Gesetz für „divers“ als drittes Geschlecht? Und zwar hat am 15.08.2018 das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Dieser sieht eine Ergänzung der Geschlechterangaben „männlich“ und „weiblich“ um „divers“ für intersexuelle Personen vor.
Das Geburtenregister
Gesetz für „divers“ als drittes Geschlecht? Bisherige Verfahrensweise
Bei der Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden. Dies erfolgte bislang nicht bei geborenen Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen waren. Und zwar erfolgte bei diesen im Geburtenregister eine Eintragung ohne eine Geschlechtsangabe.
Gesetz für „divers“ als drittes Geschlecht? Dazu der neue Gesetzesenwurf
Am 15.08.2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Dieser sieht eine Ergänzung der Geschlechterangaben „männlich“ und „weiblich“ um „divers“ für intersexuelle Personen vor.
Gesetz für „divers“ als drittes Geschlecht? Dazu die Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16)
Und zwar hat am 15.08.2018 das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Dieser sieht eine Ergänzung der Geschlechterangaben „männlich“ und „weiblich“ um „divers“ für intersexuelle Personen vor.
Nunmehr ist aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) eine klare Zuordnung vorzunehmen. Danach muss das Gesetz auch für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung einen „positiven Geschlechtseintrag“ ermöglichen. Dementsprechend sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, dass vom Standesbeamten neben den bereits vorgesehenen Varianten die Angabe „divers“ eingetragen werden kann. Und zwar wurde die Entscheidung für die Angabe „divers“ nach Maßgabe des Ziels getroffen, einen Begriff zu verwenden, den die Betroffenen als nicht diskriminierend empfinden.
Quelle: Juris das Rechtsportal
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