Trennungsunterhaltsanspruch weg bei neuem Partner? Dazu hat das OLG Oldenburg am 16.111.2016, Az. 4 UF 78/16, entschieden. Und zwar kann der Anspruch auf Trennungsunterhalt bereits dann entfallen, wenn der bedürftige Ehepartner seit mehr als einem Jahr in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt, so das OLG.
Was ist passiert?
Trennungsunterhaltsanspruch weg bei neuem Partner? Dazu hat das OLG Oldenburg über folgenden Sachverhalt entschieden:
Die Ehefrau war im vorliegenden Fall in den Haushalt ihres neuen Partners eingezogen, mit dem sie bereits seit einem Jahr liiert war. Zuvor waren die beiden auch nach außen bereits als Paar aufgetreten, hatten gemeinsame Urlaube verbracht und gemeinsam an Familienfeiern teilgenommen. Den neuen Partner nannte der kleine Sohn „Papa“. Der Ehemann beantragte daher, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen.
Trennungsunterhaltsanspruch weg bei neuem Partner? Dazu das OLG Oldenburg:
Die Entscheidung
In einem Hinweisbeschluss hat das OLG Oldenburg entschieden, dass der Trennungsunterhaltsanspruch der Ehefrau entfallen ist. Ihre Beschwerde gegen die Entscheidung erster Instanz hat die Ehefrau daraufhin zurückgenommen.
Trennungsunterhaltsanspruch weg bei neuem Partner? Grobe Unbilligkeit
Einem bedürftigen Ehepartner steht nach Auffassung des Oberlandesgerichts nach der Trennung grundsätzlich Trennungsunterhalt zu. Wenn sich der Bedürftige dauerhaft einem neuen Partner zuwende könne sich dies aber ändern. Gemäß § 1579 Nr. 2 BGB sei die Verpflichtung zur Fortzahlung von Unterhalt grob unbillig, wenn der Bedürftige in einer neuen, verfestigten Gemeinschaft lebe. In einem solchen Fall entfalle der Unterhaltsanspruch.
„Verfestigung“ einer neuen Lebensgemeinschaft schon vor Ablauf von zwei Jahren?
Trennungsunterhaltsanspruch weg bei neuem Partner? Dies sei der Fall, wenn der Bedürftige in einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft lebe, so das OLG. Meist gehe die Rechtsprechung davon aus, dass eine neue Lebensgemeinschaft nicht vor Ablauf von zwei Jahren als „verfestigt“ gilt. Dies könne jedoch nach Auffassung des Oberlandesgerichts auch schon früher der Fall sein. Von einer verfestigten Lebensgemeinschaft könne im vorliegenden Fall auch bereits nach einem Jahr ausgegangen werden. Der bedürftige Ehepartner habe sich endgültig aus der ehelichen Solidarität gelöst und damit zu erkennen gegeben, dass er diese nicht mehr benötigt. Vor diesem Hintergrund sei eine weitere Unterhaltsverpflichtung des ehemaligen Partners nicht zumutbar.
Quellen: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 46/2016 v. 07.12.2016 und Juris das Rechtsportal
Trennungsunterhaltsanspruch weg bei neuem Partner? Siehe auch:
Kürzung des Unterhalts für geschiedene Ehefrau?
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Schöner Artikel! Wir beschäftigen uns auf unserem Blog ebenfalls mit Scheidung, Unterhalt & Kindergeld sowie Themen rund ums Familienrecht und sind interessiert am gegenseitigen Austausch. Bei Interesse könnt ihr gerne mal vorbeischauen. Zum Thema XY haben wir z.B. schon einige Artikel verfasst: https://www.scheidung.de/trennungsunterhalt.html
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