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Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen geeignet? Und zwar ist dies nach Ansicht des DAV nicht der Fall. Dazu hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) in diesem Sinne Stellung genommen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen.

Ziel des Gesetzesentwurfs

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen verfolgt das Ziel, das Ehemündigkeitsalter für Eheschließungen im Inland generell auf Volljährigkeit heraufzusetzen und damit Heranwachsende Inländer an einer konsequenzenreichen Eheschließung zu hindern. Und gleichzeitig werden im Ausland geschlossene Ehen unter Beteiligung von Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres für nichtig erklärt. Auf Antrag durch die Familiengerichte sollen im Ausland geschlossene Ehen unter Beteiligung von Personen, die das 16., aber noch nicht das 18 Lebensjahr vollendet haben, aufgehoben werden.

Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen geeignet? Kinder- und Jugendschutz nicht gewährleistet nach Ansicht des DAV:

Der DAV hält das Gesetzesvorhaben nicht für geeignet, den dringend erforderlichen Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Und zwar warnt er davor, den Ehegatten durch die Deklaration der Nichtigkeit einer unter Beteiligung minderjähriger Personen eingegangenen Ehe den durch das Familienrecht gewährten Schutz in erb- und unterhaltsrechtlichen Fragen zu entziehen. Außerdem beeinträchtige der durch die Nichtigkeit eintretende Statuswechsel von aus solchen Verbindungen hervorgegangenen Kindern.

Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen geeignet? Deklarierte Nichtigkeit von Ehen als Eingriff in Art. 6 GG

Und zwar hält der Deutsche Anwaltverein das bestehende strafrechtliche und jugendhilferechtliche Instrumentarium zum Schutze minderjähriger Ehegatten hältfür ausreichend (vgl DAV-Initiativstellungnahme Nummer 7/2017). Die deklarierte Nichtigkeit von Ehen unter Beteiligung von Personen unter 16 Jahren sei ein schwerwiegender Eingriff in das in Artikel 6 GG geschützte Recht auf Ehe. Und zwar sei ein solch tiefgreifender Eingriff in Statusrechte den Gerichten vorzubehalten.

Quellen: Pressemitteilung des DAV v. 23.02.2017und Juris das Rechtsportal

Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen geeignet?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/wichtige-aenderungen-im-familienrecht/ und https://raheinemann.de/zustellung-eines-scheidungsantrags-per-whatsapp/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen geeignet?
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen geeignet? Dies ist nach Ansicht des DAV nicht der Fall.