nach Auffassung von Generalanwalt Nils Wahl sind Vertragsklauseln, die für die Auszahlung eines Fremdwährungsdarlehens einen anderen Wechselkurs vorsehen als für seine Rückzahlung, nicht notwendig der Missbrauchskontrolle entzogen. „Auch wenn solche Klauseln grundsätzlich dem Hauptgegenstand eines Vertrages über ein Darlehen in ausländischer Währung zugerechnet werden könnten, müsse das nationale Gericht prüfen, ob die Verbraucher verstehen konnten, dass ihnen die unterschiedlichen Wechselkurse zusätzliche Kosten aufbürden“, so der Generalanwalt.
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OLG Hamm: Kindesunterhaltsberechnung richtet sich nach fiktivem Vollerwerbseinkommen Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 02.01.2014 – 3 UF 192/13, entschieden, dass Kindesunterhalt bei der Zurechnung eines fiktiven Einkommens auch dann im Regelfall nach einem fiktiven Vollerwerbseinkommen und nicht nach einem fiktiven Nebenerwerbseinkommen neben einem Sozialleistungsbezug zu berechnen ist, wenn der Unterhaltsschuldner nach der Berechnung mit einem Vollerwerbseinkommen nicht leistungsfähig ist, während er nach der Berechnung mit einem Nebenerwerbseinkommen aufgrund des niedrigeren Selbstbehalts Unterhalt zahlen müsste.
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LSG Niedersachsen-Bremen: Keine kosmetische Brust-Operation auf Kosten der Krankenversicherung Das LSG Celle-Bremen hat mit Urteil vom 07.10.2013 – L 4 KR 477/11, entscheiden, dass eine gesetzliche Krankenkasse nicht die Kosten einer Brustverkleinerungsoperation tragen muss, wenn die Operation eher aus kosmetischen Gründen durchgeführt wird und keine zwingenden medizinische Gründe für die Durchführung der Operation vorliegen.
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AG Oschersleben: € 6.000 Streitwert bei Persönlichkeitsrechtsverletzung auf Facebook Der Streitwert für eine gerichtliche Auseinandersetzung um ehrverletzende Äußerungen auf Facebook beträgt € 6.000,00. Das hat das AG Oschersleben mit Beschluss vom 27. Januar 2014 entschieden.
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