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Die Erbenermittlung ist ein zentraler Prozess im Erbrecht, der sicherstellen soll, dass der Nachlass einer verstorbenen Person den rechtmäßigen Erben zufließt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Erbenermittlung abläuft, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Die Anwälte für Erbrecht der Kanzlei Heinemann bieten professionelle rechtliche Unterstützung bei der Erbenermittlung, insbesondere bei den damit notwendigen rechtlichen Schritten.

Themenübersicht: Ratgeber zur Erbenermittlung

  • Was ist eine Erbenermittlung und wann wird sie notwendig?
  • Erbenermittlung: Rolle des Nachlassgerichts
  • Der Ablauf einer Erbenermittlung und Nachlasssicherung
  • Erbenermittler und ihre Auskunftspflicht
  • Erbenermittlung: Ab welchem Betrag lohnt sich eine Nachforschung?
  • Bestellung Nachlasspfleger zur Inanspruchnahme des Nachlasses durch Nachlassgläubiger
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen der Erbenermittlung
  • Erbenermittlung Kosten: Wer zahlt und wie hoch sind die Gebühren?
  • Rechtliche Unterstützung bei der Erbenermittlung

 

Was ist eine Erbenermittlung und wann wird sie notwendig?

Die Erbenermittlung bezeichnet die gezielte Suche nach Erben, wenn diese nach dem Tod des Erblassers nicht bekannt sind. Es ist dann zunächst niemand da, der den Nachlass in Besitz nehmen und zu seiner Sicherung die notwendigen Entscheidungen treffen kann.

Sofern eine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags vorliegt, würde sich die Suche auf diejenige/n Person/en konzentrieren, die testamentarisch oder erbvertraglich vom Erblasser als Erbe bzw. Erben eingesetzt wurde bzw. wurden.

Ohne Vorliegen einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) würden die im Zuge der gesetzlichen Erbfolgeinfrage kommenden Personen bei der Erbenermittlung in den Fokus genommen. Das wären dann zunächst die Verwandten des Erblassers und dessen Ehegatte. Neben dem Ehegatten (§§ 1924, 1931 BGB) würden dann zunächst die Abkömmlinge des Erblassers als Erben erster Ordnung (§ 1924 BGB) ermittelt. Das wären seine Kinder und ggf. Enkel als deren Abkömmlinge.

Erbenermittlung: Rolle des Nachlassgerichts

In solchen Fällen spielt das Nachlassgericht zunächst zur Sicherung des Nachlasses eine entscheidende Rolle. Das Nachlassgericht stellt nämlich zunächst sicher, dass der (besitzlose) Nachlass geschützt wird, solange nicht feststeht, ob Erben vorhanden sind. Diese Aufgabe der Nachlasssicherung hat das Nachlassgericht ggf. auch, wenn zwar ein Erbe bekannt, aber nicht sicher ist, ob er das Erbe annehmen wird. Das Gericht kann dann nach eigenem Ermessen alle Maßnahmen für die Ermittlung der Erben und die Sicherung des Nachlasses im Interesse der noch nicht feststehenden Erben anordnen. In der Praxis bestellt das Nachlassgericht zur Umsetzung der genannten Maßnahmen einen Nachlasspfleger. Die gesetzliche Regelung stellt damit sicher, dass der Nachlass ggf. nicht unmittelbar an den Staat fällt.

Daneben gibt es auch gewerbliche Erbenermittler, die zur Ermittlung noch unbekannter Erben beauftragt werden können. Sofern es sich um schwierige und umfangreiche Erbenermittlung handelt und der Nachlass entsprechend werthaltig ist, werden ggf.gewerbliche Erbenermittler von einem vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspflegerbeauftragt. In der Regel werden Erbenermittler von Erben oder Testamentsvollstreckern beauftragt, um noch ggf. weitere Erben zu ermitteln.

Falls eine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags existiert, ist der erste Schritt oft eine rechtliche Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt, zum Beispiel bei einem Anwalt für Testamente. Dieser kann auch eine entsprechende erste rechtliche Prüfung der gesetzlichen Erbfolge vornehmen, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt.

Der Ablauf einer Erbenermittlung und Nachlasssicherung

Erbenermittlung ist zunächst einmal Aufgabe des Nachlassgerichts bzw. der ggf. vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspfleger. Sowohl das Nachlassgericht als auch der Nachlasspfleger haben ggf. zunächst von sich aus die Erbenermittlung durchzuführen. Dabei ist in normalen Erbfällen die Beauftragung eines privaten bzw. gewerblichen Erbenermittlers unüblich, zumal dadurch nicht unerhebliche Kosten entstehen können. Sofern es sich um schwierige und umfangreiche Erbenermittlung handelt und der Nachlass entsprechend werthaltig ist, werden ggf.gewerbliche Erbenermittler vom Nachlassgericht/Nachlasspfleger beauftragt.

Gewerbliche Erbenermittler können auch von Erben oder Testamentsvollstreckern zur Ermittlung noch unbekannter Erben beauftragt werden. Gewerbliche Erbenermittler können mit entsprechendem Knowhow gerade bei undurchsichtigen familiären Verhältnissen Unterstützung geben. Dies war in der Vergangenheit gerade in Verbindung mit der grenzüberschreitenden Vertreibung während und nach dem II. Weltkrieg der Fall. Viele verwandtschaftliche Beziehungen gehen aufgrund dessen nämlich in die ehemaligen deutschen Ostgebiete zurück und erschweren im Bedarfsfall die Erbenermittlung. Dies ist auch im Zusammenhang mit der gerade in Ballungszentren zunehmenden Anonymisierung der Gesellschaft der Fall.

Auch die Erbfolge gemäß sog. letztwilliger Verfügung (Testament und Erbvertrag) kann Gegenstand der Erbenermittlung sein, wenn die begünstigten Erben (z. B. bei älteren Testamenten) nicht auffindbar sind

Die Erbenermittlung folgt also grundsätzlich einem klaren Ablauf. Zunächst wird der Nachlass erfasst. Das Nachlassgericht überprüft, ob es bekannte Erben gibt und welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden müssen. Falls keine Erben bekannt sind, beauftragt es einen Nachlasspfleger und dieser in den oben genannten Fällen ggf. einen professionellen Erbenermittler. Dieser übernimmt dann die gezielte Suche nach Erben, insbesondere in Archiven, Kirchenbüchern und Dokumenten wie Geburts- und Sterbeurkunden. Sobald mögliche Erben gefunden wurden, müssen sie ihre Berechtigung nachweisen, meist durch die Beantragung eines Erbscheins. Hierbei unterstützt ein erfahrener Anwalt, um den Prozess zu beschleunigen und Fehler zu vermeiden. Abschließend werden die Erben über ihre Rechte und Pflichten informiert. Sie können das Erbe annehmen oder ausschlagen.

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Erbenermittler und ihre Auskunftspflicht

Erbenermittler unterliegen einer Auskunftspflicht gegenüber den Erben und gegebenenfalls gegenüber Gerichten nur dann, wenn zwischen den Beteiligten ein entsprechendes Vertragsverhältnis besteht. Dies hatte jüngst das OLG München in dem Hinweisbeschluss vom 05.10.2020, 33 U 4381/20, bestätigt. In dem vom OLG München entschiedenen Fall hatte der Nachlasspfleger einen Erbenermittler gebeten, in dem dort zugrunde liegenden Fall die Erben zu ermitteln. Der Erbenermittler hatte den Auftrag bestätigt, ohne dass es dabei oder nachfolgend zwischen dem Nachlasspfleger oder den Erben zu einer Honorarabsprache gekommen war. Das Gericht wertete dies so, dass aufgrund dessen kein verbindliches Vertragsverhältnis, dass eine Auskunftspflicht begründet, zustande gekommen ist. Dies wäre im zugrunde liegenden Fall nur bei bei Vorliegen eines Auftragsverhältnisses, dass eine Vergütungspflicht der Erben bzw. des Nachlasses beinhaltet, der Fall gewesen. Eine entsprechende verbindliche Absprache gebe es im vorliegenden Fall nicht, so das OLG München. Dementsprechend gebe es auch keine Auskunftspflicht des Erbenermittlers.

Sofern ein entsprechendes Vertragsverhältnis besteht, umfasst die Auskunftspflicht die vertraglich vereinbarten Ermittlungsergebnisse, ggf. die transparente Offenlegung aller ermittelten Informationen, die für die Verteilung des Nachlasses relevant sind. Dazu gehören dann ggf. unter anderem die Identität und der Wohnort der ermittelten Erben sowie Nachweise über die rechtmäßige Erbberechtigung, beispielsweise durch Urkunden wie Geburts- oder Sterbeurkunden.

Erbenermittler agieren oft im Auftrag von Nachlassgerichten, Notaren oder anderen Parteien und sind nur unter vorstehenden Voraussetzungen verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Ergebnisse ihrer Recherchen vorzulegen. Der Erbenermittler kann möglicherweise Transparenz schaffen, aufgrund derer dann die Erbfolge korrekt und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben geregelt werden kann. Für die Erben bedeutet die Auskunftspflicht Sicherheit und Klarheit über den Nachlass und die ermittelten Ansprüche. Für die Erben ist aber zu beachten, dass klare vertragliche Absprache zur Begründung einer Auskunftspflicht geschaffen werden müssen. Entsprechende Absprachen mit Vergütungspflicht können natürlich auch geschaffen werden, nachdem der Erbenermittler seine Ermittlungen abgeschlossen hat. Da die Erbenermittler regelmäßig bis zu 30 % vom Nachlasswert als Honorar beanspruchen, gibt es auf Erbenseite häufig eine gewisse Zurückhaltung, was den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung angeht.

Erbenermittlung: Ab welchem Betrag lohnt sich eine Nachforschung?

