Kann Pförtner der Klinik eines Landkreises Kreisrat werden? Dazu hat am 14.06.2017 hat das BVerwG zu Az. 10 C 2.16 entschieden. Und zwar sind Arbeitnehmer von Landkreisen nur dann an der Übernahme eines Mandats im Kreistag gehindert, wenn sie inhaltlich auf die Verwaltungsführung des Kreises Einfluss nehmen können, so das BVerwG. Die sei bei einem Klinikpförtner nicht der Fall.
Was ist passiert?
Seit 1977 ist der Kläger Arbeitnehmer des beklagten Ortenaukreises in Baden-Württemberg. Er war zuletzt als Pförtner in einem Krankenhaus des Kreises tätig und wurde im Jahr 2009 bei der Wahl zum Kreistag des Beklagten für die Partei „Die Linke“ zum Nachrücker gewählt. Der Beklagte beschied den Kläger nach dem Tod des Mandatsinhabers im Jahr 2012, gestützt auf § 24 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO), dahingehend, dass er nicht in den Kreistag nachrücke. Nach § 24 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) kann nicht Kreisrat sein, wer Arbeitnehmer des Landkreises ist und nicht überwiegend körperliche Arbeit verrichtet. Widerspruch gegen den Bescheid blieben erfolglos. Die eingereichte Klage wies das VG Freiburg, Urt. v. 29.01.2014 – 2 K 79/13 -, zurück.
Der VGH Mannheim hatte mit Urt. v. 21.12.2015 – 1 S 485/14 – auch die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger wurde während des Berufungsverfahrens bei der Kreistagswahl im Jahr 2014 erneut zum Nachrücker für seine Partei gewählt.
Kann Pförtner der Klinik eines Landkreises Kreisrat werden? Dazu das BVerwG
Die Entscheidung
Die Urteile der Vorinstanzen hat das BVerwG geändert und festgestellt, dass der Ausschluss des Klägers von der Übernahme seines Mandats rechtswidrig war.
Kann Pförtner der Klinik eines Landkreises Kreisrat werden? Beschränkungsmöglichkeit nach Art. 137 GG
§ 24 LKrO hindert nach Auffassung des BVerwG Arbeitnehmer von Landkreisen bei verfassungskonformer Auslegung nur dann an der Übernahme von Mandaten in Kreistagen, wenn dadurch eine nicht anderweitig ausgeräumte Interessenkollision entsteht. Allerdings gestatte Art. 137 GG, die Wählbarkeit von Angestellten des öffentlichen Dienstes in kommunalen Gebietskörperschaften durch Gesetz zu beschränken. Verhindert werden solle damit, dass Mitglieder des Kreistages zugleich Bedienstete des Kreises sind, den der Kreistag kontrollieren soll.
Kann Pförtner der Klinik eines Landkreises Kreisrat werden? Keine Interessenkollion bei Arbeitern des öffentlichen Dienstes
Die Gefahr einer solchen Interessenkollision unterstelle das Grundgesetz bei Beamten, Richtern und Soldaten sowie bei den damaligen Angestellten, nicht jedoch bei den Arbeitern des öffentlichen Dienstes. In revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise hatte das Berufungsgericht entschieden, dass ein Pförtner hiernach zur Gruppe der Angestellten und nicht der Arbeiter zu rechnen ist, weil er nicht überwiegend körperlich tätig sei. Verkannt habe es aber, dass der Gesetzgeber jedenfalls bei kommunalen Vertretungsorganen – wie Stadträten und Kreistagen – nicht alle derartigen Arbeitnehmer von der Wählbarkeit unterschiedslos ausschließen dürfe.
Kommunale Mandatsträger würden, anders als gewählte Abgeordnete im Bundestag und in den Landtagen, keine Diäten erhalten. Damit hätten Sie keine realistische Möglichkeit, ihren Beruf für die Dauer des Mandats ruhen zu lassen. Daher könne Ihre Wählbarkeit nur unter besonderen Voraussetzungen, nämlich nur dann beschränkt werden, wenn die Gefahr von Interessenkollisionen, der Art. 137 GG begegnen will, in ihrem Tätigkeitsbereich auch typischerweise bestehe. Bei Arbeitnehmern wie dem Kläger sei das nicht der Fall, bei denen ausgeschlossen sei, dass sie auf die Verwaltungstätigkeit ihres Arbeitgebers, des Kreises, inhaltlich Einfluss nehmen könnten.
Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 43/2017 v. 14.06.2017 und Juris das Rechtsportal
Kann Pförtner der Klinik eines Landkreises Kreisrat werden?
Siehe auch: https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-arbeitsverweigerung-ausserhalb-der-arbeitszeit/ oder https://raheinemann.de/ueberstundenausgleich-mit-freistellung-arbeitnehmer/ und https://raheinemann.de/hitzefrei-einfach-nach-hause-gehen/ und https://raheinemann.de/sonntagsarbeit-privater-paketzusteller-erlaubt/