DSDS – Juroren Unterhaltungskünstler im Sinne des KSVG? Dazu hat das BSG am 01.10.2009, B 3 KS 4/08 R, entschieden. Und zwar verpflichtet die Honorarzahlung an Juroren in der Fernsehshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) den produzierenden und ausstrahlenden Fernsehsender RTL zur Künstlersozialabgabe (KSA), so das BSG
Was ist passiert?
DSDS – Juroren Unterhaltungskünstler im Sinne des KSVG? Der Streit
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Klägerin zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe (KSA) auf Honorare für Jury-Mitglieder in einer Casting- und Unterhaltungsshow für die Jahre 2001 bis 2005.
Die Klägerin
Die Klägerin ist ein Unternehmen der Rundfunk- und Fernsehbranche. Und zwar produziert sie seit 2002 die Fernsehshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) und strahlt diese aus.
Die vertraglichen Regelungen
Streitbefangen waren die Staffeln der Jahre 2002 und 2003. In dieser Zeit war die Jury mit dem Musikproduzenten B., der Musikjournalistin F., dem Musikmanager S. und dem Musikmoderator Bu. besetzt.
Die Klägerin hatte mit ihnen weitgehend gleichlautende Verträge geschlossen. Danach wurden sie als Mitglied einer vierköpfigen, gleichberechtigten Jury engagiert (§ 1 der Verträge). Und weiterhin waren sie nach § 3 Abs 1 Satz 2 der Verträge verpflichtet, in einem freien Dienstverhältnis eigenschöpferische höchstpersönliche Leistungen zu erbringen.
Außerdem mußten sie sich honorarfrei an bis zu fünf (Juroren Bu. und F.) bzw zehn (Juroren S. und B .) PR-Aktionen für die Sendung oder die Klägerin beteiligen (§ 4 der Verträge). Weiterhin gibt es in den Verträgen mit dem Musikproduzenten B. gemäß § 3 Abs 1 Satz 3 noch eine Vereinbarung, wonach der Vertragspartner „zur eigenständigen Textgestaltung berechtigt und verpflichtet ist“.
Die Zahlungen
Die Juroren erhielten für ihre Tätigkeit ein Gesamthonorar von rund 4 Mio Euro bei Einzelhonoraren zwischen 60.000 Euro und 1.200.000 Euro pro Person und Staffel.
DSDS – Juroren Unterhaltungskünstler im Sinne des KSVG? Die Bescheide
Die Beklagte hatte mit Erfassungsbescheid vom 27.5.1999 die Abgabepflicht der Klägerin zur Künstlersozialversicherung (KSV) bereits dem Grunde nach festgestellt. Sodann ermittelte sie bei einer Betriebsprüfung im März 2006 , dass die Klägerin die Entgelte für die Juroren in der Casting- und Unterhaltungsshow DSDS nicht gemeldet hatte.
Und zwar war die Klägerin der Auffassung, dass es sich nicht um künstlerische, sondern um Expertenleistungen handelt. Die Beklagte war anderer Ansicht und setzte die KSA mit Bescheid vom 29.6.2006 für die Jahre 2001 bis einschließlich 2005 auf insgesamt 5.913.282,73 Euro fest. Darin war ein die Jurorentätigkeit betreffender KSA-Anteil in Höhe von 173.462,92 Euro enthaltent.
DSDS – Juroren Unterhaltungskünstler im Sinne des KSVG? Erfolglose rechtliche Schritte
DSDS – Juroren Unterhaltungskünstler im Sinne des KSVG?
Die Beklagte wies den Widerspruch der Klägerin mit Widerspruchsbescheid vom 17.1.2007 zurück. Klage und Berufung hiergegen sind erfolglos geblieben.
DSDS – Juroren Unterhaltungskünstler im Sinne des KSVG? Dazu das BSG:
Die Entscheidung
Das BSG wies die Revisipon der Klägerin zurück. Und zwar hätten die Vorinstanzen im Ergebnis zutreffend festgestellt, dass die Beklagte berechtigt war, die für die Jurorentätigkeit bei DSDS gezahlten Honorare in die Abgabepflicht nach dem KSVG einzubeziehen, so das BSG.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Bescheides vom 29.6.2006 sei § 27 Abs 1a Satz 2 iVm § 25 Abs 1 Satz 1 KSVG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des KSVG und anderer Gesetze vom 13.6.2001 (BGBl I 1027), soweit er die Abgabebescheide für die Jahre 2001 bis 2004 ändert.
