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Diskriminierende Formulierung in Stellenanzeige? Dazu hat das LArbG Nürnberg am 27.05.2020, 2 Sa 1/20 entschieden. Und zwar liegt in einer Stellenanzeige mit der Bezeichnung des Arbeitsteams als „junges, hoch motiviertes Team“ eine Diskriminierung wegen Alters nach dem AGG vor, so das LArbG. Deswegen könne ein älterer Bewerber eine Entschädigung von zwei Monatsgehältern verlangen.

Was ist passiert?

Die beklagte Firma schaltete im März 2019 eine Stellenanzeige. Unter anderem stand darin: Man suche „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeiter in einem jungen, hoch motivierten Team“. Der 61-jährige Kläger bewarb sich auf diese Stellenanzeige. Allerdings blieb seine Bewerbung erfolglos. Diskriminierende Formulierung in Stellenanzeige? In der Formulierung „junges, hoch motiviertes Team“ in der Stellenanzeige sah er eine Diskriminierung nach dem AGG. Und zwar sah er sich deswegen im Nachgang wegen seines Alters diskriminiert und klagte auf Zahlung einer Entschädigung.

Diskriminierende Formulierung in Stellenanzeige? Dazu das LArbG Nürnberg:

Die Entscheidung

Das LArbG Nürnberg hat am 27.05.2020, 2 Sa 1/20, dazu entschieden. Diskriminierende Formulierung in Stellenanzeige? Und zwar bejahte das LArbG Nürnberg dies. In einer Stellenanzeige mit der Bezeichnung des Arbeitsteams als „junges, hoch motiviertes Team“ liege eine Diskriminierung wegen Alters nach dem AGG vor, so das LArbG. Deswegen könne ein älterer Bewerber, wie der Beklagte, eine Entschädigung von zwei Monatsgehältern verlangen. Dies würde im vorliegenden Fall insgesamt 6.710,98 Euro ausmachen.

Vermutung einer Diskriminerung wegen Alters

Nach der Stellenanzeige bestehe die Vermutung lasse vermuten, dass der Beklagte wegen seines Alters nicht eingestellt wurde. Diskriminierende Formulierung in Stellenanzeige? Die Formulierung in der Stellenanzeige „junges, hoch motiviertes Team“ stelle eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters (§ 3 Abs. 1 AGG) dar.

Eindeutige Botschaft

Die Begriffe „jung“ und „hochmotiviert“ beschrieben Eigenschaften, die regelmäßig eher mit jüngeren als mit älteren Menschen in Verbindung gebracht würden. Zudem würde mit dem Begriff „hochmotiviert“ zudem die Botschaft vermitteln, dass die Mitglieder des Teams jung und deshalb hochmotiviert sind. Diskriminierende Formulierung in Stellenanzeige? Die Formulierung könne außerdem nur so verstanden werden, dass der gesuchte Arbeitnehmer in das Team passt, weil er, wie die Mitglieder des vorhandenen Teams, ebenfalls jung und hochmotiviert ist.

Diskriminierende Formulierung in Stellenanzeige? Entschädigungsanspruch

Daher bestehe ein Anspruch auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung. Allerdings bestehe dieser Anspruch nur auf zwei und nicht auf drei Monatsgehälter als Entschädigung. Und zwar, weil der Kläger nicht dargelegt habe, dass er ohne diese Benachteiligung die Stelle bekommen hätte.

Quellen: Pressemitteilung der DeutscheAnwaltauskunft Nr. 1/2021 v. 05.01.2021 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Diskriminierende Formulierung in Stellenanzeige? Dazu hat das LArbG Nürnberg am 27.05.2020, 2 Sa 1/20 entschieden. Fragen Sie den Anwalt für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Diskriminierende Formulierung in Stellenanzeige? Dazu hat das LArbG Nürnberg am 27.05.2020, 2 Sa 1/20 entschieden. Fragen Sie den Anwalt für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei.