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Start für elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten. Der Austausch von Sozialversicherungsdaten in Europa wird ab dem 03.07.2017 schneller und einfacher. Und zwar können 15.000 Sozialversicherungsträger in den Mitgliedstaaten, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz künftig über das IT-System „Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI)“ Informationen austauschen.

Derzeit noch kein EU-weites elektronisches System

Zum Austausch von Sozialversicherungsdaten gibt es derzeit noch kein EU-weites elektronisches System. Größtenteils findet der Informationsaustausch auf Papier statt. Und zwar kann jetzt die gesamte Kommunikation zu grenzüberschreitenden Sozialversicherungsfällen zwischen den nationalen Trägern über strukturierte elektronische Dokumente erfolgen.

Start für elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten – EESSI beschleunigt für die Bürger die Bearbeitung von Anträgen

EESSI beschleunigt für die Bürger die Bearbeitung von Anträgen und führt damit zu einer schnelleren Berechnung und Auszahlung der Leistungen. Vom standardisierten Informationsfluss, einer besseren mehrsprachigen Kommunikation dank gemeinsamer strukturierter Dokumente und von einer optimierten Prüfung und Erhebung von Daten profitieren die öffentlichen Verwaltungen.

Bekämpfung von Betrug leichter

Und zwar wird wird das neue System die Bekämpfung von Betrug wird das neue System leichter machen. Nationale Sozialversicherungsträger SGB IV können dann nämlich standardisierte elektronische Dokumente in der Sprache ihres Landes nutzen können. Außerdem wird sichergestellt, dass die ausgetauschten Daten korrekt und vollständig sind. Und zwar werden über das (zentral von der Europäischen Kommission verwaltete) EESSI die Dokumente direkt an den richtigen Adressaten in einem anderen EU-Land weitergeleitet. Dann kann im Verzeichnis der nationalen Sozialversicherungsträger ermittelt werden, welches der richtige Empfänger ist.

Start für elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten – Zwei Jahre haben die teilnehmenden Länder Zeit

Start für elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten. Und zwar haben die teilnehmenden Länder 2 Jahre Zeit, ihre nationalen Systeme mit der zentralen IT-Plattform des EESSI zu verbinden. Der Austausch von Sozialversicherungsdaten soll bis Juli 2019 schnell, einfach und sicher europaweit erfolgen können. In den nächsten Jahren wird die EU-Kommission die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung und Wartung des Systems unterstützen.

Quelle: EU-Aktuell v. 03.07.2017 und Juris das Rechtsportal

Start für elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten – Und zwar fragen Sie den Anwalt für Medizinrecht in unserer Kanzlei.

Siehe auch:

Nebenberufliche Notarztdienste sozialversicherungspflichtig?

Krankenpflege im Universitätsklinikum sozialversicherungspflichtig?

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Unterliegen Fußballtrainer der Sozialversicherungspflicht?

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Pflegefachkraft im Pflegeheim sozialversicherungspflichtig?

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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