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Omnibusgesetz zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten. Dazu hat der Bundesrat am 07.07.2017 seine Zustimmung erteilt. Und zwar hat der Bundesrat zahlreichen Änderungen im Sozial- und Datenschutzrecht zugestimmt, die der Deutsche Bundestag mit einem so genannten Omnibusgesetz am 01.06.2017 beschlossen hatte.

Fingerabdruck-Scan zur Bekämpfung von Sozial- und Asylbewerberleistungsbetrug

Das Gesetz führt unter anderem ein Fingerabdruck-Scan zur Bekämpfung von Sozial- und Asylbewerberleistungsbetrug ein um insbesondere zu unterbinden, dass Asylbewerber an verschiedenen Stellen Leistungen beantragen können.

Omnibusgesetz zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten – Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft werden gestärkt

Die Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft werden durch ein neues Gesetz gestärkt. Und zwar dürfen Firmen ihre Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht mehr dadurch umgehen, dass sie Subunternehmer beauftragen, die wiederum „selbstständige“ Schlachter und Zerleger über Werkverträge zu prekären Bedingungen beschäftigen. Arbeitsmittel, Werkzeuge und Schutzkleidung müssen Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen. So sollen keine ausbeuterischen Verhältnisse in der Fleischindustrie, die in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt hatten, mehr gegeben sein.

Vergabespezifischer Mindestlohn für bestimmte Bildungseinrichtungen

Omnibusgesetz zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten. Künftig müssen Bildungseinrichtungen, die öffentliche Aufträge für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch ausführen, einen vergabespezifischen Mindestlohn zahlen. Und zwar gilt dieser Mindestlohn auch für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen.

Omnibusgesetz zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten – Anpassung an den Datenschutz

Omnibusgesetz zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten. Der Anpassung des deutschen Rechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung dienen zahlreiche weitere Änderungen.

Über die Bundesregierung wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Zu großen Teilen soll es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Der Bundesrat kritisiert in einer zusätzlichen Entschließung, dass seine Beteiligung an den Beratungen der äußerst umfangreichen Änderungen zum Datenschutz nicht gegeben war. Und zwar hatte sie der Bundestag sehr kurzfristig an das – eigentlich sachfremde – Versorgungsgesetz angehängt. Viele Regelungen haben dabei Auswirkungen auf die Landes- und Kommunalbehörden. Und zwar sehen die Länder insbesondere im Bereich der Steuerverwaltung ihre Mitwirkungsrechte verletzt. Der Bundesrat äußert über die Kritik am Bundestagsverfahren hinaus auch inhaltliche Bedenken, unter anderem gegen die Zuständigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten (siehe Bundesdatenschutzgesetz) über die Landesfinanzbehörden.

Quelle: Pressemitteilung des BR v. 07.07.2017 und Juris das Rechtsportal

Omnibusgesetz zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten. Gerne steht Ihnen bei Fragen zum Thema unser Anwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.

Siehe auch:

Verdachtskündigung nur unter engen Voraussetzungen möglich

Fristlose Kündigung wegen Mitschnitt von Personalgespräch?

Verdachtskündigung nur bei ordnungsgemäßer Anhörung?

Arbeitgeber zur Herstellung von Waffengleichheit verpflichtet?

Aufhebungsvertrag nicht widerruflich?

Keine Beschäftigungspflicht nach Wegfall des Arbeitsplatzes?

Sperrzeit als Folge bei Aufhebungsvertrag?

Keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach Kündigung?

Browserverlauf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auswertbar?

Haftung einer Kassiererin bei Spoofing?

Video als Beweismittel vor Arbeitsgericht verwertbar?

Anspruch auf bezahlte Raucherpausen?

Überwachung mittels Software-Keylogger zulässig?

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Omnibusgesetz zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten. Dazu hat der Bundesrat am 07.07.2017 seine Zustimmung erteilt.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Omnibusgesetz zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten. Dazu hat der Bundesrat am 07.07.2017 seine Zustimmung erteilt. Gerne steht Ihnen bei Fragen zum Thema unser Anwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.