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Gastspielkünstler in Oper und Theater sozialversicherungspflichtig? Dazu hat das LSG Celle-Bremen am 17.05.2017, Az. L 4 KR 86/14, entschieden. Nach Auffassunng des LSG Bremen-Celle bestand im vorliegenden Fall für vier Künstler am Staatstheater Braunschweig für die Dauer ihrer Gastspielverpflichtung durchgehend Sozialversicherungspflicht (§ 7 SGB IV). Und zwar erstrecke sich die Beitragspflicht vom ersten Probentag bis zum letzten Vorstellungstag.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Das Staatstheater hatte in dem zugrunde liegenden Fall die betreffenden Künstler lediglich für die Probenphase und die Premiere als sozialversicherungspflichtig angesehen. Nach Ansicht des Theaters besteht für die nachfolgenden Aufführungen nicht die nötige Eingliederung in den Betrieb und auch keine Weisungsgebundenheit. Und zwar könnten die Künstler nämlich in dieser Zeit auch für andere Häuser tätig werden und würden von dieser Möglichkeit auch regelmäßig Gebrauch machen. Manche Partien seien zudem auch doppelt besetzt, so dass ein Auftritt offen sei.

Gastspielkünstler in Oper und Theater sozialversicherungspflichtig? Forderung der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Dagegen gin die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund im Rahmen einer Betriebsprüfung von Dauerbeschäftigungen aus und nahm eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen von ca. 9.200 Euro vor.

Gastspielkünstler in Oper und Theater sozialversicherungspflichtig? Dazu das LSG Celle-Bremen

Die Entscheidung

Anders als erstinstanzlich das SG Braunschweig hat sich das LSG Celle-Bremen der Rechtsauffassung der DRV angeschlossen.

Gastspielkünstler in Oper und Theater sozialversicherungspflichtig? Die Begründung

Nach der neueren Rechtsprechung des BSG kann nach Auffassung des Landessozialgerichts bei einer durchgehenden Beschäftigung nach Art einer Dienstbereitschaft eine Sozialversicherungspflicht bestehen. Und zwar seien die Künstler nach der hier vorliegenden Vertragslage bereits mit der Unterzeichnung des Gastspielvertrages eine Verpflichtung über nachfolgende Vorstellungstermine eingegangen. Danach habe das Staatstheater habe das vertragliche Recht gehabt, auch weitere Vorstellungen von den Künstlern zu verlangen und die Künstler hätten sich verpflichtet, weitere Termine zu vereinbaren. Allein die einvernehmliche Absprache der Termine über die permanente Bereitschaft zur Arbeitsleistung nicht hinwegtäuschen. Und zwar sei in diesem Falle sei die kurzfristige Dienstbereitschaft vielmehr Teil der geschuldeten Arbeitsleistung.

Quellen: Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen Nr. 9/2017 v. 12.06.2017 und Juris das Rechtsportal

Gastspielkünstler in Oper und Theater sozialversicherungspflichtig?

Siehe auch: https://raheinemann.de/pflegefachkraft-im-pflegeheim-regelmaessig-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/sind-angeworbene-betreuungskraefte-abhaengig-beschaeftigt/ und https://raheinemann.de/trainer-der-ersten-fussball-bundesliga-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/fuer-klinik-taetiger-anaesthesist-sozialversicherungspflichtig-beschaeftigt/ und https://raheinemann.de/in-mehrere-kliniken-taetige-pflegekraft-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/bank-bei-externer-vergabe-der-reinigung-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/auf-vbl-eigenanteile-gezahlte-sozialversicherungsbeitraege-zu-erstatten/ und https://raheinemann.de/uebernahme-von-kammerbeitraegen-fuer-rechtsanwaeltin-arbeitslohn/ und https://raheinemann.de/in-mehreren-kliniken-taetige-pflegekraft-sozialversicherungspflichtig/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sozialversicherungspflicht für Gastspielkünstler in Oper und Theater? Dazu hat das LSG Celle-Bremen am 17.05.2017, Az. L 4 KR 86/14, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Gastspielkünstler in Oper und Theater sozialversicherungspflichtig? Dazu hat das LSG Celle-Bremen am 17.05.2017, Az. L 4 KR 86/14, entschieden.