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Dürfen Pflegedienste WhatsApp benutzen? Dazu hat sich der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix geäußert. Und zwar in seinem am 25. März 2015 veröffentlichten Tätigkeitsbericht.

Voraussetzungen für die Nutzung – Schutz von Patientendaten

Dürfen Pflegedienste WhatsApp benutzen?

Die Verwendung von so genannten Instant Messaging Diensten im Pflegebereich sei zwar nicht schon von vornherein und immer unzulässig. Voraussetzung für den rechtskonformen Einsatz solcher Dienste seien jedoch „vielfältige sicherheitstechnische Vorkehrungen.“ Es müsse sichergestellt werden, dass durch die Kommunikation niemand außerhalb der Pflegeeinrichtung etwas über die Patienten erfährt. Dies gebiete die sämtliche in einem Pflegedienst tätige Personen treffende Schweigepflicht.

Voraussetzungen für die Nutzung – Schutz von Mitarbeiterdaten

Darüber hinaus dürfte ein Arbeitgeber auch nicht die Nutzung von Verfahren anordnen, bei denen Angaben über seine Beschäftigten offenbart werden, soweit dies nicht zwingend für die Tätigkeit und die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Dürfen Pflegedienste WhatsApp benutzen? Zuverlässige und langfristig wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Auf Grund dessen darf eine Pflegeeinrichtung nur solche Messaging-Dienste verwenden, die eine zuverlässige und langfristig wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten. Eine solche Funktion bietet eine zunehmende Zahl von Diensten. Die Nutzung von WhatsApp in der derzeitigen Ausgestaltung des Dienstes ist jedenfalls unzuverlässig, so der Datenschützer abschließend.

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/pflegedienste-zur-bestellung-eines-datenschutzbeauftragten-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/kuendigung-wegen-aeusserungen-in-kleiner-whatsapp-gruppe/ und https://raheinemann.de/pflegedienste-zur-bestellung-eines-datenschutzbeauftragten-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/anspruch-des-pflegedienstes-auf-verzugszinsen-gegen-die-krankenkasse/ und https://raheinemann.de/freiheitsstrafe-wegen-abrechnung-nicht-erbrachter-pflegedienstleistungen/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-unterqualifizierter-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-von-nicht-examinierten-pflegekraeften/ und https://raheinemann.de/sg-berlin-leistungskuerzungen-wegen-pflegebetruges-rechtmaessig/

RH

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Dürfen Pflegedienste WhatsApp benutzen? Dazu hat sich der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix geäußert.