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Auf VBL-Eigenanteile gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten? Dazu hat das BSG am 23.05.2017, Az. B 12 KR 6/16 R, entschieden. Und zwar können öffentliche Arbeitgeber in den neuen Bundesländern die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die sie in der Vergangenheit auf Zuwendungen zur Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) gezahlt haben, beanspruchen, so das BSG.

Was ist passiert?

Auf VBL-Eigenanteile gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten?

Das Land Berlin hatte im Rahmen des kapitalgedeckten Finanzierungsverfahrens im VBL-Abrechnungsverband Ost für die beigeladenen Beschäftigten monatliche Beiträge einschließlich eines von diesen zu tragenden „Eigenanteils“ an die VBL zu zahlen und führte auf diese „Eigenanteile“ sowohl Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung an die beklagte Krankenkasse wie auch Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Jedoch steht seit einem Urteil des BFH vom 09.12.2010 (VI R 23/09) fest, dass diese Eigenanteile steuerfrei und damit als Zuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge auch beitragsfrei in der Sozialversicherung sind. Daraufhin klagte das Land Berlin auf Erstattung der von ihm gezahlten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Auf VBL-Eigenanteile gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten? Dazu das BSG dazu?

Zugunsten des Landes Berlin hat das BSG entschieden und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.

Nach dem im Streitjahr 2009 noch gültigen Recht kam es nach Auffassung des BSG für die Beitragsfreiheit nicht darauf an, ob der Arbeitgeber die entsprechenden Zuwendungen tatsächlich lohnsteuerfrei belassen hat oder nicht. Erst zum 22.04.2015 sei eine derartige Regelung sei geschaffen worden. Das Sozialrecht habe bis dahin an die Steuerfreiheit „nach § 3 Nr. 63 EStG“ angeknüpft und habe damit den entsprechenden steuerrechtlichen Rechtsbegriff in Bezug genommen. Steuerfreiheit in diesem Sinne meine Einkommensteuerfreiheit. Für die Steuer- und damit auch für die Beitragsfreiheit sei ohne Belang gewesen, ob der Arbeitgeber tatsächlich Lohnsteuer abgeführt habe.

Quelle: Pressemitteilung des BSG Nr. 25/2017 v. 24.05.2017 und Juris das Rechtsportal

Auf VBL-Eigenanteile gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten?

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Auf VBL-Eigenanteile gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten? Dazu hat das BSG am 23.05.2017, Az. B 12 KR 6/16 R, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Auf VBL-Eigenanteile gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten? Dazu hat das BSG am 23.05.2017, Az. B 12 KR 6/16 R, entschieden.