Mehr Infos

LG Münster, Urteil vom 24.04.2014 – 114 O 110/12

Ein Familienvater gewinnt 6,3 Millionen Euro im Lotto, investiert das Geld in riskante Fonds – und verliert fast alles. Weil die Privatbank M. F. ihn falsch beraten hat, hat das Landgericht Münster sie mit Urteil vom 24.04.2014 – 114 O 110/12 nun zu Schadensersatz verurteilt.

Was war passiert?
6,3 Millionen Euro hatte der Mann aus Herne im Jahr 2005 gewonnen. Anschließend investierte er das Geld auf Empfehlung der Bank in riskante Fonds – und verlor es nach eigener Aussage zum Großteil.

Der Familienvater aus Herne war nach dem Gewinn laut dem Gericht von Westlotto an Berater der Privatbank verwiesen worden. In der Folgezeit waren nach und nach immer neue Anlagen getätigt worden. Im konkreten Fall ging es um einen Investmentfonds in New Jersey. Dass es sich dabei um eine hochriskante Anlage mit Gefahr des Totalverlustes gehandelt habe, sei der Familie nicht vermittelt worden.

Was sagt das LG Münster dazu?
Die Bank habe den Mann nicht anlegergerecht beraten, stellte das Landgericht Münster in seinem Urteil fest. Die Privatbank M. F. muss deshalb wegen falscher Beratung eine halbe Million Euro Schadensersatz zahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was lernen wir daraus?
Wem es gelingt, eine Falschberatung zu einer Geldanlage substantiiert darzulegen und im Bestreitensfall beweisen zu können, hat im Klagefall Aussichten auf Erfolg. Dies gelingt jedoch dann nicht, wenn Beratungsgespräche – wie häufig – ohne eigene Zeugen geführt werden, keine hilfreiche Dokumentation des Beratungsgesprächs vorliegt oder das Beratungsgespräch nach langer Zeit inhaltlich nicht mehr nachvollzogen werden kann.
(RH)