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Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Und zwar hat das Bundeskabinett hat eine schrittweise Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro brutto pro Stunde beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen

Der gesetzliche Mindestlohn steige mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 um insgesamt 5,8%. Dies bedeute im Jahr 2019 bedeute für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung von etwa 790 Mio. Euro und im Jahr 2020 von rund 390 Mio. Euro.

Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns beschlossen – Entscheidung der Mindestlohnkommission

Die von der Mindestlohnkommission (§ 1 Abs. 2 MiLoG) am 26.06.2018 beschlossene Erhöhung werde mit der „Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ rechtsverbindlich. Nach dem Mindestlohngesetz entscheide die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Dabei wäge die Mindestlohnkommission ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet. Außerdem wäge sie ab, ob der Mindestlohn faire Wettbewerbsbedingungen ermögliche und die Beschäftigung nicht gefährde.

Wer profitiert von der Erhöhung?

Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, wie Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland, sollen von den Veränderungen profitieren. Gleichzeitig trage die stufenweise Erhöhung auch den Belangen der Wirtschaft Rechnung, weil Betriebe durch die Erhöhung in zwei Schritten die steigenden Lohnkosten besser tragen könnten.

Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns beschlossenKontrollen

Die Einhaltung des Mindestlohns durch die Arbeitgeber werde kontrolliert und zwar vom Zoll. Laut Verdienste-Erhebung des Statistischen Bundesamtes von April 2017 haben Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht immer den Mindestlohn eingehalten. So haben im Jahr 2017 weniger als 830.000 Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro je Stunde erhalten. Außerdem haben weitere 500.000 Beschäftigungsverhältnisse haben unter 8,50 Euro je Stunde gelegen.

Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns beschlossenSanktionen und sonstiges

Eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro drohe, wenn ein Arbeitgeber unter Mindestlohn bezahle. Mit bis zu 30.000 Euro könnten Arbeitgeber bestraft werden, wenn sie die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentieren. Und weiterhin könne das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung werde den Zoll durch mehr Personal verstärken, um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen. Dazu sind 7.500 zusätzliche Stellen beim Bund in den Sicherheitsbehörden seien für diese Legislaturperiode geplant. Dagegen habe sich die Befürchtung, dass mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Jobs verloren gehen könnten, nicht bestätigt. Hauptsächlich seien die Kostensteigerungen der letzten Jahre auf die gute konjunkturelle Lage und die damit verbundenen Lohnzuwächse zurückzuführen.

Quellen: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 02.11.2018 und Juris das Rechtsportal

Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns beschlossen.

Siehe auch: https://raheinemann.de/mindestlohn-keine-anrechnung-von-urlaubsgeld-und-jaehrlicher-sonderzahlung/ und https://raheinemann.de/haftet-der-bauherr-fuer-loehne-der-arbeitnehmer-eines-subunternehmers/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/kein-mindestlohn-bei-praktikum-mit-unterbrechung/ und https://raheinemann.de/haftet-der-bauherr-fuer-loehne-der-arbeitnehmer-eines-subunternehmers/ und https://raheinemann.de/weitere-entgeltfortzahlung-bei-neuer-krankheit/ und https://raheinemann.de/ueberstundenausgleich-mit-freistellung-arbeitnehmer/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Und zwar hat das Bundeskabinett hat eine schrittweise Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro brutto pro Stunde beschlossen.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Und zwar hat das Bundeskabinett hat eine schrittweise Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro brutto pro Stunde beschlossen.