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Herausgegeben am 27.07.2010

Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: Juli 2010

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Inhalt:

  • LSG Sachsen-Anhalt: Transparenzbericht kann nicht mit einstweiliger Verfügung gestoppt werden
  • BGH: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
  • Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungsbeiträgen sind rechtswidrig
  • BGH: Haftungsausschluss für Mängel bei eBay gegenüber Verbrauchern unzulässig
  • „Goldhasen“ hoppeln weiter durch die Instanzen
  • AG Magdeburg: € 4.128,58 Abmahnkosten für „Brockhaus multimedial 2006 DVD“

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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LSG Sachsen-Anhalt: Transparenzbericht kann nicht mit einstweiliger Verfügung gestoppt werden
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat mit Beschl. v. 14. Juni 2010 – L 4 P 3/10 B ER entschieden, dass die Veröffentlichung eines Transparenzberichts nicht mit einer einstweiliger Verfügung verhindert werden kann. Die für die Frage der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Veröffentlichung zu klärende Rechtsfrage der Verfassungsmäßigkeit von § 115 Abs. 1a SGB XI und der Rechtmäßigkeit der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) höchstrichterlich sei zwar noch nicht geklärt, sodass eine Klage in der Hauptsache jedenfalls nicht offensichtlich unbegründet wäre. Allerdings sei es unter Berücksichtigung einer umfassenden Interessenabwägung zumutbar, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.
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BGH: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
Mit Urt. v. 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09 hat der BGH entschieden, dass der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist. Angeklagt war ein Rechtsanwalt. Seine Mandantin hatte zunächst vergeblich versucht, den von ihrer im Wachkoma liegenden Mutter vormals geäußerten Wunsch, nicht künstlich ernährt zu werden, durchzusetzen und die Ernährung zu beenden. Nachdem dies nicht gelang riet der Anwalt, den Schlauch der Nahrungssonde unmittelbar über der Bauchdecke zu durchtrennen.
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Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungsbeiträgen sind rechtswidrig
Lebens- bzw. Rentenversicherungsverträgen liegt in der Regel als allgemeine Vertragsbedingung eine  Klausel zugrunde, wonach bei Entrichtung der Jahresbeiträge in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten ein Aufschlag erhoben wird. Die Versicherungsunternehmen geben bei vereinbarten Ratenzahlungen in der Regel keinen Effektivzins an. In dem beim Bundesgerichtshof (BGH) unter Az. I ZR 22/07 ausgetragenen Verfahren ging es um die Frage, ob dies zulässig ist. Das dort beklagte Versicherungsunternehmen hat sich  durch ein so genanntes Anerkenntnisurteil seiner Verurteilung entzogen. Der BGH hatte aber vorher erkennen lassen,  dass er die Parxis des Versicherungsunternehmens für rechtswidrig erachte. Betroffene Verbraucher haben damit einen Anspruch auf Neuberechung der Zinsen für den Ratenzahlungszuschlag.
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BGH: Haftungsausschluss für Mängel bei eBay gegenüber Verbrauchern unzulässig
Der BGH hat mit Urt. v. 31. März 2010 – I ZR 34/08 entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet. Gegenüber Verbrauchern kann ein Gewährleistungsausschluss nach §§ 474, 475 BGB nämlich nicht wirksam vereinbart werden. Ein gleichwohl in einem gewerblichen Angebot bei eBay vorgesehener Gewährleistungsausschluss stellt deshalb einen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar.
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„Goldhasen“ hoppeln weiter durch die Instanzen
Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte mit Urt. v. 15. Juli 2010 – I ZR 57/08 erneut darüber zu befinden, ob die Fa. Lindt aus der für Schokoladenwaren eingetragenen dreidimensionalen Marke „Lindt-Goldhase“ der Fa. Riegelein den Vertrieb ähnlicher Schokoladenhasen untersagen kann. Da sich der in der Vorinstanz der zu den Akten gereichte „Riegelein-Hase“ nicht mehr bei den zum BGH gelangten Akten befand und es auf die genaue Farbgebung ankam, wurde die Sache zurückverwiesen.
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AG Magdeburg: € 4.128,58 Abmahnkosten für „Brockhaus multimedial 2006 DVD“
Mit Urt. v. 12. Mai 2010 – 140 C 2323/09 hat das AG Magdeburg geurteilt, dass bei einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen des unerlaubten Anbietens des Werkes „Brockhaus Enzyklopädie multimedial“ in einer Internet-Tauschbörse ein Gegenstandswert von € 30.000,00 als Grundlage für die Berechnung der Kosten der Abmahnanwälte sowie ein weiterer Schadensersatzanspruch in Höhe des doppelten Verkaufspreises nicht zu beanstanden ist. Daraus resultierten Abmahnkosten in Höhe von € 4.128,58.
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