Mehr Infos

Notarvertragliche Unterhaltspflicht im Alter weg? Dazu hat das OLG Koblenz mit Beschluss vom 18. Juni 2014 – 9 UF 34/14, entschieden. Und zwar, dass die in einer notariellen Vereinbarung enthaltene Verpflichtung, an die geschiedene Ehefrau Unterhalt zu leisten, bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse entfallen kann. Im vorliegenden Fall ging es um fortschreitendes Alter des Unterhaltsverpflichteten.

Was ist passiert?

Notarvertragliche Unterhaltspflicht im Alter weg? Der kurz vor der Vollendung des 78. Lebensjahres stehende Antragsteller begehrt im familiengerichtlichen Verfahren die Abänderung einer notariellen Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts ab 2013. Die Scheidung der Ehe war 2005 erfolgt. Im gleichen Jahr hatten die Eheleute im Rahmen eines notariellen Ehevertrages unter anderem die Übertragung vormals gemeinsamen Grundbesitzes nebst Verbindlichkeiten auf den Ehemann und dessen Verpflichtung zur Zahlung monatlichen nachehelichen Unterhalts von 1.000 Euro vereinbart.

Seinen Abänderungsantrag auf Wegfall der Zahlungspflicht wegen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse hat das AG Cochem zurückgewiesen.

Notarvertragliche Unterhaltspflicht im Alter weg? Dazu das OLG Koblenz:

Die Entscheidung

Die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers hatte vor dem OLG Koblenz Erfolg. Die notarielle Vereinbarung der Beteiligten war nach der Entscheidung des OLG gemäß § 239 Abs. 1 FamFG dahingehend abzuändern, dass die Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung von Unterhalt ab März 2013 entfällt.

Notarvertragliche Unterhaltspflicht im Alter wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage weg?

Die notarielle Vereinbarung der Eheleute sei nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Falle einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse abänderbar. Eine solche sei unter anderem hinsichtlich der Einnahmen des Ehemannes aus seiner weiterhin ausgeübten selbstständigen Tätigkeit als Bauingenieur eingetreten. In welchem Umfang das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Unterhaltsleistungen heranzuziehen sei, müsse im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände – insbesondere des Alters, der zunehmenden körperlichen und geistigen Belastung, der ursprünglichen Planung der Eheleute und ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse – bewertet werden.

Voraussetzungen für Wegfall der Geschäftsgrundlage erfüllt

Notarvertragliche Unterhaltspflicht im Alter weg? Danach entfalle die Unterhaltspflicht des Antragstellers. Zwar seien die Vorstellungen der Eheleute bei Abschluss des notariellen Vertrages ersichtlich dahin gegangen, der – damals bereits fast 69 Jahre alte – Ehemann werde noch über das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze hinaus eine Erwerbstätigkeit ausüben. Daraus folge aber nicht der Einsatz der daraus erzielten Einkünften für den Unterhalt der Ehefrau auf unabsehbare Zeit. Hinzu komme die schwierige finanzielle Lage des Antragstellers, der lediglich über Altersrente und Ehrensold in Höhe von insgesamt 473 Euro monatlich verfüge. Er könne deshalb durch geringe Einkünfte aus seiner selbstständigen Tätigkeit, deren Erzielung mit fortschreitendem Alter immer weniger wahrscheinlich werde, lediglich seinen angemessenen eigenen Lebensbedarf sicherstellen.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Was lernen wir daraus?

Bei der Vereinbarung von nachehelichen Unterhaltszahlungen im Rahmen von notariellen Eheverträgen kann folgendes empfohlen werden. Und zwar die Aufnahme einer Regelung, die  exakte Maßgaben für eine Änderung der Unterhaltsleistungen enthält. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Verpflichtung zur vereinbarten Unterhaltsleistung u.U. auch dann weiter bestehen bleibt. Und zwar wie im vorliegenden Fall dann, wenn dass Einkommen sogar niedriger ist, als die Unterhaltsverpflichtung. Notarvertragliche Unterhaltspflicht im Alter weg? Im vorliegenden Fall hatte der Unterhaltsverpflichtete das Glück, dass das OLG Koblenz eine Entscheidung zu seinen Gunsten gefällt hat. Diese Entscheidung hätte durchaus auch gegen ihn hätte ausfallen können.

Notarvertragliche Unterhaltspflicht im Alter weg? Siehe auch:

https://raheinemann.de/anspruch-auf-trennungsunterhalt-ohne-vorheriges-zusammenleben/ und https://raheinemann.de/olg-saarbruecken-bindung-an-den-verzicht-auf-die-moeglichkeit-der-spaeteren-aenderung-des-trennungsunterhalts/ und https://raheinemann.de/olg-saarbruecken-bindung-an-den-verzicht-auf-die-moeglichkeit-der-spaeteren-aenderung-des-trennungsunterhalts/ und https://raheinemann.de/nachehelicher-unterhalt-befristung-wegen-krankheit/ und https://raheinemann.de/entlastung-fuer-unterhaltsverpflichtete-angehoerige/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Notarvertragliche Unterhaltspflicht im Alter weg? Dazu hat das OLG Koblenz am 18. 06.2014, 9 UF 34/14, entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Notarvertragliche Unterhaltspflicht im Alter weg? Dazu hat das OLG Koblenz am 18. 06.2014, 9 UF 34/14, entschieden.