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BMF genehmigt Mehrausgaben für Unterhaltsvorschuss. Dazu waren überplanmäßige Zahlungen in Höhe von 78,824 Millionen Euro seitens des Bundesfamilienministeriums vorausgegangen. Und zwar im Bereich des Unterhaltsvorschusses erfolgten. Diese Zahlungen hat das Bundesfinanzministerium sie nunmehr genehmigt.

BMF genehmigt Mehrausgaben für Unterhaltsvorschuss – Was ist der Hintergrund?

Dem waren überplanmäßige Zahlungen in Höhe von 78,824 Millionen Euro seitens des Bundesfamilienministeriums vorausgegangen. Und zwar im Bereich des Unterhaltsvorschusses erfolgten. Diese Zahlungen hat das Bundesfinanzministerium sie nunmehr genehmigt.

Die Bundesregierung unterrichtete, dass das Bundesfinanzministerium von bereits angefallenen höheren Ausgaben in Höhe von 20,2 Millionen Euro „nur noch Kenntnis hätte nehmen können. Es hätte aber bei rechtzeitiger Antragstellung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt“. Bereits am 6. November 2017 sei eine erste Einwilligung nach Artikel 112 GG über eine überplanmäßige Ausgabe bis zu 50 Millionen Euro erteilt worden, so die Bundesregierung. Die Regelung zum Unterhaltsvorschuss hatte noch im vergangenen Jahr eine Reform erfahren.

Was war bisher passiert?

Der Genehmigung des Bundefianzministeriums zu den genannten höheren Ausgaben waren überplanmäßige Zahlungen in Höhe von 78,824 Millionen Euro seitens des Bundesfamilienministeriums vorausgegangen. Und zwar im Bereich des Unterhaltsvorschusses erfolgten. Diese Zahlungen hat das Bundesfinanzministerium sie nunmehr genehmigt.

Noch im vergangenen Jahr hatte die Regelung zum Unterhaltsvorschuss eine Reform erfahren mit einer stärkeren Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Vorschusses. Und zwar im Zuge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Quellen: Dazu wird verwiesen auf hib – heute im bundestag Nr. 3 v. 03.01.2018 und Juris das Rechtsportal

BMF genehmigt Mehrausgaben für Unterhaltsvorschuss. Dazu waren überplanmäßige Zahlungen in Höhe von 78,824 Millionen Euro seitens des Bundesfamilienministeriums vorausgegangen. Und zwar im Bereich des Unterhaltsvorschusses erfolgten. Diese Zahlungen hat das Bundesfinanzministerium sie nunmehr genehmigt.

Siehe auch: https://raheinemann.de/anspruch-auf-trennungsunterhalt-ohne-vorheriges-zusammenleben/ und https://raheinemann.de/unterhaltsvorschuss-auch-bei-schulbesuch-im-ausland/ und https://raheinemann.de/bmf-genehmigt-mehrausgaben-fuer-unterhaltsvorschuss/ und https://raheinemann.de/milliardenpaket-fuer-familien-vom-bundesrat-gebilligt/ und https://raheinemann.de/erstattungsanspruch-sozialhilfetraeger-gegen-unterhaltspflichtiges-kind/ und https://raheinemann.de/entlastung-fuer-unterhaltsverpflichtete-angehoerige/ und https://raheinemann.de/unterhaltsvorschuss-wenn-mitwirkung-zur-kindesvaterbestimmung-fehlt/ und https://raheinemann.de/schwiegermutter-als-aussergewoehnliche-belastung/ und https://raheinemann.de/entlastung-fuer-unterhaltsverpflichtete-angehoerige/ und https://raheinemann.de/betreuungsunterhalt-auch-ueber-das-dritte-lebensjahr-eines-kindes-hinaus/ und https://raheinemann.de/unterhaltsvorschuss-fuer-alle-minderjaehrigen-kinder/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

BMF genehmigt Mehrausgaben für Unterhaltsvorschuss: Dazu hib - heute im bundestag Nr. 3 v. 03.01.2018 und Juris das Rechtsportal.
Rechtsanwalt Marko Rummel: BMF genehmigt Mehrausgaben für Unterhaltsvorschuss: Dazu hib – heute im bundestag Nr. 3 v. 03.01.2018 und Juris das Rechtsportal.