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Pflegemutter wegen Kindesmisshandlung verurteilt. Dazu hat der BGH hat am 12.07.2016, Az. 1 StR 206/16, entschieden. Und zwar ist die Pflegemutter, die ihr Pflegekind davon abhielt, von einer aufgeheizten Terassenplatte aufzustehen, wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung schuldig, so der BGH.

Was ist passiert?

Die Entscheidung des LG Deggendorf

Pflegemutter wegen Kindesmisshandlung verurteilt. Das LG Deggendorf hatte die Angeklagte, eine im Tatzeitraum 34 Jahre alte Kinderkrankenschwester, mit Urt. v. 11.11.2015, Az. 1 KLs 4 Js 4002/14, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Übertragung der Pflege durch das Jugendamt

Pflegemutter wegen Kindesmisshandlung verurteilt. Das Jugendamt betraute nach den Feststellungen der Strafkammer die Angeklagte im März 2014 mit der Bereitschaftspflege für den im Juni 2010 geborenen Mario und seinen jüngeren Bruder Kevin. Die Betreuung von Mario gestaltete sich, anders als bei Kevin, schwierig, da Mario an Entwicklungsverzögerungen litt und deutliche Verhaltensauffälligkeiten zeigte. Nachdem die Angeklagte dem Jugendamt hiervon berichtet hatte, bot man ihr an, Mario sofort aus der Pflege herauszunehmen, was die Angeklagte zunächst ablehnte. Ab Mai 2014 sukzessive auftretende Verbrennungsverletzungen als Folge von Misshandlungen bemerkte die Angeklagte, unternahm aber nichts. Hätte sie das Jugendamt informiert, wäre Mario aus der Familie genommen worden und ihm wären die weiteren Misshandlungen dieser Art, deren Verursacher nicht festzustellen war, erspart geblieben.

Pflegemutter wegen Kindesmisshandlung verurteilt – Der Tatvorwurf

Als der Junge am 09.06.2014, einem sehr heißen Tag, auf einer aufgeheizten Terrassenplatte saß, hielt die Angeklagte ihn durch Gewalt oder psychische Einflussnahme davon ab, aufzustehen. Wie die Angeklagte erkannt und gebilligt hatte, erlitt Mario wegen der großen Hitzeentwicklung an der gesamten Sitzfläche Verbrennungen dritten Grades. Es bildeten sich sogleich großflächige Brandblasen. Den unter größten Schmerzen leidenden Jungen brachte die Angeklagte dennoch erst am 20.06.2014 in das Krankenhaus. Nach einer sehr langwierigen Behandlung und mehreren Operationen ist Mario im gesamten Sitzbereich von einer sehr auffälligen, wulstartigen, Verwachsungen aufzeigenden Narbenbildung gezeichnet und durch die Geschehnisse weiter traumatisiert.

Das Landgericht hat sich davon überzeugt, dass die Angeklagte Mario zum einen durch ihr Verhalten quälte. Und zum anderen, dass sie dabei die Gefahr seiner schweren Gesundheitsschädigung und einer erheblichen Schädigung seiner Entwicklung vorhersah und billigend in Kauf nahm. Es hat die Narben als in erheblicher Weise dauerhaft entstellend gewertet.

Pflegemutter wegen Kindesmisshandlung verurteilt – Dazu der BGH

Die Entscheidung

Der BGH hat die angeklagte Pflegemutter wegen der begangenen Kindesmisshandlung für schuldig gesprochen.

Verwerfung der Revsion

Und zwar hat der BGH auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts und einer Verfahrensrüge gestützte Revision der Angeklagten verworfen. Und zwar mit der Maßgabe, dass sie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung schuldig ist.

Begründung

Nach Auffassung des BGH ist die Berichtigung des Schuldspruchs damit zu begründen, dass das Landgericht trotz der zutreffend angenommenen Verwirklichung der Qualifikation des § 225 Abs. 3 StGB, der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen, dies nicht im Tenor zum Ausdruck gebracht hat.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quellen: Pressemitteilung des BGH Nr. 131/2016 v. 25.07.2016 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Pflegemutter wegen Kindesmisshandlung verurteilt. Dazu hat der BGH hat am 12.07.2016, Az. 1 StR 206/16, entschieden. Fragen Sie den Anwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Pflegemutter wegen Kindesmisshandlung verurteilt. Dazu hat der BGH hat am 12.07.2016, Az. 1 StR 206/16, entschieden. Fragen Sie den Anwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei