Schmerzensgeld für Kitakind wegen Quarantäne? Dazu hat das Landgericht Köln am 26.10.2021, Az: 5 O 117/21 entschieden. Und zwar gibt es im entschiedenen Fall kein Schmerzensgeld, weil das Gesundheitsamt beim Erlass der Quarantäneanordnung richtig gehandelt habe, so das LG.
Was ist passiert?
Schmerzensgeld für Kitakind wegen Quarantäne? Der Sachverhalt
Die Klägerin ist ein dreijähriges Kind und besucht eine Kindertagesstätte der Stadt Köln. In derselben Gruppe wurde ein anderes Kind positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Mit Wirkung zum 10.3.2021 ordnete das Gesundheitsamt Köln am 11.3.2021 eine häusliche Quarantäne bis zum 22.03.2021 an. Aufgrund der Empfehlungen des RKI war eine Verkürzung der Quarantäne durch einen negativen Test nicht möglich.
Die Eltern
Die Eltern der Klägerin vertreten sie im Prozess und behaupten für sie, dass sie durch die Quarantäne psychische Schäden davongetragen habe. Die Klägerin habe unter Schlafstörungen gelitten und sei während der Isolation zunehmend aggressiver geworden. Daher könnte die Klägerin eine Posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben. Die Klägerin forderte 3000€ Schmerzensgeld.
Die Stadt Köln
Die Stadt Köln meint, dass das Gesundheitsamt die Quarantänemaßnahme fehlerfrei angeordnet habe. Der Anspruch bestehe demnach nicht. Die Anordnung habe insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beachtet. Die Anordnung sei rechtmäßig gewesen.
Schmerzensgeld für Kitakind wegen Quarantäne? Dazu das LG Köln
Die Entscheidung
Das LG Köln hat die Klage abgewiesen. Und zwar gibt es im entschiedenen Fall kein Schmerzensgeld, weil das Gesundheitsamt beim Erlass der Quarantäneanordnung richtig gehandelt habe, so das LG.
Schmerzensgeld für Kitakind wegen Quarantäne? Keine Amtspflichtverletzung
Zunächst habe die Stadt Köln keine Amtspflicht verletzt, so das LG Köln. Selbst wenn man eine Amtspflichtverletzung annehmen würde, hätte die Stadt Köln nicht schuldhaft gehandelt. Die Stadt Köln habe keine Amtspflicht verletzt, da die Quarantäneanordnung auf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gestützt wurde, die Voraussetzungen für die Anordnung gegeben waren und keine Ermessensfehler gemacht worden seien. Die Ermächtigungsgrundlage war § 28 I IfSG. Danach kann die zuständige Behörde u.a. anordnen, dass Ansteckungsverdächtige in sonst geeigneter Weise, auch in der eigenen Wohnung, abgesondert werden.
Das Gesundheitsamt habe die Klägerin berechtigterweise als Ansteckungsverdächtige eingeordnet, da der Verdacht bestanden habe, dass sie sich in der Kindergartengruppe bei einem anderen Kind mit dem SARS-CoV-2 infiziert haben könnte. Die Infektion sei durch einen hinreichend sicheren PCR-Test nachgewiesen wurden. Es sei der Stadt nicht anzulassen, wenn mit dem Test im Labor falsch umgegangen worden sei.
Schmerzensgeld für Kitakind wegen Quarantäne? Freiwilliges Handeln
In der Kindergartengruppe sei es nur schwer möglich gewesen, Kontakte zu überblicken und es habe nur wenig Platz gegeben. Deshalb sei die Klägerin eine „enge Kontaktperson“ des infizierten anderen Kindes gewesen. Die häusliche Absonderung gem. § 30 IfSG setze voraus, dass der Betroffene freiwillig handelt. Daher habe es keine psychische Zwangswirkung und auch keinen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit gegeben. Demnach musste auch kein Richter gem. Art. 104 Abs.2 GG i.V.m. Art. 2 Abs.2 S.2 GG die Quarantäne anordnen.
Schmerzensgeld für Kitakind wegen Quarantäne? Vorgaben des RKI eingehalten
Gemäß § 5 Abs. 2 der Quarantäneordnung NRW sei es ausgeschlossen gewesen, die Klägerin als „enge Kontaktperson“ nach 10 Tagen „freizutesten“.
Die Stadt Köln habe keine Ermessensfehler gemacht. Es sei zwar schwerwiegend, aber noch verhältnismäßig und angemessen gewesen, dem Kind zu verbieten nach draußen zu gehen und anzuordnen, keine Besucher zu empfangen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die potenzielle Gefahr, andere zu infizieren, bestanden habe, das Kind mit den Eltern als Vertrauenspersonen zusammen untergebracht und dass die Anordnung auf 2 Wochen begrenzt gewesen sei. Auch wenn man annehme, dass die Maßnahme nicht rechtmäßig gewesen sei, falle der Stadt Köln kein Verschulden zur Last, da sie im Einklang mit den Vorgaben des RKI gehandelt habe.
Schmerzensgeld für Kitakind wegen Quarantäne? Eilverfahren nicht rechtzeitig beantragt
Ein Anspruch sei auch deswegen ausgeschlossen, da die Klägerin nicht rechtzeitig Mittel des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Quarantäneanordnung erhoben hatte.
Schmerzensgeld für Kindergartenkind bei häuslicher Quarantäne?
In einer weiteren Sache hat das Amtsgericht Braunschweig bei psychischer Belastung wegen Anhustens gegen das Gesicht in der Corona-Pandemie ein Schmerzensgeld zuerkannt (AG Braunschweig, Urteil vom 29. Oktober 2020 – 112 C 1262/20 –, juris)
Quellen: Pressemitteilung des LG Köln Nr.11/2021 v. 30.11.2021 und Juris das Rechtsportal
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Volltextveröffentlichung auf Juris: LG Köln, Urteil vom 26. Oktober 2021 – 5 O 117/21 –, juris das Rechtsportal