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Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sozialversicherungspflichtig? Dazu hat das SG Heilbronn mit Urteil vom 10.12.2013 – S 11 R 701/13, entschieden, dass ein Heilbronner Inkassounternehmen wegen der Beschäftigung eines Vertriebsmitarbeiters im Außendienst wegen dessen Scheinselbständigkeit Sozialversicherungsbeiträge von über 40.000 Euro nachzahlen muss – SG Heilbronn, Urteil vom 10. Dezember 2013, S 11 R 701/13.

Was ist passiert?

Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sozialversicherungspflichtig?

Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sozialversicherungspflichtig? Betriebsprüfung DRB

Der beklagte Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund – DRB) führte bei einem Heilbronner Inkassounternehmen Ende 2011/Anfang 2012 eine Betriebsprüfung durch.

Dann forderte die DRB Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. mehr als 40.000 Euro für die Beschäftigung eines Vertriebsmitarbeiters im Außendienst (V) – Scheinselbständigkeit Vertriebsmitarbeiter – im Prüfzeitraum von 2007 bis Ende November 2011 nach. V hatte im Prüfzeitraum für das Inkassounternehmen mit einer stündlichen Vergütung von 20 Euro an Schulungen teilgenommen und (regelmäßig von ihrem häuslichen Büro aus) die ihr vorgegebenen Adresslisten abtelefoniert, um Neukunden zu gewinnen. Daraufhin kam ein Vorstellungstermin des Inkassounternehmens mit dem möglichen Neukunden zustande. V erhielt eine Provision von 75 Euro sowie gelegentlich einen nachträglichen weiteren Bonus (abhängig vom weiteren Verlauf der Kundenbeziehung). Außerdem erhielt V eine monatliche Pauschale von 150 Euro für die Betreuung von „Bestandskunden“. Das Inkassounternehmen führte V auf seiner Homepage als „Vertriebsassistenten – Region Nord/West“ unter Angabe einer Telefon-Durchwahl auf.

Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sozialversicherungspflichtig? Einlassung des Unternehmens

Das klagende Heilbronner Inkassounternehmen (nach eigener Einlassung ein mittelständischer Betrieb mit rund 60 Mitarbeitern und mehr als 1.000 Auftraggebern aus verschiedensten Branchen) machte geltend, V sei selbstständig tätig gewesen. Denn V habe ihre Zeit frei einteilen können und seinerzeit ein zusätzliches Zimmer in Höhe von 200 Euro inklusive Nebenkosten angemietet, das sich im gleichen Haus wie deren Wohnung befunden habe. Zudem habe sie ihre Vergütung durch Provisionen steigern können. Die gegenseitige Zusammenarbeit sei im Mai 2012 beendet worden.

Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sozialversicherungspflichtig? Dazu das SG Heilbronn:

Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sozialversicherungspflichtig?

Das SG Heilbronn hat die Klage abgewiesen.

Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sozialversicherungspflichtig? Nachzahlung Sozialversicherungsbeiträge wegen Scheinselbständigkeit eines Vertriebsmitarbeiters:

Nach Auffassung des Sozialgerichts überwiegen die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV hier gegenüber denjenigen einer selbstständigen Tätigkeit. Insbesondere sei ein relevantes unternehmerisches Risiko nicht erkennbar. Denn V habe auch dann eine nicht unerhebliche Vergütung erhalten, wenn ihre Telefonakquise erfolglos blieb. Darüber hinaus habe V nach festen Vorgaben gehandelt, indem er ausschließlich die von ihrer Auftraggeberin übermittelten Adresslisten „abtelefoniert“. Insgesamt sei ein wesentlicher Unterschied zu den seinerzeit bei der Klägerin fest angestellten Vertriebsassistenten nicht erkennbar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was lernen wir daraus?

Es ist immer wieder zu beobachten, dass Unternehmen Personal als „freie Mitarbeiter“ beschäftigen, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen und das Kündigungsschutzgesetz zu umgehen. Dass damit große finanzielle Risiken verbunden sind, die das Unternehmen möglicherweise ruinieren können, wenn im großen Stil so verfahren wird, wird an dem vom SG Heilbronn entschiedenen Fall deutlich.

Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sozialversicherungspflichtig?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/selbstaendige-buchhalterin-sozialversicherungspflichtig/
und https://raheinemann.de/honoraraerzte-abhaengig-beschaeftigt-und-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/trainer-der-ersten-fussball-bundesliga-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/geschaeftsfuehrer-einer-gmbh-regelmaessig-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/uebernahme-von-kammerbeitraegen-fuer-rechtsanwaeltin-arbeitslohn/ und https://raheinemann.de/verzugspauschale-bei-verspaeteter-zahlung-des-arbeitsentgelts/ und https://raheinemann.de/sind-angeworbene-betreuungskraefte-abhaengig-beschaeftigt/ und https://raheinemann.de/bank-bei-externer-vergabe-der-reinigung-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/in-mehreren-kliniken-taetige-pflegekraft-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/op-schwester-als-freie-mitarbeiterin-sozialversicherungspflichtig/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sozialversicherungspflichtig? Dazu hat das SG Heilbronn am 10.12.2013, Az. S 11 R 701/13, entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sozialversicherungspflichtig? Dazu hat das SG Heilbronn am 10.12.2013, Az. S 11 R 701/13, entschieden.