DSDS – Juroren Unterhaltungskünstler im Sinne des KSVG? Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage der KSA seien gemäß § 25 Abs 1 Satz 1 KSVG die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein zur Abgabe Verpflichteter im Rahmen seiner Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres an selbstständige Künstler oder Publizisten zahlt. Und zwar selbst wenn diese nach diesem Gesetz nicht versicherungspflichtig sind.
Zutreffende Feststellung
Danach habe die beklagte KSA für die Klägerin zutreffend festgestellt. Denn deren Meldungen für die Jahre 2001 bis 2004 bzw die Höhe der Vorauszahlung für 2005 waren unrichtig, Und zwar, soweit sie diese für die Jurorentätigkeit bei DSDS gezahlten Honorare nicht angegeben hatte.
DSDS – Juroren Unterhaltungskünstler im Sinne des KSVG? Die künstlerische Leistung:
Nicht jede Unterhaltung sei zwar mit Kunst oder Publizistik gleichzusetzen. Vielmehr komme es darauf an, wie die konkrete Tätigkeit der Juroren im Kontext der Fernsehshow DSDS zu bewerten ist. Insbesondere, ob sie als solche selbst eine künstlerische oder publizistische Leistung darstellt. Jedenfalls hinsichtlich der Einordnung als „Kunst“ sei dies zu bejahen.
Juroren keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus
Die aus der Musikbranche stammenden Juroren stellen keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus dar. Sondern sie sind wesentlicher Teil des DSDS-Konzepts, so das BSG. Sie würden ihr Urteil über die musikalischen Bemühungen der Kandidaten/-innen mit unterhaltsam gemeinten, oft aber bissigen und die Grenzen des guten Geschmacks übersteigenden Kommentaren begleiten. Und sie würden maßgeblich zum Publikumserfolg der abendlichen Sendungen beitragen. Und zwar, indem sie eine Mischung aus Musikkritik, unterhaltsamer Information und Polemik präsentieren.
Darstellende Kunst in Form der Unterhaltungskunst
Diese aktive und zum Teil hochdotierte Mitwirkung an den Unterhaltungsshows weise Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppengerichteter Fernsehunterhaltung auf. Diese würden auf einer eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistung der Juroren beruhen und in ihrer Gesamtheit der darstellenden Kunst in Form der Unterhaltungskunst zuzuordnen sein.
Auch die zwischen der Klägerin und den Juroren geschlossenen Verträge würden darauf hindeuten, dass diese zur Erbringung künstlerischer Leistungen für das Sendeformat DSDS angeworben worden sind.
DSDS – Juroren Unterhaltungskünstler im Sinne des KSVG? Keine andere Beurteilung durch beleidigenden Charakter der Kommentare
Weiterhin würden zwar die Kommentare der Jury teilweise die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten oder gar beleidigenden Charakter haben. Daraus ergebe sich aber keine andere Beurteilung. Sowohl für öffentlich geäußerte Vergleiche und obszöne Bilder aus der Tierwelt gelte dies. Aber auch für die Verwendung von Fäkalsprache. Damit war der Auftritt von Kandidaten oder deren gesangliche Qualitäten gelegentlich bedacht worden.
Die publizistische Leistung
Es könne dahinstehen, ob die Tätigkeit der Juroren auch als publizistische Leistung iS von § 2 S. 2 KSVG zu qualifizieren ist. Und zwar, weil ihre Bewertung der Kandidaten ebenfalls Elemente der Musikkritik aufweisen. Jedenfalls sei die Zahlungspflicht der Klägerin schon unter Berücksichtigung des Merkmals „Unterhaltungskunst“ zu bejahen ist. Daher bedürfe es zur Publizistik keiner weiteren Ausführungen.
Quelle: Juris das Rechtsportal
DSDS – Juroren Unterhaltungskünstler im Sinne des KSVG?
Siehe auch: https://raheinemann.de/befristeter-arbeitsvertrag-zulaessig-bei-eigenart-des-arbeitsverhaeltnisses/ und https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/zustaendigkeit-der-sozialversicherung-bei-entsendung-von-arbeitnehmern/ und https://raheinemann.de/sind-angeworbene-betreuungskraefte-abhaengig-beschaeftigt/ und https://raheinemann.de/trainer-der-ersten-fussball-bundesliga-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/fuer-klinik-taetiger-anaesthesist-sozialversicherungspflichtig-beschaeftigt/ und https://raheinemann.de/in-mehrere-kliniken-taetige-pflegekraft-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/bank-bei-externer-vergabe-der-reinigung-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/auf-vbl-eigenanteile-gezahlte-sozialversicherungsbeitraege-zu-erstatten/