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Verfügungsrecht des Vaters über Sparbuch des Kindes? Dazu hat das LG Coburg am 31. Mai 2010 – 33 S 9/10 – entschieden. Und zwar hat das LG Coburg der Klage einer Tochter gegen ihren Vater auf Zahlung von 1.600,00 Euro zum Erfolg verholfen. Der Vater hatte dieses Geld vom Sparbuch der Tochter abgehoben.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Die mittlerweile volljährige Tochter klagte gegen ihren Vater auf Rückzahlung von 1.600,00 Euro. Dieses Geld befand sich auf einem Sparbuch auf den Namen der Tochter. Sie wusste auch von diesem Sparbuch und den darauf erfolgten Einzahlungen. Beim dort eingezahlten Geld handelte es sich beispielsweise um Konfirmations-, Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke. Der Vater hatte aber das Sparbuch von Beginn an in seinem Besitz. Der Vater hob von diesem Sparbuch 1.600,00 Euro ab.

Die I. Instanz

Verfügungsrecht des Vaters über Sparbuch des Kindes? Im Prozess behauptete der Vater, das abgehobene Geld nach und nach an die Mutter der Klägerin ausgezahlt zu haben, um Anschaffungen finanzieren zu können. Darüber hinaus meinte der Vater, dass er über das Geld verfügen dürfe.

Verfügungsrecht des Vaters über Sparbuch des Kindes? Das in erster Instanz mit der Sache befasste Amtsgericht Kronach verneinte dies im entschiedenen Fall und gab der Klage der Tochter statt (Urt. v. 15. Dezember 2009 – 1 C 339/09).

Verfügungsrecht des Vaters über Sparbuch des Kindes? Dazu das LG Coburg:

Die Entscheidung

Das Urteil des Amtsgerichts Kronach hat das LG Coburg im Berufungsverfahren bestätigt.

Voraussetzung für das Verfügungsrecht des Vaters

Verfügungsrecht des Vaters über Sparbuch des Kindes? Nach Darstellung des LG Coburg gibt es Fälle, in denen ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes oder Enkelkindes angelegt hat und weiter über den einbezahlten Geldbetrag verfügen kann. In diesen Fällen wissen aber die minderjährigen Kinder bzw. Enkelkinder häufig nichts von der Existenz des Kontos. Im vorliegenden Fall sei dies aber anders.

Unterschied zum vorliegenden Fall

Darüber hinaus handelte es sich im vorliegenden Fall bei dem eingezahlten Geld im wesentlichem um Geschenke Dritter an das Kind. Daher hatte der Vater keinen Anspruch auf das abgehobene Geld. Dem Vater gelang nicht der Nachweis, dass er das Geld an die Mutter der Klägerin ausgezahlt hat. Die als Zeugin vernommene Mutter bestätigte diese Behauptung nicht.

Einwendungen des Vaters unerheblich

Verfügungsrecht des Vaters über Sparbuch des Kindes? Im Berufungsverfahren meinte der Kläger, dass es sich bei dem eingezahlten Geld deshalb nicht um das Geld seiner Tochter gehandelt habe, weil er die jeweiligen Einzahlungsbeträge mit eigenem Geld aufgerundet habe (entsprechend § 808 BGB). Nach Auffassung des Landgerichts Coburg änderte dies jedoch nichts daran, dass es sich offensichtlich um das Geld der Tochter gehandelt hat. Nach der Lebenserfahrung sei davon auszugehen, dass der Vater auch die Aufrundungsbeträge seiner Tochter zuwenden wollte. Daher blieb es bei der Entscheidung des Amtsgerichts Kronach und die Berufung des Vaters wurde zurückgewiesen.

Was lernen wir daraus?

Nur weil die Bank an denjenigen auszahlen muss, der im Besitz des Sparbuchs ist, heißt das nicht, dass der Besitzer immer frei über das Geld verfügen kann.

(Quelle: Pressemittelung des LG Coburg Nr. 451/10 vom 30. Juli 2010)

Verfügungsrecht des Vaters über Sparbuch des Kindes? Siehe dazu auch:

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Verfügungsrecht des Vaters über Sparbuch des Kindes? Dazu hat das LG Coburg am 31. Mai 2010 - 33 S 9/10 - entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Verfügungsrecht des Vaters über Sparbuch des Kindes? Dazu hat das LG Coburg am 31. Mai 2010 – 33 S 9/10 – entschieden.