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Anspruch gegen Krankenkasse auf Versorgung mit Cannabis? Dazu hat am 15.04.2019 das SG Osnabrück, S 46 KR 455/18, entschieden. Und zwar kommt ein Anspruch auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis nicht in Betracht, wenn es eine Alternativtherapie gibt, so das SG Osnabrück.

Was ist passiert?

Anspruch gegen Krankenkasse auf Versorgung mit Cannabis? Der Sachverhalt

Seit 2006 leidet der 1978 geborene Kläger unter einer chronischen, schubweise verlaufenden Multiplen Sklerose. Der Neurologe und Psychiater, der den Kläger behandelte, verordnete ihm zulasten der beklagten gesetzlichen Krankenversicherunge ine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten. Der Medizinische Dienstes der Krankenkassen (MDK) vertrat die Auffassung, dass die Versorgung des Klägers auch mit dem alternativen Arzneimittel S. möglich.

Ablehnung der Beklagten

Daher lehnte die Beklagte die Versorgung des Klägers mit medizinischem Cannabis ab. Den Widerspruch des Klägers wies die Krankenkasse deshalb dmit Widerspruchsbescheid vom 14.05.2018 zurück.

Anspruch gegen Krankenkasse auf Versorgung mit Cannabis? Dazu das SG Osnabrück

Die Entscheidung

Das SG Osnabrück hat die Klage abgewiesen. Und zwar besteht keine Anspruch des Klägers nach § 31 Abs. 6 Satz 1 SGB V, so das SG.

Anspruch gegen Krankenkasse auf Versorgung mit Cannabis? Die Begründung

Beim Kläger liege zwar eine schwerwiegende Erkrankung vor. Es stehe jedoch eine Alternativtherapie zur Verfügung, die beim Kläger auch angewandt werden könne. Für die unterschiedlichen Beschwerden des Klägers infolge der Erkrankung mit Multipler Sklerose habe der gerichtlich bestellte Sachverständige verschiedene anerkannte medikamentöse Therapien benennen können. Diese habe der Kläger nach eigenen Angaben noch nicht ausprobiert. Nach der medizinischen Lehrmeinung könne Cannabis darüber hinaus nicht zur Prophylaxe (Vorbeugung) der Multiplen Sklerose verwendet werden.
Quellen: Pressemitteilung des SG Osnabrück v. 22.05.2019 und Juris das Rechtsportal

Anspruch gegen Krankenkasse auf Versorgung mit Cannabis?

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gegen gesetzliche Krankenversicherung? Dazu hat am 15.04.2019 das SG Osnabrück, S 46 KR 455/18, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gegen gesetzliche Krankenversicherung? Dazu hat am 15.04.2019 das SG Osnabrück, S 46 KR 455/18, entschieden.