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Welche Ausbildungsvergütung bei gefördertem Ausbildungsplatz? Dazu hat das BAG mit Urteil vom 17. März 2015 – 9 AZR 732/13 – entschieden. und zwar haben Ausbildende ihren Auszubildenden dem Grunde nach auch dann eine angemessene Vergütung im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG zu gewähren, wenn die Ausbildungsplätze mit öffentlichen Geldern gefördert werden, so das BAG. Der Höhe nach sei jedenfalls ein Betrag in Höhe von 2/3 des einschlägigen BAFöG-Satzes noch angemessen.

Was ist passiert?

Welche Ausbildungsvergütung bei gefördertem Ausbildungsplatz? Der Sachverhalt

Im vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall organisierte der Beklagte als überörtlicher Ausbildungsverbund Förderprogramme für zusätzliche Ausbildungsplätze in Ostthüringen. Die Ausbildung erfolgte bei Praxispartnern in der Privatwirtschaft. Die zur Verkäuferin im Einzelhandel ausgebildete Klägerin erhielt nach Maßgabe der Förderrichtlinien im ersten Ausbildungsjahr eine monatliche Ausbildungsvergütung von 210,00 Euro und im zweiten Ausbildungsjahr von 217,00 Euro. Dies entsprach etwa einem Drittel der tariflichen Ausbildungsvergütung.

Die Klägerin hielt diese Ausbildungsvergütungen für nicht angemessen und verlangte die Zahlung der tariflichen Ausbildungsvergütung.

Welche Ausbildungsvergütung bei gefördertem Ausbildungsplatz? Die Vorinstanzen

Die Vorinstanzen haben der Klage teilweise stattgegeben und der Klägerin Ausbildungsvergütung in Höhe von zwei Dritteln des einschlägigen BAföG-Satzes zugesprochen.

Welche Ausbildungsvergütung bei gefördertem Ausbildungsplatz? Dazu das BAG

Die Entscheidung

Die Revision des Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.

Welche Ausbildungsvergütung bei gefördertem Ausbildungsplatz? Spielraum bei der Beurteilung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung nicht überschritten

Das Landesarbeitsgericht habe den ihm zustehenden Spielraum bei der Beurteilung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung nicht überschritten. Der BAföG-Satz könne für die Ermittlung der Lebenshaltungskosten eines Auszubildenden ein Anhaltspunkt sein.

Welche Ausbildungsvergütung bei gefördertem Ausbildungsplatz? Beschränkte finanzielle Mittel kein Argument

Seine beschränkten finanziellen Mittel würden den Beklagten nicht von der Verpflichtung zur Zahlung einer „angemessenen“ Ausbildungsvergütung entbinden. Die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung habe sich dabei nicht am Budget zu orientieren, sondern sei bereits im Vorfeld bei der Vereinbarung des Budgets für die vorgesehene Anzahl von Ausbildungsplätzen zu berücksichtigen.

Welche Ausbildungsvergütung bei gefördertem Ausbildungsplatz? Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung auf deren Funktionm abzustellen

Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung sei, so die Erfurter Richter, auf deren Funktion abzustellen. Die Ausbildungsvergütung solle dem Auszubildenden bzw. seinen Eltern bei der Finanzierung des Lebensunterhalts eine Hilfe sein, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und in gewissem Umfang eine Entlohnung darstellen.

Deswegen sei eine an einschlägigen Tarifverträgen ausgerichtete Ausbildungsvergütung stets angemessen.

Besonderheiten

Allerdings seien bei öffentlich geförderten Ausbildungsplätzen Besonderheiten zu berücksichtigen. Hätte ohne die Förderung der Ausbildungsplatz nicht zur Verfügung gestanden und verwerte der Ausbilder die Leistungen des Auszubildenden nicht selbst, komme die Ausbildung ausschließlich dem Auszubildenden zugute. Dadurch verliere der Gesichtspunkt einer Entlohnung an Bedeutung. Dies rechtfertige die Beurteilung einer Ausbildungsvergütung in Höhe von lediglich zwei Dritteln des einschlägigen BAföG-Satzes als angemessen im Sinne des Gesetzes.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 13/15 vom 17. März 2015

Welche Ausbildungsvergütung bei gefördertem Ausbildungsplatz?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/was-ist-eine-angemessene-ausbildungsverguetung/ und https://raheinemann.de/diakonie-muss-ausbildungsverguetung-in-hoehe-von-34-000-e-nachzahlen/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-ausbildungsverguetung-in-der-pflege-bei-bafoeg-bezug/ und https://raheinemann.de/ist-ausbildungsverguetung-bei-insolvenzanfechtung-zurueckzuzahlen/ und https://raheinemann.de/auszubildender-zu-25-000-euro-schmerzensgeld-verurteilt/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/ausbildungsvertrag-ohne-ausbildungsverguetung-wirksam/ und https://raheinemann.de/anspruch-eines-auszubildenden-auf-tarifentgelt-fuer-arbeitnehmer/ und https://raheinemann.de/diakonie-muss-28-000-euro-ausbildungsverguetung-nachzahlen/ und https://raheinemann.de/ausbildungskosten-bei-abbruch-der-bundeswehrzeit-zu-erstatten/ und https://raheinemann.de/vergabe-von-rettungsdienstleistungen-nur-bei-tarifbindung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Welche Ausbildungsvergütung bei gefördertem Ausbildungsplatz? Dazu hat das BAG mit Urteil vom 17. März 2015 - 9 AZR 732/13 - entschieden. Dazu hat das BAG mit Urteil vom 17. März 2015 - 9 AZR 732/13 - entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Welche Ausbildungsvergütung bei gefördertem Ausbildungsplatz? Dazu hat das BAG mit Urteil vom 17. März 2015 – 9 AZR 732/13 – entschieden.