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Welcher Elternteil muss überzahltes Kindergeld erstatten? Dazu hat am 13.06.2019 das FG Neustadt zu Az. 5 K 1182/19 entschieden, dass ein Vater auch dann zu Unrecht gezahltes Kindergeld an die Familienkasse zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat.

Was ist passiert?

Welcher Elternteil muss überzahltes Kindergeld erstatten? Der Sachverhalt

Für den Sohn des Klägers wurde Kindergeld festgesetzt. Das Kindergeld wurde bis einschließlich Januar 2018 auf das vom Kläger im Kindergeldantrag angegebene Konto seiner Ehefrau ausgezahlt, von der er dauernd getrennt lebte. Im Juli 2017 verstarb der Sohn. Daraufhin hob die Familienkasse die Festsetzung des Kindergeldes ab August 2017 auf und forderte den Kläger auf, das für die Zeit von August 2017 bis Januar 2018 gezahlte Kindergeld i.H.v. 1.154 Euro zu erstatten.

Welcher Elternteil muss überzahltes Kindergeld erstatten? Der Einspruch

Der Kläger legte dagegen Einspruch ein. Er trug vor, das Kindergeld sei auf das Konto der von ihm getrenntlebenden Ehefrau ausgezahlt worden. Auf dieses Konto habe er keinen Zugriff. Der Einspruch des Klägers blieb erfolglos.

Welcher Elternteil muss überzahltes Kindergeld erstatten? Dazu das FG Neustadt:

Die Entscheidung

Die Klage hat das FG Neustadt abgewiesen.

Welcher Elternteil muss überzahltes Kindergeld erstatten? Der Grundsatz

Wenn eine Steuervergütung, so wie das Kindergeld (§ 31 Satz 3 EStG), ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sei, so habe derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, nach § 37 Abs. 2 AO gegenüber dem Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages, so das FG Neustadt. Dies gelte auch dann, wenn später der rechtliche Grund für die Zahlung wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der rechtliche Grund für die Zahlung des Kindergelds an den Kläger sei durch die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für den Streitzeitraum weggefallen.

Welcher Elternteil muss überzahltes Kindergeld erstatten? Unerheblich für die Rückforderung auf welches Konto gezahlt wurde

Unerheblich sei für die Rückforderung, dass die Überweisung des Kindergeldes auf ein Konto erfolgte, dessen Inhaberin zum einen die Ehefrau des Klägers ist. Und über das zum anderen der Kläger nach seinem Vortrag im streitigen Zeitraum nicht verfügen konnte.

Der Einwand des Klägers, die Auszahlung des KIndergeldes sei auf das Konto seiner getrenntlebenden Ehefrau erfolgt, auf welches er keinen Zugriff habe, ist nach Ansicht des FG Neustadt unerheblich. Nur aufgrund der Zahlungsanweisung des Klägers habe die Familienkasse an die Ehefrau gezahlt. Damit habe die Familienkasse die Kindergeldforderung des Klägers erfüllen wollen, weshalb nicht die Ehefrau, sondern der Kläger Empfänger der Leistung gewesen sei. Der Kläger müsse daher das zu Unrecht gezahlte Kindergeld an die Familienkasse erstatten.

Quellen: Dazu wird verwiesen auf Pressemitteilung des FG Neustadt v. 26.06.2019 und Juris das Rechtsportal

Welcher Elternteil muss überzahltes Kindergeld erstatten? Siehe auch:

https://raheinemann.de/fg-muenster-studium-zum-sparkassenfachwirt-kann-zu-anspruch-auf-kindergeld-fuehren/ und https://raheinemann.de/kindergeld-bis-abschluss-berufsausbildung/ und https://raheinemann.de/altersgrenze-fuer-kinderpflegekrankengeld-soll-erhoeht-werden/ und https://raheinemann.de/bekaempfung-von-missstaenden-am-arbeitsmarkt-mit-neuem-gesetz/ und https://raheinemann.de/laengerer-anspruch-auf-kindergeld-bei-dienst-im-katastrophenschutz/ und https://raheinemann.de/bsg-kein-anspruch-auf-elterngeld-im-geschlossenen-strafvollzug/ und https://raheinemann.de/kindergeldzahlungen-ins-ausland-seit-2010-fast-verzehnfacht/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Welcher Elternteil muss überzahltes Kindergeld erstatten? Dazu hat am 13.06.2019 das Finanzgericht Neustadt zu Az. 5 K 1182/19 entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Welcher Elternteil muss überzahltes Kindergeld erstatten? Dazu hat am 13.06.2019 das Finanzgericht Neustadt zu Az. 5 K 1182/19 entschieden.