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Herausgegeben am 12.11.2008

 

 
Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: November 2008

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Inhalt:

  • BSG: Ersatz von Verzugsschaden bei verspäteter Zahlung von Krankenhausrechnung
  • Ökonomische Prozessführung im Sozialrecht
  • BGH: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam
  • EuGH: Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig
  • GmbH-Reform in Kraft getreten
  • Amüsantes: „Herr Oberförster“ keine Beamtenbeleidigung

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder ein paar lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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BSG: Ersatz von Verzugsschaden bei verspäteter Zahlung von Krankenhausrechnung
Das Bundessozialgericht hat mit Urt. v. 15. November 2007 – B 3 KR 1/07 R einem Krankenhausträger grds. einen Anspruch auf Ersatz des durch die verspätete Zahlung der Krankenhausvergütung entstandenen Verzugsschadens zugesprochen. Rechtsanwaltsgebühren sollen in einfachen Fällen jedoch gleichwohl keinen ersatzfähigen Verzugsschaden bilden.
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Ökonomische Prozessführung im Sozialrecht
Für die Leistungserbringer im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung stellt sich immer wieder die Frage, wie am besten auf Beanstandungen der Kostenträger reagiert werden kann. Meist sieht ein Leistungserbringer, sei es zum Beispiel ein Krankenhaus oder ein häuslicher Pflegedienst, sich zugleich an „vielen Fronten“ den Angriffen der Krankenkassen ausgesetzt. Für die insbesondere auch aus Kostengründen zweckmäßige Prozesskonzentration bieten sich mehrere Wege.
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BGH: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam
Der BGH hat mit Urt. v. 08. Oktober 2008 – XII ZR 84/06 entschieden, dass die Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist, wenn der Mieter dazu verpflichtet sein soll, die Arbeiten in starren Fristen und unabhängig von dem Erhaltungszustand der Mietsache durchzuführen. Damit gelten nunmehr für die Wohn- und die Geschäftsraummiete einheitliche Grundsätze.

EuGH: Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urt. v. 16. Oktober 2008 – Rs. C-298/07 entschieden, dass Diensteanbieter im Internet im Impressum nicht zwingend eine Telefonnummer angeben müssen. Aber auch die bloße Angabe der Email-Adresse genügt nach der Entscheidung nicht.
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GmbH-Reform in Kraft getreten
Am 01. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen in Kraft getreten. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Einführung des GmbH-Gesetzes abgeschlossen. Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neuerungen haben wir Ihnen bereits verschafft.
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Amüsantes: „Herr Oberförster“ keine Beamtenbeleidigung
Der Angeschuldigte hatte einem Polizeibeamten, der eine Verkehrskontrolle durchführte, im Vorbeigehen zugerufen: „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!“. Die Staatsanwaltschaft hielt dies für eine Beleidigung und erhob Anklage. Der Strafrichter hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Bei dem Beruf des Försters handele es sich um eine nützliche, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit. Auch fehle es, so wörtlich weiter, an einer „Beleidigungsrelevanz des Waldes“. Ausdrücke, die im Zusammenhang mit dem Wald oder Holz stehen und die, hätte der Angeschuldigte sie gebraucht, dem Tatbestand der Beleidigung unterfielen, seien nämlich nicht gefallen. Eine herabsetzende, ehrverletzende Äußerung sei demnach nicht zu erkennen.

 

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