Die Frage, ab welchem Betrag eine Erbenermittlung sinnvoll ist, hängt von den individuellen Umständen des Nachlasses ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Nachlasswert, desto eher lohnt sich (für beide Seiten) eine professionelle Erbenermittlung, insbesondere wenn die rechtmäßigen Erben nicht ohne Weiteres bekannt sind. Selbst bei kleineren Beträgen kann eine Erbenermittlung jedoch sinnvoll sein, beispielsweise um Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden oder sicherzustellen, dass auch entfernte Verwandte berücksichtigt werden. Fachkundige Unterstützung durch erfahrene Erbenermittler hilft dabei, den rechtlichen Rahmen zu wahren und eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.

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Bestellung Nachlasspfleger zur Inanspruchnahme des Nachlasses durch Nachlassgläubiger

Etwas außer der Reihe schlägt bei dem Thema Erbenermittlung und Sicherung des Nachlasses die Vorschrift des § 1961 BGB. Und zwar wird der Nachlassgläubiger hier ggf. vor Ermittlung eines Erben bereits in die Lage versetzt, den Nachlass in Anspruch zu nehmen.

Und zwar hat das Nachlassgericht in den Fällen des § 1960 Abs. 1 BGB einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Bestellung zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, von dem berechtigten Gläubiger beantragt wird (§ 1961 BGB).

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Erbenermittlung

Die gesetzlichen Regelungen zur Erbenermittlung finden sich in §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese regeln die gesetzliche Erbfolge, die Rechte und Pflichten der Erben sowie die Aufgaben des Nachlassgerichts. Das Nachlassgericht ist verpflichtet, alle zum Nachlass gehörenden Erben zu ermitteln. Dazu kann ein Nachlasspfleger bestellt werden, der die Erbenermittlung durchführt und koordiniert. Erforderlichenfalls kann ein professioneller Erbenermittler vom Nachlassgericht eingeschaltet werden, der mit speziellen Kenntnissen und Zugriffsmöglichkeiten auf wichtige Archive unterstützen kann.

Zentrale Vorschrift für die Aufgaben des Nachlassgerichts ist § 1960 BGB. Die gesetzlichen Regelungen zum Erbscheinverfahren finden sich in §§ 352 ff. FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Erbenermittlung Kosten: Wer zahlt und wie hoch sind die Gebühren?

Die Kosten für den Auftraggeber (Erben) einer verbindlich beauftragten Erbenermittlung (siehe OLG München, Hinweisbeschluss vom 05.10.2020, 33 U 4381/20) hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Komplexität des Falles, der Aufwand der Recherche sowie die Höhe des Nachlasses. Erbenermittler schließen in der Regel entsprechende Vereinbarungen über die Erbenermittlung auf Provisionsbasis ab. Dies bedeutet, dass sie im Erfolgsfall einen Prozentsatz des Erbanteils als Vergütung erhalten. Die Rechtsprechung hat insoweit jedenfalls Vergütungen bis zu 30 % des Nach­las­ses im Inland, bei Auslandsbezug auch darüber als rechtmäßig anerkannt. Das OLG Naumburg hat mit Beschluss vom 24.11.2014 – 12 Wx 16/14 – in einem Fall sogar ein Honorar in Höhe von 33 1/3 % zuzüglich MwSt. und Fallpauschale als angemessen erachtet.

Eine Ermittlung lohnt sich besonders, wenn der Nachlass erheblich ist oder das Erbe ohne Ermittlung an den Staat fallen würde. Das Nachlassgericht erhebt für seine Tätigkeit gegenüber den Erben Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Eine klare Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten kann viele Probleme im Zusammenhang mit einer Erbenermittlung vermeiden. Hierzu empfehlen wir die rechtzeitige Erstellung eines Testaments oder einer Schenkung zu Lebzeiten.

Rechtliche Unterstützung bei der Erbenermittlung

Der Prozess rund um die Erbenermittlung erfordert fundiertes Wissen, präzise Recherche und eine strukturierte Vorgehensweise. Das Verfahren ist oft komplex, zumal gesetzliche Vorschriften und Rechtsprechung eingehalten und wichtige Nachweise beschafft werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Klärung der Erbfolge, die Prüfung vorhandener Testamente sowie die Beantragung eines Erbscheins.

Ein erfahrener Anwalt hilft Ihnen nicht nur bei der Suche nach Erben, sondern auch bei der ordnungsgemäßen Abwicklung des Nachlasses. Dies schließt die rechtliche Beratung bei Fragen zur Nachlassregelung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen ein.

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Pflichtteil vom Erbe: Anspruch & Berechnung » Kanzlei Heinemann

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Anwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Anwaltskanzlei Heinemann GbR, Magdeburg

Siehe auch:

Gesetzliche Erbfolge

Aufrechnung mit Darlehensforderung gegen Pflichtteilsanspruch?

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Sportwagen als Abfindung gegen Erbverzicht?

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