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Fristlose Kündigung bei Laden von Autoakku? Zur Beantwortung dieser Frage fand am 19.12.22023, Az.: 8 Sa 244/23, eine mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf statt. Und zwar sei es grundsätzlich so, dass ein Arbeitnehmer in  schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs 2 BGB) verletzt und das in ihn gesetzte VertrauenLAG missbraucht, wenn er bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche – gegebenenfalls strafbare – Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht. Dann könne ein solches Verhalten auch dann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betreffe oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt habe.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Fristlose Kündigung bei Laden von Autoakku? Wegen dieser Frage hatte das LAG Düsseldorf am 19.12.2024 zu nachfolgendem Sachverhalt verhandelt.

Die Parteien streiten über die fristlose Beendigung des zwischen Ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Der Kläger ist bei dem Beklagten seit dem 01.07.2018 als Rezeptionist zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 2.100,76 Euro beschäftigt. Er wurde regelmäßig in der Spätschicht in der O. des Beklagten eingesetzt.

Der Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer. Bei dem Beklagten besteht kein Betriebsrat.

Der Kläger ist Eigentümer eines Hybridautos der Marke VW Golf.

Er lud am 12.01.2022 sein Hybridauto an der 220 Volt Steckdose, welche sich im Flur des Seminartraktes der O. befindet. Die Dauer des Aufladens ist zwischen den Parteien streitig. Ferner ist streitig, ob der Kläger das Auto weitere Male aufgeladen

Bei dem Beklagten existiert eine „Hausordnung für die O. K. R.“. Dort heißt es unter anderem: „Das Aufladen von Akkus für Elektromotoren ist in den Räumen der O. aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt„.

Allerdings ist unabhängig davon das Laden von Handys bei dem Beklagten üblich gewesen bzw. wurde geduldet.

Die Kosten für den streitbefangenen Ladevorgang haben nur bei ca. 0,40 € gelegen.

Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 13.01.2022, dem Kläger zugegangen am 14.01.2022, fristlos. Der Kläger wendet sich mit Klageschrift vom 02.02.2022 gegen die ausgesprochene Kündigung.

Die Vorinstanz

Fristlose Kündigung bei Laden von Autoakku? Das ArbG Duisburg hatte dies unter Berücksichtigung aller Umstände verneint und der Kündigungsschutzklage stattgegeben.

Fristlose Kündigung bei Laden von Autoakku? Dazu das Landesarbeiotsgericht Düsseldorf

Vergleichsschluß

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf schlossen die Parteien einen Vergleich.

Vorliegende Pflichtverletzung grundsätzlich Kündigungsgrund

Grundsätzlich sei es so, dass ein Arbeitnehmer in  schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs 2 BGB) verletzt und das in ihn gesetzte VertrauenLAG missbraucht, wenn er bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche – gegebenenfalls strafbare – Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht. Ein solches Verhalten könne auch dann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betreffe oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt habe.

Fristlose Kündigung bei Laden von Autoakku? Nach den gesamten Umständen Kündigung unverhältnismäßig

Das LAG hatte zuvor durchblicken lassen, dass nach Lage der Dinge eine Kündigung wohl unverhältnismäßig und eine Abmahnung ausgereicht hätte. Außerdem sei das Laden von Handys bei dem Beklagten üblich gewesen bzw. sei geduldet worden. Insoweit sei bei der Bewertung des Pflichtverstoßes des Klägers entscheidend zu berücksichtigen, dass das Laden kleinerer elektronischer Geräte bei dem Beklagten zumindest teilweise geduldet worden ist. Vor diesem Hintergrund könne trotz des strafbewehrten Verhaltens des Klägers nicht davon ausgegangen werden, dass ihm ohne weiteres klar sein musste, dass der Beklagte das Verhalten nicht dulden werde und er damit den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses gefährde. Deshalb sei nach Lage der Dinge wohl vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung erforderlich gewesen.

Vergleichsschluß

Fristlose Kündigung bei Laden von Autoakku? Und zwar einigten sich die Parteien dann auf Vorschlag des Gerichts vergleichsweise auf eine ordentliche Kündigung zum 28.02.2022 und eine Abfindung in Höhe von 8.000,00 €.

Quellen: Juris das Rechtsportal, 5 Ca 138/22 | ArbG Duisburg 5. Kammer | Urteil | Außerordentliche Kündigung – Aufladen Akku eines Hybridkraftfahrzeugs und Haufe, https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/kuendigung-aufladen-e-auto-arbeitsplatz_144_615760.html

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Siehe auch:

Abmahnung: Widerspruch einlegen

Fristlose Kündigung bei Missbrauch von Kundendaten?

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Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Anwaltskanzlei Heinemann: Fristlose Kündigung bei Laden von Autoakku? Zur Beantwortung dieser Frage fand am 19.12.22023, Az.: 8 Sa 244/23, eine mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf statt. Fragen Sie den Anwalt für Kündigungsschutzrecht in unserer Kanzlei