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Freiheitsstrafe wegen Kindestod nach Schütteltrauma? Dazu hat am 10.04.2018 das LG Osnabrück zu Az. 6 Ks 15/17 den Angeklagten im Verfahren wegen des Todes eines Kleinkindes nach einem Schütteltrauma verurteilt. Danach erhielt der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Was ist passiert?

Freiheitsstrafe wegen Kindestod nach Schütteltrauma?

Den 31-jährigen Angeklagten hat das Landgericht der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) für schuldig befunden. Der Angeklagte habe, so das LG, erwiesenermaßen in der Nacht vom 08.08. auf den 09.08.2017 den 13 Monate alten Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin so heftig geschüttelt, dass dieser am 12.08.2017 an den Folgen des Schüttelns verstorben ist. Das Landgericht hat zwar keinen Tötungsvorsatz des Angeklagten festgestellt. Der Angeklagte hat dem Kleinkind zur Überzeugung des Landgerichts aber vorsätzlich Verletzungen mit tödlichen Folgen zugefügt. Deshalb sei eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge – nicht lediglich wegen fahrlässiger Tötung – erfolgt.

Freiheitsstrafe wegen Kindestod nach Schütteltrauma? Dazu das LG Osnabrück:

Die Entscheidung

Der Angeklagte wurde vom LG Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Freiheitsstrafe wegen Kindestod nach Schütteltrauma? Unklares Motiv

Das Motiv der Tat konnte nach Auffassung des Landgerichts nicht sicher festgestellt werden. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei offen geblieben, ob der Angeklagte das Kind schüttelte, weil er über das unruhige Verhalten des Kindes die Nerven verloren habe oder ob er über die verspätete Rückkehr seiner Lebensgefährtin wütend gewesen sei.

Freiheitsstrafe wegen Kindestod nach Schütteltrauma? Aspekte zugunsten des Angeklagten

Zugunsten des Angeklagten habe das Landgericht bei der Strafzumessung den Umstand gewertet, dass er nicht einschlägig vorbestraft sei, den Vorwurf des Schüttelns eingeräumt habe und sich reuig gezeigt habe.

Freiheitsstrafe wegen Kindestod nach Schütteltrauma? Aspekte zu Lasten des Angeklagten

Das Landgericht habe dagegen zu Lasten des Angeklagten gewertet, dass er bewusst die Obhut und Fürsorge für das Kind übernommen habe und dass das Kleinkind ihm schutzlos ausgeliefert gewesen sei. Das Schwurgericht habe auf dieser Grundlage eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für tat- und schuldangemessen erachtet. Das Gesetz sehe für den Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge einen Strafrahmen von drei bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Quellen: Pressemitteilung des LG Osnabrück Nr. 10/2018 v. 10.04.2018 und Juris das Rechtsportal

Freiheitsstrafe wegen Kindestod nach Schütteltrauma? Dazu hat am 10.04.18 das LG Osnabrück, 6 Ks 15/17, den Angeklagten verurteilt.

Siehe auch: https://raheinemann.de/olg-bremen-gegen-aerzte-des-klinikums-bremen-ost-wird-nach-suizid-einer-patientin-kein-strafverfahren-durchgefuehrt/ und https://raheinemann.de/pflegeheime-zur-nutzung-von-bettgittern-oder-fixierung-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/bgh-zu-familiengerichtlichen-massnahmen-bei-gefaehrdung-des-kindeswohls/ und https://raheinemann.de/beziehung-zwischen-47-jaehrigem-und-15-jaehriger-entspricht-kindeswohl/ und https://raheinemann.de/alleiniges-sorgerecht-und-kindeswohl/ und https://raheinemann.de/teilnahme-von-kindern-unter-14-jahren-an-lasertag-spiel-erlaubt/ und https://raheinemann.de/reform-der-elterlichen-sorge-evaluiert/ und https://raheinemann.de/naechtliche-fixierung-eines-kindes-in-offener-einrichtung-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/digitaler-hausfriedensbruch-soll-strafbar-sein/ und https://raheinemann.de/pflegeerlaubnis-fuer-fuenfjaehriges-kind-widerruflich/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Freiheitsstrafe wegen Kindestod nach Schütteltrauma? Dazu hat am 10.04.18 das LG Osnabrück, 6 Ks 15/17, den Angeklagten verurteilt.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Freiheitsstrafe wegen Kindestod nach Schütteltrauma? Dazu hat am 10.04.18 das LG Osnabrück, 6 Ks 15/17, den Angeklagten verurteilt.