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DDR – Heimkinderfonds endet am 30.09.2014. Anwaltskanzlei Heinemann: Ihr Rechtsanwalt für Familien- und Erbrecht in Magdeburg.

Worum geht es?

DDR – Heimkinderfonds endet am 30.09.2014. Alle Personen, denen als ehemalige Heimkinder in der DDR während ihres Heimaufenthaltes Unrecht widerfahren ist, sollen sich bis zum 30.09.2014 bei den für sie zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden. 

Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Iris Gleicke

DDR – Heimkinderfonds endet am 30.09.2014. Und zwar sollen sich alle Personen, denen als ehemalige Heimkinder in der DDR während ihres Heimaufenthaltes Unrecht widerfahren ist, bis zum 30.09.2014 bei den für sie zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden. Dies fordert die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Iris Gleicke. Und zwar ist Anlass des Aufrufs, dass für die angemessene Aufstockung des Fonds belastbare Zahlen über die Anzahl der potenziell Betroffenen benötigt werden. Die Meldung muss bis zum 30.09.2014 mit einem formlosen Schreiben erfolgen.

DDR – Heimkinderfonds endet am 30.09.2014 – Angebote des Fonds „Heimerziehung in der DDR“

Die Angebote des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ richten sich unabhängig von der Trägerschaft der Heimeinrichtung an ehemalige DDR-Heimkinder. Und zwar unabhängig von der Trägerschaft der Heimeinrichtung die in den Jahren 1949 bis 1990 in einem Heim der Jugendhilfe oder einem Dauerheim für Säuglinge und Kleinkinder untergebracht waren und denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, an dessen Folgeschäden sie heute noch leiden.

DDR – Heimkinderfonds endet am 30.09.2014 – Ausgleichszahlungen

Und zwar werden Ausgleichszahlungen gewährt, soweit für erbrachte Arbeitsleistungen während des Heimaufenthalts keine Beiträge in die Sozialversicherung der DDR gezahlt wurden oder geleistete Beiträge durch die Rentenversicherung nicht anerkannt wurden und es deshalb in Folge zu einer Minderung von Rentenansprüchen (SGB VI) kommt.

DDR – Heimkinderfonds endet am 30.09.2014 – Zuständigkeit

Zuständig ist grundsätzlich die regionale Anlauf- und Beratungsstelle in deren Einzugsgebiet eine Betroffene oder ein Betroffener seinen aktuellen Wohnsitz hat. Sofern sich der Wohnsitz nicht in einem der ostdeutschen Ländern oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, ist die Anlauf- und Beratungsstelle des Landes zuständig, in dessen Territorium die erste Heimeinweisung durch das damals zuständige Jugendamt erfolgte.

DDR – Heimkinderfonds endet am 30.09.2014 – Besteht Handlungsbedarf?

Betroffene sollten in jedem Fall fristwahrend ihre Ansprüche geltend machen und dazu den sie betreffenden Sachverhalt ggfs. belegen. Und zwar ist für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung das Datum des Eingangs des Schreibens bei der zuständigen Stelle maßgebend. Und zwar sollte dies nachgewiesen werden können. Dazu sollten sich die Betroffenen den Eingang unter Angabe des Datums möglichst bestätigen lassen.

 
 
DDR - Heimkinderfonds endet am 30.09.2014. Für alle Personen, denen als ehemalige Heimkinder in der DDR während ihres Heimaufenthaltes Unrecht widerfahren ist.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: DDR – Heimkinderfonds endet am 30.09.2014. Alle Personen, denen als ehemalige Heimkinder in der DDR während ihres Heimaufenthaltes Unrecht widerfahren ist, sollen sich bis zum 30.09.2014 bei den für sie zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden.