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Herausgegeben am 22.12.2008

 
Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: Dezember 2008

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Inhalt:

  • BSG: Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen unzulässig
  • Änderungen des Personenstandsgesetzes (PStG) zum 01. Januar 2009
  • LAG Berlin-Brandenburg: Diskriminierung per Mathematik
  • BGH: Angemessenheit einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • BGH: Kein Wertersatz bei Ersatzlieferung
  • Frohe Weihnachten!

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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BSG: Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen unzulässig
Das BSG hat mit Urt. v. 10. Dezember 2008 – B 6 KA 37/07 R entschieden, dass nach gegenwärtiger Rechtslage Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung der Leistungsabrechnung übermitteln dürfen. Dies gilt sogar dann, wenn die Patienten Einwilligungserklärungen unterzeichnet haben.
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Änderungen des Personenstandsgesetzes (PStG) zum 01. Januar 2009
Mit den zum 01. Januar 2009 in Kraft tretenden Änderungen des PStG hat der Gesetzgeber den Kreis der zur schriftlichen Anzeige von Geburten und Sterbefällen Verpflichteten erweitert. Neben den öffentlichen Anstalten und Einrichtungen müssen künftig auch entsprechende private Einrichtungen schriftliche Anzeigen machen.
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LAG Berlin-Brandenburg: Diskriminierung per Mathematik
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urt. v. 26. November 2008 – 15 Sa 517/08 entschieden, dass eine statistische Wahrscheinlichkeitsrechung grundsätzlich ein Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sein kann. Seien in einem Unternehmen ausnahmslos alle Führungspositionen mit Männern besetzt, obwohl Frauen 2/3 der Unternehmensbelegschaft stellen, bilde es ein ausreichendes Indiz im Sinne von § 22 AGG für eine Geschlechtsdiskriminierung, wenn ein Mann anstelle einer gleich gut geeigneten Frau befördert werde. Der nach § 15 Abs. 1 AGG zu zahlende Schadensersatz sei nicht zeitlich begrenzt und richte sich auf die Vergütungsdifferenz zwischen der tatsächlich erhaltenen und der Vergütung, die auf der höherwertigen Stelle gezahlt wird.
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BGH: Angemessenheit einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
Mit Urt. v. 17. Juli 2008 – I ZR 168/05 hat der BGH für Recht erkannt, dass eine Zusammenfassung mehrerer oder aller Verstöße zu einer einzigen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit oder einer Handlung im Rechtssinne nicht in Betracht kommt, wenn die Parteien eine Vertragsstrafe für jedes einzelne verkaufte Produkt vereinbart haben. Allerdings könne in besonders gelagerten Fällen, in denen eine Verringerung der Vertragsstrafe wegen unverhältnismäßiger Höhe nach § 343 BGB gemäß § 348 HGB ausgeschlossen ist, eine Herabsetzung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB geboten sein, wenn die vereinbarte Vertragsstrafe in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Bedeutung der Zuwiderhandlung steht
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BGH: Kein Wertersatz bei Ersatzlieferung
Der BGH hat mit seinem Urt. v. 26. November 2008 – VIII ZR 200/05 die Rechte von Verbrauchern gestärkt und entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf dem Verkäufer mangelhafter Ware bei einer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung durchgeführten Ersatzlieferung kein Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache gegen den Käufer zusteht. Die europarechtskonforme Auslegung der durch § 439 Abs. 4 BGB in Bezug genommenen Rücktrittsregeln ergebe, dass die §§ 346 bis 348 BGB nur für die Rückgewähr der Sache selbst greifen.
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Frohe Weihnachten!
Wir wünschen allen unseren Lesern frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2009!

 

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