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Herausgegeben am 28.04.2011

Inhalt

  • Kooperationsverträge: Anspruch auf Schadensersatz konkurrierender Vertragsärzte bei Verstoß eines Krankenhauses gegen die Maßgaben für ambulante Operationen
  • Auffangversicherung für bisher nicht oder nicht mehr Krankenversicherte
  • Lehman-Zertifikate: Beklagte Sparkasse nimmt Revision zurück
  • Persönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Abtretung einer Forderung der Bank an einen Mehrheitsgesellschafter
  • € 6.000 Streitwert = € 2.700 Kostenrisiko bei unberechtigter Bildnutzung auf eBay – „Turbolader“
  • Kein Wettbewerbsverstoß durch „Gefällt-mir“-Button von Facebook auf Verkaufsplattform im Internet
  • Aufnahmen eines Hauses für Google Street View von der offenen Straße aus zulässig

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

Kooperationsverträge: Anspruch auf Schadensersatz konkurrierender Vertragsärzte bei Verstoß eines Krankenhauses gegen die Maßgaben für ambulante Operationen
Das BSG hat mit Urt. v. 23. März 2011 – B 6 KA 11/10 R festgestellt, dass die in § 115b SGB V und im AOP Vertrag (in der Fassung 2005/2006) beschriebenen Möglichkeiten ambulanter Tätigkeit ausschließlich dem Krankenhaus offenstehen. Insoweit dürfen nur Ärzte des Krankenhauses oder Belegärzte in Verbindung mit Anästhesisten des Krankenhauses entsprechende Operationsleistungen erbringen. Sofern Ärzte und Institutionen die nach § 115b SGB V und AOP Vertrag gezogenen Grenzen überschreiten, wird in den Vorrang der Vertragsärzte für die ambulante vertragsärztliche Versorgung eingegriffen. Derartige rechtswidrige Eingriffe begründen Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
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Auffangversicherung für bisher nicht oder nicht mehr Krankenversicherte
Mit Urteil vom 12. Januar 2011 – B 12 KR 11/09 R hat das Bundesozialgericht entschieden, dass die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Nr. 13 SGB V auch dann anwendbar ist,wenn der letzte Zeitraum der Versicherung in der GKV dem fraglichen Versicherungspflichttatbestand nicht unmittelbar vorausgeht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht eine automatische Mitgliedschaft. Damit besteht eine Auffangversicherung für bisher nicht oder nicht mehr Krankenversicherte.
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Lehman-Zertifikate: Beklagte Sparkasse nimmt Revision zurück Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verhandlungstermine zum Erwerb von „Lehman-Zertifikaten“ aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse in beiden Fällen ihre Revision zurückgenommen hat. Damit sind die Berufungsurteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, mit denen die Beklagte zum Schadensersatz verurteilt wurde, rechtskräftig. Das OLG Frankfurt am Main hatte einen Beratungsfehler der Sparkasse darin gesehen, dass sie in den jeweiligen Beratungsgesprächen ihren Kunden die Risikostruktur der konkret empfohlenen Zertifikate – „TwinWin-Zertifikat 8/2007“ und „DAX-Kupon-Zertifikat 3/2008“ – nicht umfassend dargestellt hatte.
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Persönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Abtretung einer Forderung der Bank an einen Mehrheitsgesellschafter Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit zwei Urteilen vom 05. April 2011 – II ZR 263/08 und II ZR 279/08 entschieden, dass ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank der Gesellschaftsschuld beigetreten ist, einem Mitgesellschafter, an den die Bank ihre Forderung gegen die Gesellschaft abgetreten hat, auch dann persönlich haftet, wenn die Anteile an der Gesellschaft später fast vollständig (hier: 99,94 %) auf den Mehrheitsgesellschafter übergehen. Ferner wurde entschieden, dass der haftende Gesellschafter bei entsprechender Satzungsgestaltung aus der Gesellschaft ausgeschlossen und sein Geschäftsanteil eingezogen werden kann, wenn deswegen die Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil von dem Mitgesellschafter betrieben wird und die sonstigen Voraussetzungen für diese Maßnahmen gegeben sind, insbesondere eine Abfindung ohne Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot (§ 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG) gezahlt werden kann.
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€ 6.000 Streitwert = € 2.700 Kostenrisiko bei unberechtigter Bildnutzung auf eBay – „Turbolader“ Das LG Magdeburg hat auf eine von uns geführte Streitwertbeschwerde mit Beschluss vom 03. März 2011 – 7 O 1142/10 entschieden, dass der Streitwert einer auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz  wegen der ungenehmigten Veröffentlichung der Abbildung eines Turboladers bei eBay  gerichteten Klage € 6.000,00 beträgt. Die  Dauer der Veröffentlichung betrug nur 13,5 Stunden. Der Beklagte muss nun Prozesskosten in Höhe von knapp € 2.700 tragen.
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Kein Wettbewerbsverstoß durch „Gefällt-mir“-Button von Facebook auf Verkaufsplattform im Internet Die Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons von Facebook auf der Internetseite eines Online-Händlers ohne Hinweis auf eine mögliche Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Dies hat das Landgericht Berlin mit Beschl. v. 14. März 2011 – 91 O 25/11 entschieden und einen Verbotsantrag eines anderen Online-Händlers zurückgewiesen. Wir halten für Online-Händler, die einen „Gefällt-mir“-Button verwenden, eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung dennoch nach wie vor für ratsam. Dies nicht zuletzt auch, weil das Landgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 16. Februar 2011 – 312 O 47/11 eine andere Rechtsansicht als nun das Landgericht Berlin vertreten hat.
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Aufnahmen eines Hauses für Google Street View von der offenen Straße aus zulässig Das Kammergericht in Berlin hat mit Beschl. v. 25. Oktober 2010 – 10 W 127/10 entschieden, dass es rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn für die Internetseite Google Street View Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus gefertigt werden. Dies gilt nach der Entscheidung des Gerichts jedenfalls dann, wenn keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden oder die Fotos keine Wohnung darstellen.
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