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Herausgegeben am 27.12.2012

Inhalt

  • Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber darf Attest bereits am ersten Krankheitstag fordern
  • Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Dank und Bedauern – zumindest nicht in ihrem Arbeitszeugnis
  • LArbG NRW: Schwangere Schwangerschaftsvertretung?!
  • OLG Karlsruhe: Arglistige Täuschung über eine im Kaufpreis einer Eigentumswohnung versteckte Provision
  • OLG Schleswig-Holstein: Bankkaufrau bekommt keinen Schadensersatz für wertlose „Cobold-Anleihen“
  • BFH: Rechtsprechungsänderung bezüglich der Zulässigkeit einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren
  • Haftet der Internetanschluss-Inhaber stets für darüber begangene (Urheber-)Rechtsverstöße seiner Familienmitglieder?
  • „Nur mir“ gehört nicht ihr: Sabrina Setlurs Komponisten haben bei Kraftwerk geklaut
  • Bundesgerichtshof präzisiert Rechtsprechung zum Keyword-Advertising

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber darf Attest bereits am ersten Krankheitstag fordern
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.11.2012- Az.: 5 AZR 866/11 müssen Arbeitnehmer auf Verlangen des Chefs bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Begründen müssen die Arbeitgeber dieser Forderung nicht.
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Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Dank und Bedauern – zumindest nicht in ihrem Arbeitszeugnis Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11. Dezember 2012 – 9 AZR 227/11 haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Dankes- und Bedauernsformel am Ende des Arbeitszeugnisses. Sollten sie mit der Dankes- und Bedauernsformel nicht einverstanden sein, haben sie lediglich einen Anspruch auf ein Zeugnis ohne Schlussformel.
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LArbG NRW: Schwangere Schwangerschaftsvertretung?! Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nordrhein-Westfalen in Köln vom 11. Oktober 2012 – 6  Sa 641/12 kann ein Arbeitgeber, der nach einer Schwangerschaftsvertretung sucht, den Arbeitsvertrag mit der neu eingestellten Vertretung nicht anfechten, wenn diese selbst schwanger war. Diese Information musste die Bewerberin beim Bewerbungsgespräch nicht preisgeben.
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OLG Karlsruhe: Arglistige Täuschung über eine im Kaufpreis einer Eigentumswohnung versteckte Provision Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 27. November 2012 – 17 U 236/11 muss die Bausparkasse BADENIA zwei Schrottimmobilienkäufern Schadensersatz wegen Wissensvorsprungs und einer darauf basierenden arglistigen Täuschung leisten – Zug um Zug gegen die Rückübertragung der erworbenen Eigentumswohnung. Aufgrund der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH mit der entsprechenden Beweiserleichterung bei institutionalisiertem Zusammenwirken werde der Wissensvorsprung der Beklagten widerleglich vermutet. Diese Vermutung habe die beklagte Bausparkasse nicht widerlegt.
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OLG Schleswig-Holstein: Bankkaufrau bekommt keinen Schadensersatz für wertlose „Cobold-Anleihen“ Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein vom 05.11.2012 – 5 U 10/12 hat eine Bankkauffrau, die ein privates Wertpapierkonto bei einer Direktbank unterhält keinen Anspruch gegenüber der Direktbank auf Schadensersatz wegen fehlender Anlageberatung. Trete nämlich ein Kunde mit konkreten Aufträgen zum Erwerb bestimmter Wertpapiere an eine Bank heran, so dürfe diese im Allgemeinen davon ausgehen, dass die gesonderte Beratung weder erforderlich noch gewünscht ist.
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BFH: Rechtsprechungsänderung bezüglich der Zulässigkeit einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren Nach einer Entscheidung des (Bundesfinanzhofs) BFH vom 25. Juli 2012 – VII R 29/11 ist im Insolvenzverfahren eine Aufrechnung fortan nur dann zulässig, wenn der Berichtigungstatbestand schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist.
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Haftet der Internetanschluss-Inhaber stets für darüber begangene (Urheber-)Rechtsverstöße seiner Familienmitglieder? Die Antwort hängt davon ab, ob dem Anschlussinhaber Prüfungspflichten zumutbar sind. Zumeist wird das zu verneinen sein. Ohne Grund für die Annahme, dass Familienmitglieder bei der Nutzung des Internets Rechte Dritter verletzen, kommt eine ständige Überwachung oder gar eine Sperrung des Anschlusses für diese nicht in Betracht. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie daher nicht ohne weitere Prüfung die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben oder gar an die Gegenseite zahlen. Lassen Sie sich von uns beraten – wir sorgen für Ihr Recht!
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„Nur mir“ gehört nicht ihr: Sabrina Setlurs Komponisten haben bei Kraftwerk geklaut Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 13. Dezember 2012 – I ZR 182/11 – „Metall auf Metall II“ entschieden, dass es unzulässig ist, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge im Wege der so genannten freien Benutzung für eigene Zwecke zu verwenden, wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen.
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Bundesgerichtshof präzisiert Rechtsprechung zum Keyword-Advertising Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 13. Dezember 2012 – I ZR 217/10 – „MOST-Pralinen“ seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert. Der BGH hat klargestellt, dass eine Markenverletzung auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweist und dass allein der Umstand, dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden (im Streitfall „Pralinen“ usw.), nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke führt.
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