Bedarf Einwilligung in eine Operation der Bestätigung? Dazu hat am 16.01.2019 das OLG Köln, Az. 5 U 29/17, entschieden. Und zwar kann eine Klinik verpflichtet sein, sich zu vergewissern, ob die Einwilligung der Patientin in eine Operation, die er in einer schwierigen Situation gegeben hat, nach wie vor seinem freien Willen entspricht, so das OLG.
Was ist passiert?
Bedarf Einwilligung in eine Operation der Bestätigung? der Sachverhalt
Die 57-jährige Klägerin war nachts wegen eines gebrochenen Oberschenkelhalses in das Krankenhaus eingeliefert worden. Sie zeigte sich gegenüber der von den Ärzten empfohlenen Operation ausgesprochen beim nächtlichen Aufklärungsgespräch skeptisch, „regelrecht widerspenstig“. Insoweit konnte sie nur mit einiger Mühe von dieser Operation überzeugt werden. Sie unterschrieb letztendlich aber eine Einwilligungserklärung für die am nächsten Mittag vorgesehene Operation. Allerdings bat sie noch in der Nacht ihren Ehemann, am nächsten Vormittag die Meinung eines Orthopäden ihres Vertrauens einzuholen. Dies hatte keine Folgen mehr, weil die Klinik die Operation auf den Morgen vorverlegte. Die Patientin hätte im Rückblick jedenfalls eine konservative Therapie des Bruches bevorzugt und hatte die Klinik auf ein Schmerzensgeld i.H.v. 50.000 Euro verklagt.
Die 1. Instanz
Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen.
Bedarf Einwilligung in eine Operation der Bestätigung? Dazu das OLG Köln:
Wegen aus der Operation resultierenden dauerhaften Schmerzen im rechten Oberschenkel hatte das OLG Köln der Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus §§ 280 Abs.1, 630a, 823 Abs.1, 249, 253 Abs.2 BGB in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.
Zwar ist die Operation nach Auffassung des Oberlandesgerichts fehlerfrei durchgeführt worden. Im konkreten Einzelfall sei die Einwilligung der Patientin aber unwirksam gewesen.
Bedarf Einwilligung in eine Operation der Bestätigung? Grundsätze zur Aufklärung des Patienten
Die Aufklärung eines Patienten müsse so rechtzeitig erfolgen, dass dieser seine Entscheidung wohlüberlegt treffen könne. Regelmäßig müsse ein stationär aufgenommener Patient mindestens einen Tag vor der Operation aufgeklärt werden, wenn der Eingriff nicht medizinisch dringlich sei.
Bedarf Einwilligung in eine Operation der Bestätigung? Rechtmäßigkeit der Aufklärung im konkreten Fall
Zwar sei die streitgegenständliche Operation alsbald und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall geboten. Es sei aber vorliegend keine derart notfallmäßige sofortige Operation gewesen, die es gerechtfertigt hätte, der Patientin eine sofortige Entscheidung ohne jegliche Überlegungsfrist abzuverlangen.
Schon vom Grundsatz her sei die Übung des Krankenhauses, den Patienten unmittelbar im Anschluss an die Aufklärung zur Unterschrift unter die Einwilligungserklärung zu bewegen, nicht unbedenklich. Seine Entscheidung treffe der Patient unter dem Eindruck einer großen Fülle von regelmäßig unbekannten und schwer verständlichen Informationen. Und außerdem – wie hier nach dem Unfall – in einer persönlich schwierigen Situation.
Bedarf Einwilligung in eine Operation der Bestätigung? Schlussfolgerung
Vor dem Hintergrund einer In einer solchen Situation stehe die Erklärung dann unter dem Vorbehalt, dass der Patient die ihm verbleibende Zeit nutze. Unbd zwar, um die erhaltenen Informationen zu verarbeiten und um das Für und Wider des Eingriffes für sich abzuwägen und sich ggf. anders zu entscheiden. Es sei in einem solchen Fall nicht Aufgabe des Patienten, sich durch eine ausdrückliche Erklärung von seiner zuvor gegebenen Einwilligungserklärung zu lösen. Vielmehr sei es Aufgabe der Ärzte, sich davon zu überzeugen, dass die gegebene Einwilligungserklärung nach wie vor dem freien Willen des Patienten entspreche.
Allerdings gelte dies nur für den Fall, bei dem der Patient keine ausreichende Bedenkzeit für seine Einwilligung gehabt habe. Im vorliegenden Fall habe die Klägerin vor diesem Hintergrund keine wohlüberlegte Entscheidung treffen können. Den operierenden Ärzte sei die kurze Überlegungszeit der Klägerin bekannt gewesen. Sie hätten sich daher ausdrücklich bei ihr vergewissern müssen, ob es bei der Entscheidung der Nacht bleibe.
Das OLG Köln hat die Revision nicht zugelassen.
Quellen: Pressemitteilung des OLG Köln Nr. 8/2019 v. 06.03.2019 und Juris das Rechtsportal
Bedarf Einwilligung in eine Operation der Bestätigung?
Siehe auch: https://raheinemann.de/aufklaerungsgespraech-zwischen-arzt-und-patient-entscheidend/ und https://raheinemann.de/hohes-schmerzensgeld-fuer-gehirngeschaedigtes-kind/und https://raheinemann.de/hersteller-von-hueftprothesen-vom-lg-freiburg-zur-zahlung-von-schmerzensgeld-verurteilt/ und https://raheinemann.de/zukuenftig-weitergehende-kostenuebernahme-bei-kuenstlicher-befruchtung/ und https://raheinemann.de/kostenerstattungsanspruch-bei-kuenstlicher-befruchtung-in-tschechien/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-adipositas-op-per-genehmigungsfiktion/ und https://raheinemann.de/kostenerstattung-krankenkasse-bei-knie-op-in-privatkrankenhaus/ und https://raheinemann.de/schmerzensgeld-bei-kuenstlicher-befruchtung-mit-falschem-sperma/ und https://raheinemann.de/schmerzensgeld-bei-sauerstoffunterversorgung-in-geburt/ und https://raheinemann.de/schmerzensgeld-fuer-verbrennung-durch-heissen-tee-im-krankenhaus/