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Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Untätigkeit? Dazu hat das OLG Naumburg am 23.02.2021, Az. 2 Wx 31/20 entschieden. Und zwar kann ein Testamentsvollstrecker, der die Erbauseinandersetzung und das Erbschaftsteuerverfahren nicht in angemessener Zeit abschließt, entlassen werden, so das OLG.

Was ist passiert?

Die Klägerin war zusammen mit einem anderen Pflegekind als Pflegekind in derselben Pflegefamilie. Sie beerbte ihre Pflegeeltern als Schlusserbin. Und zwar hatten sich die Erblasser gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und nach dem Tod des Letztversterbenden ihre beiden Pflegekinder. Die Erblasser hatten für diesen Schlusserbfall einige Vermächtnisse und Auflagen angeordnet und einen Freund zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Dieser hatte nach dem Tod der Erblasser das Amt angetreten und ein Testamentsvollstreckerzeugnis erhalten. Erst mit erheblicher Verzögerung erteilte er Auskunft über den Nachlass. Als Miterbin beantragte die Klägerin, den Testamentsvollstrecker zu entlassen als nach über fünf Jahren der Nachlass immer noch nicht vollständig abgewickelt ist und auch das Erbschaftsteuerverfahren noch nicht abgeschlossen war.

Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Untätigkeit? Dazu das OLG Naumburg

Die Entscheidung

Das OLG Naumburg hat entschieden, dass im vorliegenden Fall der Testamentsvollstrecker zu Recht entlassen worden war.

Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Untätigkeit? Möglichkeit der Entlassung bei Abschluss in nicht angemessener Zeit

Und zwar kann ein Testamentsvollstrecker, der die Erbauseinandersetzung und das Erbschaftsteuerverfahren nicht in angemessener Zeit abschließt, entlassen werden, so das OLG.

Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Untätigkeit? Wichtiger Grund

Das Nachlassgericht könne einen Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Miterben entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies wäre anzunehmen, wenn der Testamentsvollstrecker eine grobe Pflichtverletzung begeht oder sich als unfähig erweist, den Nachlass ordnungsgemäßen abzuwickeln (siehe § 2227 BGB).

Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Untätigkeit? Der konkrete Fall

Im vorliegenden Fall habe es immer wieder monatelange Phasen der vollständigen Untätigkeit des Testamentsvollstreckers gegeben. Und zwar sei das Erbschaftssteuerverfahren nach etwa fünfeinhalb Jahren noch immer nicht abgeschlossen und der Nachlass noch nicht auseinandergesetzt worden. Dies rechtfertige die Entlassung des Testamentsvollstreckers, wenn er die benannten Pflichtverletzungen nicht abstellt und auch keine hinreichende Erklärung für die ungewöhnlich lange, mehrjährige Dauer der Abwicklung geben kann.

Quellen: Pressemittelung des DAV ErbR Nr. 1/2021 v. 06.08.2021 und Juris das Rechtsportal

Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Untätigkeit?

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Untätigkeit? Dazu hat das OLG Naumburg am 23.02.2021, Az. 2 Wx 31/20 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Untätigkeit? Dazu hat das OLG Naumburg am 23.02.2021, Az. 2 Wx 31/20 entschieden.