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Herausgegeben am 30.12.2010

Inhalt

  • BSG: Kein nachträglicher Rechnungseinbehalt wegen intergrierter Versorgung bei vorausgegangener vorbehaltloser Begleichung der Krankenhausrechnung durch die Krankenkasse
  • BGH: Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam
  • Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige unterbinden
  • Mehr Verbraucherschutz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen
  • LG Düsseldorf: € 300 Schadenersatz pro Titel bei Filesharing von Musik
  • AG Magdeburg: € 1.059,80 Abmahnkosten bei Filesharing einer Kfz-Diagnosesoftware – Bosch ESI[fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“][tronic]

Sehr geehrte Leser,
wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder  lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start in ein spannendes Jahr 2011!

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

BSG: Kein nachträglicher Rechnungseinbehalt wegen intergrierter Versorgung bei vorausgegangener vorbehaltloser Begleichung der Krankenhausrechnung durch die Krankenkasse
Begleicht eine Krankenkasse Rechnung eines Krankenhauses für die Behandlung ihrer Versicherten zunächst vorbehaltlos, ist es der Krankenkasse verwehrt, im Nachhinein einen Rechnungseinbehalt gemäß § 140d Abs. 1 S. 1 SGB V zur Förderung der intergrierten Versorgung vorzunehmen.  Sind tatsächlich noch keine Verträge zur integrierten Versorgung geschlossen oder genügen diese nicht den hieran zu stellenden inhaltlichen Anforderungen , so besteht keine Berechtigung der Krankenkasse zum Rechnungseinbehalt nach § 140d Abs. 1 S. 1 SGB V. Das hat das BSG mit Urt. v. 02. November 2010 – B 1 KR 11/10 R entschieden und die beklagte AOK zur Zahlung verurteilt. Sind Ansprüche noch nicht verjährt, lohnt eine Nachforderung durch von Rechnungseinbehalten betroffene Krankenhäuser.
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BGH: Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urt. v. 07. Dezember 2010 – XI ZR 3/10 entschieden, dass die von einer Bausparkasse in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwandte Klausel wirksam ist, wonach bei Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig wurde und diese nicht, auch nicht anteilig, zurückbezahlt oder herabgesetzt wurde, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wurde. Die mit der Abschlussgebühr finanzierte Werbung neuer Kunden diene nämlich nicht nur dem Interesse der Bausparkassen, Gewinne zu erzielen. Sie liege auch im kollektiven Interesse der Bauspargemeinschaft.
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Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige unterbinden Eine staatliche Lotteriegesellschaft darf Minderjährigen nicht durch den Verkauf von Rubbellosen in Lotterieannahmestellen die Teilnahme am öffentlichen Glücksspiel ermöglichen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urt. v. 01. Dezember 2010 – 9 U 258/10 entschieden. Das Gericht hat damit der Unterlassungsklage eines Berufsverbandes, der eine minderjährige Testkäuferin eingesetzt hatte, teilweise stattgegeben..
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Mehr Verbraucherschutz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen Die Bundesregierung hat am 30. November 2010 einen Gesetzentwurf zu Fragen des Wertersatzes beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften beschlossen. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Wertersatz für gezogene Nutzungen wie zum Beispiel Vorteile aus dem Gebrauch einer Sache und für die Verschlechterung von im Fernabsatz gekauften Waren nur leisten, soweit sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht. Der Gesetzentwurf kommt damit einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs nach.
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LG Düsseldorf: € 300 Schadenersatz pro Titel bei Filesharing von Musik Das Anbieten eines urheberechtlich geschützten Musiktitels in einem Filesharing-System („Musik-Tauschbörse“) begründet einen Schadensersatzanspruch in Höhe von € 300,00 pro Titel. Dies hat das LG Düsseldorf mit Urt. v. 24. November 2010 – 12 O 521/09 entschieden. Die uneinheitliche Rechtsprechung zur Höhe des Schadensersatzes in so genannten Filesharing-Fällen ist damit um ein weiteres Urteil reicher (€ 15,00: LG Hamburg v. 08. Oktober 2010 – 308 O 710/09; € 150,00: AG Frankfurt v. 01. Februar 2010 – 30 C 2353/09-75).
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AG Magdeburg: € 1.059,80 Abmahnkosten bei Filesharing einer Kfz-Diagnosesoftware – Bosch ESI[tronic] Das AG Magdeburg hat mit Urt. v. 04. August 2010 – 140 C 2640/09 entschieden, dass bei einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen des öffentlichen Zugänglichmachens der Kraftfahrzeug-Diagnose-Software Bosch ESI[tronic] über ein Filesharing-System im Internet ein Gegenstandswert in Höhe von € 20.000 als Grundlage des Kostenerstattungsanspruch nicht zu beanstanden ist. Dem Gericht zufolge ist die Häufigkeit von Rechtsverletzungen in Form des öffentlichen Zugänglichmachens  in einem Filesharing-System über das Internet und die sich daraus ergebende Routine bei der Rechtsverfolgung kein Argument für die Annahme eines einfach gelagerten Falles im Sinne von § 97a Abs. 2 UrhG. Eine Beschränkung der Rechtsanwaltsgebühren auf € 100,00 kommt daher nicht in Betracht.
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