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Haftung der Bank bei Lottogewinninvest in Hochrisikoanlage? Dazu hat das LG Münster, mit Urteil vom 24.04.2014, 114 O 110/12, entschieden. Und zwar hat das Landgericht die Privatbank M. F. zu Schadensersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Investition eines Lottogewinns in Höhe von 6,3 Millionen Euro in riskante Fonds verurteilt.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Haftung der Bank bei Lottogewinninvest in Hochrisikoanlage? Zu dieser Frage hatte das Landgericht Münster über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Im Jahr 2005 hatte ein Familienvater aus Herne 6,3 Millionen Euro im Lotto gewonnen. Anschließend investierte er einen Teil des Geldes auf Empfehlung der Bank in riskante Fonds und verlor es nach eigener Aussage zum Großteil.

Der Familienvater aus Herne war nach dem Gewinn laut dem Gericht von Westlotto an Berater der Privatbank verwiesen worden. In der Folgezeit waren nach und nach immer neue Anlagen getätigt worden. Im konkreten Fall ging es um einen Investmentfonds in New Jersey. Dass es sich dabei um eine hochriskante Anlage mit Gefahr des Totalverlustes gehandelt habe, sei der Familie nicht vermittelt worden.

Haftung der Bank bei Lottogewinninvest in Hochrisikoanlage? Dazu das LG Münster

Die Entscheidung

Das Landgericht hatte der zulässigen Klage überwiegend stattgegeben.

Die Begründung

Die Bank habe den Mann nicht anlegergerecht beraten, stellte das Landgericht Münster in seinem Urteil fest. Der Familienvater habe deshalb gegen die Privatbank M. F. gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 675 BGB. einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 509.646,87 EUR wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Haftung der Bank bei Lottogewinninvest in Hochrisikoanlage? Was lernen wir daraus?

Und zwar hat im Klagefall Aussichten auf Erfolg, Wem es gelingt, eine Falschberatung zu einer Geldanlage substantiiert darzulegen und im Bestreitensfall beweisen zu können. Dies gelingt jedoch dann nicht, wenn Beratungsgespräche – wie häufig – ohne eigene Zeugen geführt werden, keine hilfreiche Dokumentation des Beratungsgesprächs vorliegt oder das Beratungsgespräch nach langer Zeit inhaltlich nicht mehr nachvollzogen werden kann.

Quelle: Juris das Rechtsportal

Haftung der Bank bei Lottogewinninvest in Hochrisikoanlage? Fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Haftung der Bank bei Lottogewinninvest in Hochrisikoanlage? Dazu hat das LG Münster, mit Urteil vom 24.04.2014, 114 O 110/12, entschieden. Fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei