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Nachweis eines Arbeitsunfalls nach über 50 Jahren? Dazu hat das SG Dresden mit Urteil vom 29.05.2017 zu Az. S 39 U 320/12 entschieden. Und zwar hat das SG Dresden nach über 50 Jahren einen Arbeitsunfall vor über 50 Jahren, über den keine Unterlagen mehr auffindbar waren, anerkannt.

Was ist passiert?

Nachweis eines Arbeitsunfalls nach über 50 Jahren?

Der Kläger ist heute 72 Jahre alt und arbeitete als Gleisbauhelfer bei einem Betrieb, der später von der Deutschen Reichsbahn übernommen wurde. Er beantragte 2011 die Anerkennung eines Arbeitsunfalles, den er 1966 erlitten hätte. Eine Kleinlokomotive sei bei Gleisbauarbeiten in Prenzlau entgleist. Man habe einer Winde versucht, die Lok aufzugleisen. Dabei sei die Winde ausgerutscht und habe den kleinen Finger der linken Hand des Klägers und das zugehörige Gelenk der linken Hand samt anschließendem Mittelhandknochen stark gequetscht. In Folge dessen kam es zur Amputation des kleinen Fingers. Die Feststellung eines Arbeitsunfalles lehnte die Unfallversicherung Bund und Bahn ab. Es sind keine Unterlagen mehr vorhanden, die das vom Kläger geschilderte Geschehen beweisen könnten. Dagegen wehrte der Kläger sich vor dem Sozialgericht.

Nachweis eines Arbeitsunfalls nach über 50 Jahren? Dazu das SG Dresden:

Das SG Dresden hat der Klage stattgegeben. Nach § 220 Abs. 1 AGB sei ein Arbeitsunfall die Verletzung eines Werktätigen im Zusammenhang mit dem Arbeitsprozess, wobei die Verletzung durch ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis hervorgerufen worden sein musste (Satz 2). Diese Merkmale seien im vorliegenden Fall erfüllt.

Die Eintragungen im Sozialversicherungsausweis des Klägers decken sich nach Auffassung des Sozialgerichts mit seinem Vortrag. Das Geschehen habe ein Zeuge im Jahr 1966 glaubwürdig schildern können. Dieser Zeuge war ein früherer Arbeitskollege des Klägers. Er habe ausführlich schriftlich dargelegt, dass er bei dem Unfall nur einen Meter neben dem Kläger gestanden habe. Er habe den Kläger anschließend mit seinem Motorrad ins Krankenhaus gebracht. Seine Schilderung decke sich mit der des Klägers.

Unterlagen hätten nicht mehr aufgefunden werden können. Bei einem Hochwasser sei das Unfalltagebuch beim Landesamt für Arbeitsschutz in Eberswalde vernichtet worden. 2016 habe ein sachverständiger Unfallchirurg bestätigt, dass der Gesundheitsschaden auf einen Arbeitsunfall zurückgeführt werden könne. Das Gericht sei folglich zu der Überzeugung gekommen, dass sich der Unfall wie vom Kläger geschildert zugetragen habe.

Somit sei dem Kläger die Möglichkeit eröffnet, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für den Verlust des kleinen Fingers der linken Hand zu verlangen.

Quellen: Pressemitteilung des SG Dresden Nr. 10/2017 v. 28.06.2017 und Juris das Rechtsportal

Siehe auch: https://raheinemann.de/hund-beisst-helfer-kein-fall-fuer-die-unfallversicherung/ und https://raheinemann.de/lsg-baden-wuerttemberg-mord-ist-kein-arbeitsunfall/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Nachweis eines Arbeitsunfalls nach über 50 Jahren? Dazu hat das SG Dresden mit Urteil vom 29.05.2017 zu Az. S 39 U 320/12 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Nachweis eines Arbeitsunfalls nach über 50 Jahren? Dazu hat das SG Dresden mit Urteil vom 29.05.2017 zu Az. S 39 U 320/12 entschieden.