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Die Bundesregierung äußert sich zur Versorgung mit Hebammen. Und zwar ist diese nach Ansicht der Bundesregierung flächendeckend gesichert.

In der Antwort (BT-Drs. 18/12191) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/11951) der Fraktion Die Linke heißt es, dass keine Hinweise darauf vorlägen, dass die Hebammenhilfe oder die Wahlfreiheit des Geburtsortes gefährdet sein könnten. Durch Erhebungen von 2015 zur Erreichbarkeit von Hebammen und Krankenhäusern mit Geburtshilfe werde dies bestätigt.

Insbesondere freiberuflich in der Geburtshilfe arbeitende Hebammen haben in den vergangenen Jahren über stark steigende Prämien für die verpflichtende Berufshaftpflicht geklagt. Den Angaben nach ist die Haftpflichtprämie für freiberufliche Geburtshelferinnen im Gruppenvertrag des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) von 1.587 Euro im Jahr 2007 auf 6.843 Euro im Jahr 2016 gestiegen. Hier müsse aber berücksichtigt werden, dass in der Vergütung der Hebammen auch Kostensteigerungen enthalten seien.

Unter anderem mit der Einführung des sogenannten Sicherstellungszuschlags im Juli 2015 ist nach Einschätzung der Bundesregierung das Kostenproblem deutlich entschärft worden. Der Zuschlag ist an die Einhaltung bestimmter Qualitätsanforderungen geknüpft und deckt einen Teil der Prämien ab. Im September 2015 kam es nach Streitigkeiten über die genaue Ausgestaltung zu einer Schiedsstellenentscheidung. Nun wird der Sicherstellungszuschlag seit Jahresbeginn 2016 ausgezahlt. Mittlerweile habe sich das dahinter stehende Verfahren etabliert und werde von den Hebammen gut angenommen, heißt es in der Antwort weiter.

Seit Juli 2015 bis Mitte April 2017 hätten nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes insgesamt 2.304 Hebammen Anträge auf Auszahlung des Zuschlags gestellt. Insgesamt seien rund 8,6 Mio. Euro ausgezahlt worden, im Schnitt 3.732 Euro pro Hebamme. Hebammen seien in manchen Fällen aber nicht das ganze Jahr über in der Geburtshilfe aktiv. In diesen Fällen seien niedrigere Beträge beantragt und ausgezahlt worden.

Den Angaben zufolge haben sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die Hebammenhilfe in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht, von rund 332 Millionen Euro 2007 auf rund 569 Mio. Euro 2016. Das entspricht einem Anstieg um rund 71%.

Die Gesamtzahl der Hebammen in Deutschland wird mit 23.000 im Jahr 2015 angegeben. Die Zahl der freiberuflichen Hebammen 2016 lag laut GKV-Spitzenverband bei 18.032, darunter waren 5.248 in der Geburtshilfe aktiv.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 291 v. 08.05.2017 und Juris das Rechtsportal

Siehe auch:https://raheinemann.de/notfallvertretungsrecht-fuer-ehegatten-soll-gesetzlich-festgelegt-werden/ und https://raheinemann.de/bundesrat-forciert-reform-des-vertretungsrechts-fuer-ehepartner/ und https://raheinemann.de/gesetzliche-aenderungen-im-eherecht-beabsichtigt/

RH

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Die Bundesregierung äußert sich zur Versorgung mit Hebammen. Und zwar ist diese nach Ansicht der Bundesregierung flächendeckend gesichert.