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Hat der Ex Anspruch auf Grundbucheinsicht? Dazu hat am 26.07.2018 das OLG München, Az. 34 Wx 239/18, entschieden. Und zwar habe nach der Trennung eines Paares, das gemeinsam ein Haus gebaut hat, der Ex-Partner ein berechtigtes Interesse an der Auskunft, wer für das Grundstück als Eigentümer eingetragen sei, wenn er für seine Arbeitsleistung einen Ausgleich verlangen kann, so das OLG München. Dann sei ihm hinsichtlich der Frage, ob die damalige Lebensgefährtin Alleineigentümerin des bebauten Grundstücks ist, Einsicht in das Grundbuch zu gewähren.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Hat der Ex – Partner Anspruch auf Grundbucheinsicht? Zu dieser Frage hatte das OLG Frankfurt über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Und zwar hatten die Partner, die nicht miteinander verheiratet waren, gemeinsam ein Haus auf dem Grundstück errichtet, das die Frau angeblich von ihrem Großvater bekommen hatte. Nach der Trennung wollte der Mann einen Ausgleich für die von ihm als Heizungsbauer und Sanitätsinstallateur erbrachten Arbeiten bekommen. Diesen Ausgleich konnte er nur gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks geltend machen. Er verlangte daher zunächst Auskunft darüber, wer Eigentümer an dem Grundstück ist.

Das Grundbuchamt

Hat der Ex – Partner Anspruch auf Grundbucheinsicht? Seinen dahingehenden Antrag lehnte das Grundbuchamt allerdings mangels rechtlichen Interesses ab.

Hat der Ex Anspruch auf Grundbucheinsicht? Dazu das OLG München

Die Entscheidung

Auf die Beschwerde des Mannes hat das OLG München den Beschluss des Grundbuchamtes aufgehoben, soweit die Einsicht in das Bestandsverzeichnis und Abteilung I des Grundbuchs abgelehnt wurde. Das Grundbuchamt wird insofern angewiesen, die beantragte Einsicht zu gewähren.

Das berechtigte Interesse

Hat der Ex – Partner Anspruch auf Grundbucheinsicht? Der ehemalige Lebensgefährte, der behauptet, beim Hausbau erhebliche Arbeitsleistungen erbracht zu haben, hat ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 S. 1 GBO an einer Grundbucheinsicht, soweit die Einsichtnahme zur Klärung der Frage dient, ob die damalige Lebensgefährtin Alleineigentümerin des bebauten Grundstücks ist.

Das wirtschaftliche Interesse im vorliegenden Fall

Hierzu genügt die Einsicht in das Bestandsverzeichnis des betroffenen Grundstücks und die Abteilung I, so das OLG. Das Grundbuch müsse dem ehemaligen Lebensgefährten insoweit ein Einsichtsrecht in die Grundakten dahingehend gewähren, wer Eigentümer des Grundstücks ist. Wenn seine ehemalige Partnerin Eigentümerin wäre, hätte er seine Arbeitsleistung tatsächlich an sie erbracht und könne einen Ausgleich von ihr verlangen. Hat der Ex – Partner Anspruch auf Grundbucheinsicht? Um einen Anspruch auf die Auskunft zu haben reiche dieses wirtschaftliche Interesse an der Auskunft, wer für das Grundstück als Eigentümer eingetragen sei, aus.

Hat der Ex-Partner Anspruch auf Grundbucheinsicht? Nach der Trennung eines Paares, das gemeinsam ein Haus gebaut hat, könne der Ex-Partner eine Entschädigung verlangen. Dazu sei ihm hinsichtlich der Frage, wer Grundstückseigentümer ist, Einsicht in das Grundbuch zu gewähren.

Quellen: Pressemitteilung des DAV FamR 04/2019 v. 15.04.2019 und Juris das Rechtsportal

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Hat der Ex Anspruch auf Grundbucheinsicht? Dazu hat am 26.07.2018 das OLG München, Az. 34 Wx 239/18, entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Hat der Ex Anspruch auf Grundbucheinsicht? Dazu hat am 26.07.2018 das OLG München, Az. 34 Wx 239/18, entschieden.