Mehr Infos

Gesetzliches Notfallvertretungsrecht für Lebenspartner? Und zwar steht das Gesetz zur Notfallvertretung durch Lebenspartner steht zur Abstimmung. Dazu hat am 17.05.2017 der Rechtsausschuss für Änderungen gestimmt. Und zwar hat der Rechtsausschuss für wesentliche Änderungen an dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten gestimmt.

Was ist Gegenstand des Gesetzesentwurfs?

In Fällen, in denen jemand etwa aufgrund eines Schlaganfalls nicht selbst über medizinische Maßnahmen jenseits der unmittelbaren Notfallversorgung entscheiden kann, wird dem Gesetzesentwurf zufolge eine Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners angenommen: Voraussetzung ist, dass diese zusammenleben und keine ausdrückliche Erklärung dem entgegensteht. Dies begründet der Bundesrat unter anderem damit, dass die meisten Ehegatten davon ausgehen und erwarten, dass sie diese Befugnis haben und nicht wissen, dass darüber das Betreuungsgericht entscheiden muss.

Gesetzliches Notfallvertretungsrecht für Lebenspartner? Was wollen die Abgeordneten?

Mit dem Änderungsantrag, den der Rechtsausschuss angenommen hat, fällt im Titel des Gesetzes der Teil „und in Fürsorgeangelegenheiten“ weg. Im Gegensatz zum Bundesrat wollen die Abgeordneten nicht eine automatische Vertretungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit den medizinischen zusammenhängen. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen meinen, dass damit die Gefahr eines Missbrauchs der automatischen Vollmacht verringert werden soll.

Gesetzliches Notfallvertretungsrecht für Lebenspartner? Erhöhung der Vergütung für Betreuer

Nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses soll an den Gesetzentwurf eine Erhöhung der Vergütung für Betreuer angefügt werden. Diese sei seit zwölf Jahren nicht mehr erhöht worden, was nach einhelliger Auffassung eine qualifizierte Betreuung (§ 1896 ff. BGB) gefährde. Vertreter der Länder hatten in Vorgesprächen eine solche Erhöhung abgelehnt. Aus diesem Grund könnte es hier noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat kommen, sofern das Plenum dem Votum des Ausschusses folgt.

Gesetzliches Notfallvertretungsrecht für Lebenspartner? Die geänderte Fassung

Schließlich stimmten die beiden Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu. Dagegen stimmten die Grünen, die auch in der geänderten Fassung zu große Missbrauchsmöglichkeiten durch nicht wohlgesinnte Ehegatten und Lebenspartner sehen. Diese Bedenken teilte die Linke zum Teil und enthielt sich der Stimme.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 313 v. 17.05.2017 und Juris das Rechtsportal

Gesetzliches Notfallvertretungsrecht für Lebenspartner?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/notfallvertretungsrecht-fuer-ehegatten-soll-gesetzlich-festgelegt-werden/ und https://raheinemann.de/bundesrat-forciert-reform-des-vertretungsrechts-fuer-ehepartner/ und https://raheinemann.de/gesetzliche-aenderungen-im-eherecht-beabsichtigt/ und https://raheinemann.de/vom-ehegatten-des-schuldners-genutzter-pkw-unpfaendbar/ und https://raheinemann.de/partner-nichtehelicher-lebensgemeinschaften-wie-eheleute/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Gesetzliches Notfallvertretungsrecht für Lebenspartner? Und zwar steht das Gesetz zur Notfallvertretung durch Lebenspartner steht zur Abstimmung. Dazu hat am 17.05.2017 der Rechtsausschuss für Änderungen gestimmt.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Gesetzliches Notfallvertretungsrecht für Lebenspartner? Und zwar steht das Gesetz zur Notfallvertretung durch Lebenspartner steht zur Abstimmung. Dazu hat am 17.05.2017 der Rechtsausschuss für Änderungen gestimmt.