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Kosten einer Sterilisation zulasten der gesetzlichen Krankenkasse? Dazu hat am 04.05.2018 hat das SG Mainz zu Az. S 16 KR 113/16 entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Sterilisation einer fünffachen Mutter auch dann nicht übernehmen muss, wenn es medizinisch sinnvoll ist, weitere Schwangerschaften zu verhindern.

Was ist passiert?

Kosten einer Sterilisation zulasten der gesetzlichen Krankenkasse?

Klägerin ist eine 28-jährige Mutter von fünf Kindern. Da bei den Geburten der jüngsten Kinder erhebliche gesundheitliche Komplikationen auftraten, beantragte die Klägerin unter Vorlage eines Attests des behandelnden Arztes die Durchführung einer Sterilisation bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse, um ihre Gesundheit nicht erneut zu gefährden. Sie führte dazu aus, dass ihre Familienplanung nunmehr abgeschlossen sei. Aus medizinischen Gründen käme eine Verhütung durch die Pille nicht in Betracht. Ihr sei die Benutzung von Kondomen zu unsicher. Nach Ablehnung der Krankenkasse wandte sich die Klägerin schließlich an das Sozialgericht.

Kosten einer Sterilisation zulasten der gesetzlichen Krankenkasse? Dazu das SG Mainz:

Das SG Mainz hat die Klage abgewiesen.#

Die Entscheidung

Ein Anspruch auf Kostenübernahme ergebe sich weder aus § 24b Abs. 1 S 1 Alt. 1 SGB V noch aus § 27 SGB V, so das SG Mainz.#

Keine Kassenleistung

Die Klägerin kann nach Auffassung des Sozialgerichts die Sterilisation nicht als Kassenleistung erhalten. Zwar gehe das Sozialgericht davon aus, dass es medizinisch sinnvoll sei, weitere Schwangerschaften der Klägerin zu verhindern. Eine Sterilisation sei hierzu aber nicht erforderlich. Die Krankenbehandlung habe zum einen grundsätzlich unmittelbar an der Krankheit anzusetzen. Die Sterilisation dagegen diene der Vermeidung drohender Krankheiten und greife in ein gesundes Organ, nämlich den Eileiter, ein. In solchen Fällen seien strenge Anforderungen zu stellen und eine Abwägung zwischen dem medizinischen Nutzen und anderen Aspekten, wie Schwere der Erkrankung, Dringlichkeit des Eingriffs, möglichen Risiken sowie etwaiger Folgekosten für die Krankenversicherung vorzunehmen.

Kosten einer Sterilisation zulasten der gesetzlichen Krankenkasse? Auch weniger invasive und endgültige Empfängnismethoden kommen in Betracht

Bei der Klägerin kämen zum anderen aber, wie ein medizinisches Gutachten zeige, auch weniger invasive und endgültige Empfängnismethoden in Betracht. Zwar könne die Pille seitens der Klägerin nicht genutzt werden. Auch widerspräche eine Sterilisation des Partners den oben genannten Grundsätzen und sei nicht gleich geeignet, da sie nur die Empfängnisverhütung hinsichtlich des Geschlechtsverkehrs mit einem Partner garantiere. Es stünden jedoch Alternativen, wie spezielle Spiralen, zur Verfügung. Zunächst sei ein Behandlungsversuch mit diesen zu unternehmen. Unter Umständen komme diesbezüglich aber eine Leistungspflicht der Kasse in Betracht, da die Verhütung aus medizinischen Gründen und nicht ausschließlich aus Gründen der Familienplanung geboten sei.

Quellen: Pressemitteilung des SG Mainz Nr. 5/2018 v. 17.05.2018 und Juris das Rechtsportal

Kosten einer Sterilisation zulasten der gesetzlichen Krankenkasse?

Siehe auch: https://raheinemann.de/anspruch-auf-versorgung-mit-cannabis-gegen-gesetzliche-krankenversicherung/ und https://raheinemann.de/zukuenftig-weitergehende-kostenuebernahme-bei-kuenstlicher-befruchtung/ und https://raheinemann.de/kostenerstattungsanspruch-bei-kuenstlicher-befruchtung-in-tschechien/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-adipositas-op-per-genehmigungsfiktion/ und https://raheinemann.de/kostenerstattung-krankenkasse-bei-knie-op-in-privatkrankenhaus/ und https://raheinemann.de/uebermittlung-patientendaten-an-private-abrechnungsstellen/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-uebernahme-hoeherer-kosten-fuer-leihe-eines-pflegebettes/ und https://raheinemann.de/kostenerstattung-krankenkasse-bei-knie-op-in-privatkrankenhaus/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-durch-krankenkasse-fuer-blutwaesche/ und https://raheinemann.de/zahnersatz-in-polen-bedarf-vorheriger-genehmigung-der-krankenkasse/ und https://raheinemann.de/kosten-einer-sterilisation-zulasten-der-gesetzlichen-krankenkasse/ und https://raheinemann.de/lasereinsatz-bei-grauer-star-op-zusaetzlich-abzugelten/

RH

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Kosten einer Sterilisation zulasten der gesetzlichen Krankenkasse? Dazu hat am 04.05.2018 hat das SG Mainz zu Az. S 16 KR 113/16 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Kosten einer Sterilisation zulasten der gesetzlichen Krankenkasse? Dazu hat am 04.05.2018 hat das SG Mainz zu Az. S 16 KR 113/16 entschieden.