Herausgegeben am 30.11.2012
Inhalt
- Sächsisches Landessozialgericht: Hemmung der Verjährung durch MDK-Prüfung
- OVG Rheinland-Pfalz: „Rezeptprämie“ von Apothekern verstößt gegen Arzneimittelpreisbindung
- Gemeinde muss Kosten für private Kinderkrippe tragen
- BGH: Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonten („P-Konten“) unzulässig
- BGH: Kein Widerrufsrecht beim Online- oder Telefon-Kauf von Lehman-Zertifikaten
- BGH: Eltern haften nicht automatisch für illegales Filesharing ihrer Kinder
- AG Tempelhof-Kreuzberg: Schadensersatz bei Flatrate-Kündigung ist um 50 % der Grundgebühr für ersparte Aufwendungen zu kürzen
Sehr geehrte Leser,
wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:
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Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann
Sächsisches Landessozialgericht: Hemmung der Verjährung durch MDK-Prüfung
Nach den Urteilen des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Mai 2012 – L 1 KR 115/10, L 1 KR 112/10, L 1 KR 113/10, L 1 KR 114/10, L 1 KR 116/10 hemmt die Einleitung einer MDK-Prüfung nach § 275 Abs. 1 SGB V in analoger Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB die Verjährung eines Rückzahlungsanspruchs einer Krankenkasse gegen ein Krankenhaus. Die MDK-Prüfung nach § 275 Abs. 1 SGB V weise mit einem „vereinbarten Begutachtungsverfahren“ im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB so viele Ähnlichkeiten auf, dass eine Analogie geboten sei. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Krankenhaus hat jeweils Revision zum Bundessozialgericht eingelegt. Es steht daher eine höchstrichterliche Klärung zu erwarten. Abrechnende Krankenhäuser sollten aber jedenfalls bis dahin nicht auf den Ablauf der Verjährung vertrauen!
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OVG Rheinland-Pfalz: „Rezeptprämie“ von Apothekern verstößt gegen Arzneimittelpreisbindung Das Landesberufungsgericht für Heilberufe bei dem OVG Rheinland-Pfalz hat mit seinem Urteil vom 08. Oktober 2012 – LBG-H A 10353/12 einen Apotheker, der mit einer „Rezeptprämie“ warb, verwarnt: Jeder Kunde bekam pro Einlösung eines Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 €, pro Rezept max. 3 €, geschenkt. Das Landesberufungsgericht hat sich der Ansicht der Landesapothekerkammer angeschlossen, dass das Verhalten des Apothekers eine Berufspflichtverletzung darstellt.
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Gemeinde muss Kosten für private Kinderkrippe tragen Die Stadt Mainz muss den Eltern die Kosten für die Unterbringung ihrer zweijährigen Tochter in einer privaten Kinderkrippe erstatten. Das das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 25. Oktober 2012 – 7 A 10671/12.OVG entschieden. Das Urteil dürfte auf andere Gemeinden, die den Rechtsanspruch auf einen Platz in der KiTa nicht erfüllen können, übertragbar sein.
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BGH: Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonten („P-Konten“) unzulässig Der BGH hat mit Urteilen vom 13. November 2012 – XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12 entschieden, dass es Kreditinstituten versagt ist, für die Führung von so genannten Pfändungsschutzkoten bzw. „P-Konten“ höheren Gebühren als für das zuvor geführte Giro-Konto verlangen bzw. bei erstmaliger Einrichtung eines P-Kontos ein höheres Entgelt zu verlangen als Neukunden üblicherweise für ein vergleichbares Standard-Giro-Konto zu zahlen haben. Alle Kreditinstitute seien gesetzlich verpflichtet, P-Konten anzubieten. Die mit der Funktion des P-Kontos verbundenen Tätigkeiten des Kreditinstituts seien Nebenleistungen. Diese würden zu den Hauptleistungen – der Führung des Girokontos und der Ausführung der Zahlungsvorgänge – hinzutreten. Zu deren Vornahme sei das Kreditinstitut nach § 850k ZPO gesetzlich verpflichtet.
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BGH: Kein Widerrufsrecht beim Online- oder Telefon-Kauf von Lehman-Zertifikaten Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit zwei Urteilen vom 27. November 2012 – XI ZR 384/11 und XI ZR 439/11 entschieden, dass Anleger, die insbesondere „Lehman-Zertifikate“ per Telefon oder E-Mail erworben haben, ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen können.
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BGH: Eltern haften nicht automatisch für illegales Filesharing ihrer Kinder Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – Morpheus entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Damit hat der BGH der Musik- und Abmahn-Industrie eine empfindliche Niederlage beschert: Es ist die Grundlage für eine große Zahl von Abmahnungen entfallen.
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AG Tempelhof-Kreuzberg: Schadensersatz bei Flatrate-Kündigung ist um 50 % der Grundgebühr für ersparte Aufwendungen zu kürzen Kündigt ein Mobilfunkanbieter einen Vertrag mit einem Pauschaltarif, d.h. einer so genannten Flatrate, wegen Pflichtverletzungen des Kunden und verlangt Schadensersatz für die Zeit bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit, so ist diese um ersparte Aufwendungen von mindestens 50 % zu kürzen. Das hat das AG Tempelhof-Kreuzberg mit Urteil vom 05. September 2012 – 24 C 107/12 entschieden.
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