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Bausparverträge immer zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar? Dazu hat der BGH am 21.02.2017 – XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 entschieden. Und zwar ist die Kündigung von Bausparverträgen grundsätzlich zehn Jahre nach Zuteilungsreife zulässig, so der BGH. Der BGH führte allerdings in seinen Entscheidungen aus, dass in bestimmten Fällen etwas anderes gelten kann.

Die Entscheidung

Bausparverträge immer zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar? Dazu hat der BGH am 21.02.2017 – XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 entschieden. Und zwar ist die Kündigung von Bausparverträgen grundsätzlich zehn Jahre nach Zuteilungsreife zulässig, so der BGH. Der BGH führte allerdings in seinen Entscheidungen aus, dass in bestimmten Fällen etwas anderes gelten kann. Etwas anderes soll nach Ansicht des BGH nämlich dann gelten,

„wenn nach den vertraglichen Vereinbarungen der Bausparer z.B. im Falle eines (zeitlich begrenzten) Verzichts auf das zugeteilte Bauspardarlehen und nach Ablauf einer bestimmten Treuezeit einen (Zins-)Bonus erhält. In einem solchen Fall ist der Vertragszweck von den Vertragsparteien dahingehend modifiziert, dass er erst mit Erlangung des Bonus erreicht ist, so dass auch erst zu diesem Zeitpunkt ein vollständiger Empfang des Darlehens im Sinne des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF anzunehmen ist.“

Bausparverträge immer zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar? Welche Bausparverträge können nach zehn Jahre gekündigt werden?

Das bedeutet, dass entgegen einer weit verbreiteten Auffassung wohl eben nicht alle Bausparverträge zehn Jahre nach Zuteilungsreife ohne Ausnahme gekündigt werden können. Welche Verträge von Bausparkassen zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen können und welche nicht ist danach auch noch nicht abschließend geklärt. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte der Schlichter der privaten Bausparkassen in zwei Fällen der Rechtsauffassung der Bausparkasse widersprochen und die Kündigung als unwirksam bewertet.

Bausparverträge immer zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar? Dazu die Verbraucherzentrale

Seitens der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wurde dazu entsprechend o.g. BGH Rechtsprechung bemerkt, dass die Zehnjahresfrist auch erst deutlich später zu laufen beginnen kann, wenn etwa erst nach einer bestimmten Laufzeit ein Anspruch des Verbrauchers auf einen Zinsbonus entsteht und der Zeitpunkt des Darlehenserhaltes i.S.d. § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF sich auf den Zeitpunkt des frühesten Anspruches auf den Zinsbonus verschieben kann.

Quellen: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. v. 10.08.2018 und Juris das Rechtsportal

Bausparverträge zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar?

Siehe auch: https://raheinemann.de/kontoentgelt-in-sparphase-eines-bausparvertrages-zulaessig/ und https://raheinemann.de/kuendigungsklausel-in-bausparvertrag-unwirksam/ und https://raheinemann.de/sind-formularklauseln-ueber-darlehensgebuehren-in-bausparvertraegen-sind-unwirksam/ und https://raheinemann.de/entgeltklausel-fuer-bankauskuenfte-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/wann-sind-preisklauseln-fuer-basiskonto-unangemessen/ und https://raheinemann.de/verbraucherdarlehensvertrag-mit-restschuldversicherung-verbundene-geschaefte/ und https://raheinemann.de/klausel-in-restschuldversicherungsvertrag-unwirksam/ und https://raheinemann.de/auskunftspflicht-der-bank-zu-sparbuch-von-1959/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bausparverträge zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar? BGH, Urt. v. 21.02.2017 - XI ZR 185/16.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Bausparverträge zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar? BGH, Urt. v. 21.02.2017 – XI ZR 185/16.